





05.05.2026: Aufgrund der Eskalation des Konflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran bleiben weite Teile des Luftraums im Nahen Osten geschlossen oder stark eingeschränkt. Die sehr volatile Lage führt weiterhin zu Flugannullierungen, Umleitungen und erheblichen Verspätungen. Es ist weiterhin mit Einschränkungen im Flugverkehr zu rechnen, darunter vollständige oder teilweise Luftraumsperrungen, Verspätungen und Flugausfälle. Reisende werden gebeten, sich über die Entwicklung der Lage auf dem Laufenden zu halten und die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen.
Mehr InformationenWüstenklima.
Beste Reiszeit: November - Ende April.
Bei Reisen in dieses Land ist der Fastenmonat Ramadan zu beachten. Während des Ramadan fasten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und die Arbeitszeiten und Konsumgewohnheiten werden entsprechend angepasst. Weitere Informationen: Tipps für Reisen während des Ramadan.
Landeswährung: Katarischer Riyal - QAR
Impfungen
Gesundheitslage
Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.
Verhalten: Verboten sind Beleidigungen gegenüber Behörden/Religion, Zuneigungsbekundungen in der Öffentlichkeit, vulgäre Gesten; während des Ramadan sind Essen, Trinken oder Rauchen tagsüber in der Öffentlichkeit untersagt.
Das Fotografieren ist in der Nähe von Regierungsgebäuden und strategischen Anlagen sowie von Personen ohne deren Einverständniserklärung eingeschränkt.
Verkehrsdelikte werden streng bestraft; nach Unfällen mit Verletzten darf das Land bis zum Abschluss der Untersuchung nicht verlassen werden.
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Katar informieren:
Generalkonsulat von Katar
avenue du Bouchet 27-29
1209 Genf
Tel: +41 22 798 85 00
E-Mail: mission.qatar@ties.itu.int
Botschaft von Katar
Thunstrasse 67 A
3006 Bern
Tel: +41 31 326 06 60
E-Mail: Bern@mofa.gov.qa
Website: Consular Services
Landeswährung (Qatar Riyal – QAR) und Fremdwährungen (alle ausser israelische Währung): keine Beschränkungen. Beträge ab QAR 50.000,- müssen bei der Ankunft angegeben werden. Dazu gehören Schmuck, Edelmetalle oder Steine, wenn ihr Wert 50.000 QAR oder mehr beträgt.
Verboten: Israelische Währung.
Haustiere unter 7 Monaten dürfen nicht mit ins Haus.
Es ist ein internationales Gesundheitszeugnis erforderlich, das spätestens 2 Wochen vor der Abreise ausgestellt oder bestätigt werden muss. Es muss abgestempelt sein und bescheinigen, dass das Haustier bei guter Gesundheit, frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasitenerkrankungen oder anderen ansteckenden Erkrankungen und reisefähig ist.
Eine Einfuhrgenehmigung ist erforderlich und kann spätestens 30 Tage vor der Abreise über das E-Portalsystem von Hukoomi eingeholt werden.
Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter https://tinyurl.com/5n8whyf4.
Haustiere müssen mindestens 14 Tage vor der Abreise gegen Staupe, Parvovirus, Hepatitis C und Leptospira behandelt werden.
Es ist ein Identifikationschip erforderlich.
Rechtsverkehr.
0‰
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 999 |
| Ambulanz | 999 |
| Feuerwehr | 999 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in dieses Land wird abgeraten.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA





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