Um die Verbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) einzudämmen, erlassen viele Regierungen Einreisesperren. Für sämtliche Verkehrsmittel sind Einschränkungen zu erwarten, sei es zur Einreise oder auch im Landesinnern. Informieren Sie sich bei der Botschaft Ihres Reiseziels über den aktuellen Stand. Bitte beachten Sie ausserdem, dass der Schweizerische Bundesrat bis auf weiteres von nicht dringlichen Auslandsreisen abrät.
Mehr InformationenWüstenklima.
Beste Reisezeit: November - April (nachts kann es relativ kühl werden).
Landeswährung: Kuwaitischer Dinar - KWD
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sicherheitslage, Demonstrationen und Anschlägen.
Es gibt spezielle Hinweise für:
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA kann die Kriminalitätsrate je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Führerausweis und Autovermietung
Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 18 und 21 Jahren.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
Rechtsverkehr.
Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
Kinder dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Notrufnummern | |
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Polizei | 112 |
Ambulanz | 112 |
Feuerwehr | 112 |
Pannen | +965 24 82 75 21 oder 112 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA