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Vereinigte Arabische Emirate

Der Wüstenstaat ist reich an Erdöl und -gas. Sie beginnen sich als Badedestination für anspruchsvolle Gäste zu öffnen.

Wichtige Informationen

02.04.2026: Aufgrund der Eskalation des Konflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran bleiben weite Teile des Luftraums im Nahen Osten geschlossen oder stark eingeschränkt. Die sehr volatile Lage führt weiterhin zu Flugannullierungen, Umleitungen und erheblichen Verspätungen. Es ist weiterhin mit Einschränkungen im Flugverkehr zu rechnen, darunter vollständige oder teilweise Luftraumsperrungen, Verspätungen und Flugausfälle. Reisende werden gebeten, sich über die Entwicklung der Lage auf dem Laufenden zu halten und die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen.

Mehr Informationen
Vereinigte Arabische Emirate
Die Vereinigten Arabischen Emirate, am Persischen Golf gelegen und von Saudi-Arabien und dem Oman umsäumt, sind deren sieben: Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fudschaira, Ra‘s al-Chaima, Schardscha und Umm al-Qaiwain.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Tropisches Klima, feuchtheiss an der Küste und trocken im Innern. Niederschläge sind selten (November - April).

Beste Reisezeit: November - April.

Verhalten & Benimmregeln

Bei Reisen in dieses Land ist der Fastenmonat Ramadan zu beachten. Während des Ramadan fasten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und die Arbeitszeiten und Konsumgewohnheiten werden entsprechend angepasst. Weitere Informationen: Tipps für Reisen während des Ramadan.

Währung

Landeswährung: Dirham - AED

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Das EDA rät von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in dieses Land ab.
  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.
  • Die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität können beachtet werden. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen. 

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Gesundheitslage

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige mit einem normalen Reisepass benötigen für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum.
  • Die Namen in den Reisedokumenten von Passagieren und Besatzungsmitgliedern, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Vereinigten Arabischen Emirate haben, müssen mindestens zwei Wörter enthalten: - Wenn ein Reisedokument zwei Felder hat, eines für den Vornamen und eines für den Nachnamen, und eines davon leer ist/FNU/LNU, muss das andere Feld mindestens zwei Wörter enthalten; - Wenn ein Reisedokument nur ein Feld für den "vollständigen Namen" hat, muss dieses mindestens zwei Wörter enthalten. - Sollte ein Reisedokument in einem der Felder "XXX" enthalten, wird es nicht akzeptiert. Reisedokumente, auf denen zwei Namen als Anmerkungen/Bemerkungen hinzugefügt wurden oder auf denen ein zweiter Name auf einer beliebigen Seite hinzugefügt wurde, werden akzeptiert. Dies gilt nicht für Passagiere mit einem gültigen Personalausweis der Vereinigten Arabischen Emirate.
  • Das Geburtsdatum in Reisedokumenten muss im Format „Tag/Monat/Jahr" angegeben werden, z. B. 01 JAN 1980 oder 01-01-1980. Reisedokumente mit unvollständigem Geburtsdatum (z. B. 00-00-1980 oder XX-XX-1980) werden nicht akzeptiert.
  • Verlängerungsaufkleber/-stempel werden nicht akzeptiert.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.
  • Passagiere mit einem von den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgestellten Touristenvisum müssen über ein Rück-/Weiterflugticket verfügen.
  • Unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten sowie einen Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses mit sich führen. Sie müssen sich gegebenenfalls auch an die Fluggesellschaft wenden, um den UM-Service anzufordern. Dies gilt nicht für Minderjährige unter 18 Jahren mit einem Familienvisum. Sie müssen in Begleitung eines Elternteils oder eines Visumsponsors reisen.
  • Minderjährige unter 18 Jahren mit einem Familienvisum müssen mit einem Elternteil oder Visumssponsor reisen.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen in die Vereinigten Arabischen Emirate informieren: 
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
Schwarztorstrasse 31
3007 Bern
Tel: +41 31 312 80 92
E-Mail: bernemb@mofaic.gov.ae

Fahrzeugdokumente

  • Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
  • Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Landeswährung (Vereinigte Arabische Emirate Dirham – AED) und Fremdwährungen: Ausgenommen sind jedoch Bargeld, Schecks, Finanzinstrumente sowie Edelmetalle und Edelsteine im Wert von über 60.000 AED.- (oder gleichwertig) muss angegeben werden. Die Anmeldung kann vor der Ankunft über die TAMM- oder AFSEH-App oder bei der Ankunft im Zollamt (Büro für Finanzanmeldewesen) am Flughafen erfolgen.

Um das Risiko einer Einschleppung der Vogelgrippe in das Land zu verhindern, ist die Einfuhr von Vögeln (und daraus gewonnenen Produkten) aus den folgenden Ländern verboten: alle Länder in Asien, Albanien, Argentinien, Österreich, Bulgarien, Chile, Tschechien, Dänemark, Ägypten, Frankreich, Ungarn, Irak, Irland (Republik), Italien, Jordanien, Libanon, Litauen, Mexiko, Moldawien (Republik), Neuseeland, Norwegen, Panama, Peru, Polen, Russische Föderation, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Syrien, Tunesien, Uruguay.
- Dies gilt nicht für Falken, die aus Argentinien, Österreich, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Ungarn, Irland (Rep.), Mexiko, Moldawien (Rep.), Norwegen, Polen, der Slowakei oder Schweden einreisen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Vor der Ankunft: Im Exportland sollten die Falken vor dem Export 21 Tage lang isoliert werden und dies sollte in einem Anhang zum tierärztlichen Gesundheitszeugnis vermerkt werden.
2. Bei der Ankunft: Die Falken werden körperlich untersucht, um sicherzustellen, dass sie frei von Symptomen oder Krankheiten sind. Ein zusätzlicher Labortest auf Vogelgrippe wird mittels PCR durchgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Klimawandel und Umwelt der Vereinigten Arabischen Emirate unter www.moccae.gov.ae/.

ii. Die persönliche Einfuhr von Ziervögeln ist zulässig, sofern sie über Folgendes verfügen:
A. ein tierärztliches Gesundheitszeugnis der Veterinärbehörden des Ausfuhrlandes mit folgendem Inhalt:
- die Vögel in den 21 Tagen vor dem Versand unter tierärztlicher Aufsicht isoliert waren und keine Symptome einer epidemischen oder ansteckenden Krankheit zeigten;
- die Vögel wurden mittels PCR-Technik untersucht und nach 14 Tagen Isolationszeit mit negativem Ergebnis auf Vogelgrippe untersucht, wobei eine Kopie des Laboruntersuchungszertifikats beigefügt war;
B. CITES-Zertifikate, die vom Ministerium und dem Ausfuhrland für die Arten ausgestellt wurden, die unter die Anhänge des CITES-Übereinkommens fallen.

iii. Pro Passagier sind jährlich maximal 5 Vögel erlaubt.

Weitere Informationen zu Einfuhr- oder Einfuhrverboten für lebende Vögel finden Sie unter https://www.moccae.gov.ae/.

Reisen mit Haustier

1. Haustiere unter 15 Wochen dürfen nicht einreisen.
2. Die folgenden Hunde (Mischlinge oder Kreuzungen) dürfen nicht einreisen:
- Pitbulls (Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Bully), Mastiff-Hunde (Brasilianischer Mastiff und Fila Brasiliero), Argentinischer Mastiff (Dogo Argentino), Tosa (Japanischer Tosa), Rottweiler, Dobermann-Pinscher, Canario Presa und Boxer.
3. Die maximale Anzahl an Haustieren, die pro Passagier und Jahr erlaubt sind, beträgt:
- 1 Katze und 1 Hund; oder
- 2 Katzen und 2 Hunde.
4. Aus Zypern einreisende Katzen müssen einen negativen Test auf Feline Infektiöse Peritonitis (FIP) aufweisen.
5. Für die Einfuhr von Bengal- und Servalkatzen ist die Vorlage eines Abstammungsnachweises (fünfte Generation) erforderlich.

Es ist ein internationales Gesundheitszeugnis erforderlich, das spätestens 10 Tage vor der Abreise ausgestellt oder bestätigt werden muss. Es muss abgestempelt sein und bescheinigen, dass das Haustier bei guter Gesundheit und frei von ansteckenden Krankheiten, Parasitenerkrankungen oder anderen ansteckenden Erkrankungen ist und reisefähig ist.

1. Eine Einfuhrerlaubnis ist erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen müssen spätestens 90 Tage vor Reiseantritt über das digitale Online-Servicesystem eingereicht werden bei https://www.moccae.gov.ae/.
2. Eine Durchfahrtsgenehmigung ist erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen müssen spätestens 90 Tage vor Reiseantritt über das digitale Online-Servicesystem eingereicht werden bei https://www.moccae.gov.ae/.
- Dies gilt nicht für Haustiere, die mit Emirates (EK) als AVIH reisen und weniger als 6 Stunden in Dubai (DXB) umsteigen.

1. Haustiere müssen als Frachtgut befördert werden.
2. Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter https://www.moccae.gov.ae/.

Haustiere, die älter als 12 Wochen sind, müssen mindestens 14 Tage vor der Abreise mit einem zugelassenen Breitband-Anthelminthikum gegen äussere und innere Parasiten behandelt werden. Haustiere müssen geimpft sein gegen:
- Katzen: Rhinotracheitis, Calicivirus und Panleukopenie.
- Hunde: Staupe, Leptospirose, Hepatitis und Parvovirus.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich.

Zusätzliche Informationen

Reisedokumente müssen ein Foto des Passagiers enthalten.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Tempolimiten

Innerorts: 80 km/h
Ausserorts: 100 km/h
Autobahnen: 100-160 km/h

Blutalkoholgrenze

0‰

Im Notfall

Vertretung

Schweizer Botschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Al Khaleej Al Arabi Street
Centro Capital Center Building, 17th floor
Rotana Centro Hotel
ADNEC / Exhibition Centre Area
Abu Dhabi
United Arab Emirates
Tel: +971 2 627 46 36
E-Mail : abudhabi@eda.admin.ch
www.eda.admin.ch/uae

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man die Polizei benachrichtigen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. 

Notrufnummern
Polizei999
Ambulanz998
Feuerwehr997
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in dieses Land wird abgeraten.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220/240 V
Vorwahl: +971
Polizei: 999
Ambulanz: 998
Feuerwehr: 997
Blutalkoholgrenze: 0‰
 

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