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Botsuana

Botsuana ist berühmt für die Kalahariwüste, das Okawangodelta und die unzähligen diversen Tiersorten.
Botsuana

Botsuana liegt im südlichen Afrika und grenzt an Sambia, Simbabwe, Südafrika und Namibia.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Wüsten- und Halbwüstenklima.

Beste Reisezeit: Mai - Oktober (Trockenzeit).

Währung

Landeswährung: Pula - BWP

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.  Beachten Sie die kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sicherheitslage und Demonstrationen.
  • Vor allem in den grösseren Städten wird eine Zunahme von Diebstählen und Einbrüchen beobachtet.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen.

Gesundheitslage

  • Risiko von Malaria, Dengue, Chikungunya und Zika. Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche.
  • Risiko von Schistosomiasis (Bilharziose). Vermeiden Sie es, in Gebieten, in denen Schistosomiasis endemisch ist, in Teichen, Seen oder Flüssen zu baden, sich zu waschen oder zu laufen.
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Auszug aus: Healthytravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen kein Visum für maximal 90 Tage.
  • Passagiere müssen das Gesundheitserklärungsformular für Mpox ausfüllen. Das Formular kann bei der Ankunft ausgefüllt werden.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.
  • Minderjährige unter 18 Jahren, die unbegleitet nach Botswana reisen, müssen über Folgendes verfügen: - eine vollständige Geburtsurkunde im Original, die Angaben zu den Eltern enthält; oder - eine beglaubigte Kopie; oder - ein gleichwertiges amtliches Dokument, das Angaben zum Minderjährigen und seinen Eltern enthält. Sie müssen ausserdem Folgendes haben: - eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises beider Elternteile; Und - eine eidesstattliche Einverständniserklärung beider Elternteile, ausgestellt von einem Eidbeauftragten. Alle Dokumente müssen Originale oder beglaubigte Kopien sein und in englischer Sprache sein. Die eidesstattliche Einverständniserklärung der Eltern muss spätestens 6 Monate vor dem ersten Reisetermin ausgestellt werden.
  • Minderjährige unter 18 Jahren, die mit einem Elternteil nach Botswana reisen, müssen über Folgendes verfügen: - eine vollständige Geburtsurkunde im Original, die Angaben zu den Eltern enthält; oder - eine beglaubigte Kopie; oder - ein gleichwertiges amtliches Dokument, das Angaben zum Minderjährigen und seinen Eltern enthält. Sie müssen ausserdem Folgendes haben: - eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des anderen Elternteils; Und - eine eidesstattliche Einverständniserklärung der Eltern des abwesenden Elternteils, ausgestellt von einem Eidbeauftragten. Falls der andere Elternteil verstorben ist, ist eine Sterbeurkunde erforderlich. Alle Dokumente müssen Originale oder beglaubigte Kopien sein und in englischer Sprache sein. Die eidesstattliche Einverständniserklärung der Eltern muss spätestens 6 Monate vor dem ersten Reisetermin ausgestellt werden.
  • Minderjährige unter 18 Jahren, die in Begleitung eines Erwachsenen ausser einem Elternteil nach Botswana reisen, müssen über Folgendes verfügen: - eine vollständige Geburtsurkunde im Original, die Angaben zu den Eltern enthält; oder - eine beglaubigte Kopie; oder - ein gleichwertiges amtliches Dokument, das Angaben zum Minderjährigen und seinen Eltern enthält. Sie müssen ausserdem Folgendes haben: - eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises beider Elternteile; Und - eine eidesstattliche Erklärung beider Elternteile, ausgestellt von einem Eidbeauftragten. Alle Dokumente müssen Originale oder beglaubigte Kopien sein und in englischer Sprache sein. Die eidesstattliche Einverständniserklärung der Eltern muss spätestens 6 Monate vor dem ersten Reisetermin ausgestellt werden.
  • Minderjährige unter 18 Jahren, die mit beiden Elternteilen nach Botswana reisen, müssen über Folgendes verfügen: - eine vollständige Geburtsurkunde im Original, die Angaben zu den Eltern enthält; oder - eine beglaubigte Kopie; oder - ein gleichwertiges amtliches Dokument, das Angaben zum Minderjährigen und seinen Eltern enthält. Alle Dokumente müssen Originale oder beglaubigte Kopien sein und in englischer Sprache sein. Die eidesstattliche Einverständniserklärung der Eltern muss spätestens 6 Monate vor dem ersten Reisetermin ausgestellt werden.
  • Passagiere müssen über einen Gelbfieber-Impfnachweis verfügen, wenn sie sich in den letzten 6 Tagen in Angola, Argentinien, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, dem Tschad, Kolumbien, Kongo, Kongo (Demokratische Republik), der Elfenbeinküste, Ecuador, Äquatorialguinea, Äthiopien, Französisch-Guayana, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Guinea, Guyana, Kenia, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Senegal, Sierra Leone, Südsudan, Sudan, Suriname, Togo, Trinidad und Tobago, Uganda oder Venezuela aufgehalten haben.

Zuständige Behörden

Botschaft von Botsuana
Allée David-Morse 10
1202 Genf
Tel: +41 22 906 10 60
E-Mail: botgen@botswanamission.ch
Website: botswanamission.ch/consular-services/

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
  • Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Einfuhr von Landeswährung (Botswana Pula-BWP) und Fremdwährungen: keine Beschränkungen, wenn deklariert.

Für landwirtschaftliche Produkte wie Pflanzen und Erde ist eine Einfuhrlizenz oder -genehmigung erforderlich.

Reisen mit Haustier

Haustiere müssen in Gaborone (GBE) einreisen.

Es ist ein internationales Gesundheitszeugnis erforderlich, welches spätestens 72 Stunden vor Abflug ausgestellt sein muss.

Es ist eine Einfuhrgenehmigung des Direktors des Veterinärdienstes, Privattasche 0032, erforderlich.

Katzen müssen gegen Staupe, virale Rhinotracheitis, Calicivirus und Leukämie geimpft sein.
Hunde müssen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirus und Parainfluenza geimpft sein.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich. Wenn das Haustier keinen Mikrochip hat, muss es eine Marke haben, die es identifiziert.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Linksverkehr.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto3060 - 100120
Moto3060 - 100120

Blutalkoholgrenze

0.8‰ (0.08 g/dl)

 

Kindersicherung

Kinder jünger 5 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung auf Vorder- und Rücksitzen

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei999
Ambulanz997
Feuerwehr998

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +267
Polizei: 999
Ambulanz: 997
Feuerwehr: 998
Blutalkoholgrenze: 0.8‰
 

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