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Namibia

Ein schmaler Landstreifen ermöglicht einen Übergang bis Zimbabwe. Dem Land fehlt es nicht an spektakulären Naturschauplätzen.
Namibia
Namibia liegt an der Atlantikküste und ist umgeben von Angola, Sambia, Botsuana und Südafrika.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Halbwüstenklima. Tagsüber warm und nachts kalt.

Beste Reisezeit: Mai - Oktober für den Besuch des Wildtierreservats von Etosha.

Währung

Landeswährung: Namibia-Dollar - NAD

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.

Kriminalität

Es gibt Diebstähle und Raubüberfälle. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Gelbfieber,  Hepatitis B, Tollwut, Abdominaltyphus, Grippe, COVID-19.

Eine Gelbfieberimpfung ist bei der Einreise aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, vorgeschrieben. Kinder unter 1 Jahr und Schwangere im ersten Trimester sind von der Impfpflicht befreit.


Gesundheitslage

  • Risiko von Malaria, Dengue, Chikungunya und Zika. Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche.
  • Risiko von Schistosomiasis (Bilharziose). Vermeiden Sie es, in Gebieten, in denen Schistosomiasis endemisch ist, in Teichen, Seen oder Flüssen zu baden, sich zu waschen oder zu laufen.
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.

 

Auszug aus: Healthytravel

 

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Namibia sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Ein bis mindestens 6 Monate nach Aufenthaltsende gültiger Schweizerpass. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seite nenthalten.
  • Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten ist ein Visum nicht erforderlich.
  • Das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
  • Minderjährige (-18) benötigen folgende Dokumente:

  1. Eine Original-Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Kopie.

  2. Wenn sie mit einem anderen Erwachsenen reisen: Eine eidesstattliche Erklärung der Eltern sowie Kopien ihrer Ausweise und Kontaktdaten.

  3. Wenn sie mit nur einem Elternteil reisen: eine eidesstattliche Erklärung des anderen Elternteils.

  4. Wenn sie ohne Begleitung reisen: eine eidesstattliche Erklärung der Eltern sowie Kopien ihrer Ausweispapiere und Kontaktinformationen. Ausserdem werden die Kontaktdaten und eine Kopie des Ausweises der Person, die den Minderjährigen aufnimmt, sowie Informationen über den Aufenthaltsort benötigt.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Albanien informieren:
Ambassade de la Namibie
Allée David-Morse 08
CH-1202 Genf
Tel:  +41 22 733 02 20
E-Mail : consular@missionofnamibia.ch
Website: missionofnamibia.ch

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.

Für einen Mietwagen muss der Fahrer generell mindestens 21 Jahre alt sein, je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp.

Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Linksverkehr.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto6080120
Moto6080120

Blutalkoholgrenze

0.5‰

Kindersicherung

Kinder zwischen 3 und 14 Jahre und kleiner als 150 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung

 

Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei10 111 oder 112
Ambulanz10 111
Feuerwehr10 111

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 230 V
Vorwahl: +264
Polizei: 10 111 oder 112
Ambulanz: 10 111
Feuerwehr: 10 111
Blutalkoholgrenze: 0.5‰
 

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