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Namibia

Ein schmaler Landstreifen ermöglicht einen Übergang bis Zimbabwe. Dem Land fehlt es nicht an spektakulären Naturschauplätzen.
Namibia
Namibia liegt an der Atlantikküste und ist umgeben von Angola, Sambia, Botsuana und Südafrika.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

  • Halbwüstenklima. Tagsüber warm und nachts kalt.
  • Beste Reisezeit: Mai - Oktober für den Besuch des Wildtierreservats von Etosha.

Währung

Landeswährung: Namibia-Dollar - NAD

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen.

Gesundheitslage

  • Risiko von Malaria, Dengue, Chikungunya und Zika. Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche.
  • Risiko von Schistosomiasis (Bilharziose). Vermeiden Sie es, in Gebieten, in denen Schistosomiasis endemisch ist, in Teichen, Seen oder Flüssen zu baden, sich zu waschen oder zu laufen.
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Medizinische Versorgung

  • In ländlichen Gebieten kann der Zugang zu medizinischer Versorgung eingeschränkt oder nicht vorhanden sein.
  • Private Einrichtungen bieten umfassende medizinische Dienstleistungen an und sind oft besser ausgestattet als öffentliche Einrichtungen. Allerdings verlangen sie in der Regel eine Anzahlung oder einen Nachweis über eine finanzielle Garantie, bevor eine Behandlung eingeleitet wird.

Rechtliche Bestimmungen

  • Alkohol am Steuer ist vollständig verboten (Nulltoleranz).
  • Es wird davon abgeraten, militärische Anlagen oder Flugzeuge ohne Genehmigung zu fotografieren.
  • Die Einfuhr und die Nutzung von Drohnen sind streng geregelt.
  • Jeglicher Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, auch bei kleinen Mengen, wird streng bestraft.

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA 

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein
  • Ehepartner eines namibischen Staatsbürgers benötigen kein Visum, wenn sie über eine Heiratsurkunde (in englischer Sprache übersetzt) verfügen. Wenn Sie alleine reisen, benötigen Sie zusätzlich eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises Ihres Ehepartners.
  • Passagiere müssen über ein gültiges, von Namibia ausgestelltes Visum verfügen.
  • Schweizer Staatsangehörige können bei der Ankunft in Windhoek (WDH) oder Walvis Bay (WVB) ein Visum für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen erhalten. Sie können beantragen, ihren Aufenthalt zu verlängern. Sie können das Visum auch im Voraus beantragen bei https://eservices.mhaiss.gov.na/visaonarrival
  • Passagiere können vor der Abreise ein E-Visum erhalten bei https://eservices.mhaiss.gov.na/. Sie müssen über eine E-Visum-Bestätigung verfügen.
  • Die an Besucher ausgestellten Reisedokumente müssen mindestens 3 unbenutzte Visaseiten für Ein-/Ausreisevermerke des namibischen Einwanderungsdienstes aufweisen. Dies umfasst nicht die Seiten, die für Anmerkungen oder „Änderungen und Empfehlungen" reserviert sind.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.
  • Minderjährige unter 18 Jahren, die nach Namibia reisen, müssen über eine vollständige Geburtsurkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie verfügen. Darüber hinaus gilt auf Reisen: A. mit einem Erwachsenen, der nicht ihr leiblicher Elternteil ist: Sie müssen eine eidesstattliche Erklärung ihrer Eltern vorlegen, in der sie dem Minderjährigen zustimmen, mit dem Erwachsenen zu reisen. B. mit einem Erwachsenen, der kein Elternteil/Erziehungsberechtigter ist: Sie müssen Kopien des Reisepasses oder der Identitätsdokumente ihres Erziehungsberechtigten/Erziehungsberechtigten sowie die Kontaktdaten der Eltern/Erziehungsberechtigten haben. C. mit einem Elternteil: Sie müssen eine eidesstattliche Erklärung des anderen Elternteils haben, die die Einwilligung des Minderjährigen zur Reise erteilt. Wenn einer der Elternteile verstorben ist, muss dieser über eine Sterbeurkunde verfügen. D. ohne Begleitung: Sie müssen eine eidesstattliche Erklärung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten, die ihrer Reise zustimmen, ein Schreiben mit den Kontaktdaten und Wohnortinformationen der Person, die den minderjährigen Passagier empfängt, eine Kopie des Personalausweises, eines gültigen Reisepasses oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis der Person, die den minderjährigen Passagier empfängt, sowie die Kontaktdaten der Eltern/Erziehungsberechtigten des Minderjährigen haben.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Namibia informieren:
Botschaft von Namibia
Allée David-Morse 08
1202 Genf
Tel:  +41 22 733 02 20
E-Mail: consular@missionofnamibia.ch
Website: missionofnamibia.ch

Fahrzeugdokumente

  • Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
  • Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Ortsansässige und Nichtansässige: - Landeswährung (Namibischer Dollar - NAD): 50.000 NAD in Namibia-Reservebanknoten; - Fremdwährungen und Reiseschecks: unbegrenzt, sofern sie bei der Ankunft deklariert werden. Keine Begrenzung für Reisen zwischen Botswana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika.

Eine Einfuhrerlaubnis ist erforderlich. Pflanzen und Pflanzenmaterial: Die meisten Arten von Blumensamen, kleine Mengen von Gemüsesamen und einzelne Blumensträusse können ohne Genehmigung eingeführt werden.

Reisen mit Haustier

Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Darin muss angegeben werden, dass das Haustier frei von inneren und äusseren Parasiten sowie von ansteckenden und übertragbaren Krankheiten ist, für die die Art anfällig ist, und dass es reisefähig ist.

Erforderlich sind eine Einfuhrgenehmigung, eine Bewegungsgenehmigung und eine Einfuhr-Transitgenehmigung, die vom Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Landreform ausgestellt wird. Alle relevanten Dokumente müssen an vet.permits@mawlr.gov.na gesendet werden.

Detaillierte Informationen finden Sie unter http://www.mawf.gov.na

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Linksverkehr.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto6080120
Moto6080120

Blutalkoholgrenze

0.5‰

Kindersicherung

  • Kinder zwischen 3 und 14 Jahre und kleiner als 150 cm : Angemessene Rückhaltevorrichtung.
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei10 111 oder 112
Ambulanz10 111
Feuerwehr10 111

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 230 V
Vorwahl: +264
Polizei: 10 111 oder 112
Ambulanz: 10 111
Feuerwehr: 10 111
Blutalkoholgrenze: 0.5‰
 

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