Botsuana liegt im südlichen Afrika und grenzt an Sambia, Simbabwe, Südafrika und Namibia.
Botsuana liegt im südlichen Afrika und grenzt an Sambia, Simbabwe, Südafrika und Namibia.
Wüsten- und Halbwüstenklima.
Beste Reisezeit: Mai - Oktober (Trockenzeit).
Landeswährung: Pula - BWP
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sicherheitslage und Demonstrationen.
Impfungen
Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
Gesundheitslage
Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche. Das Risiko variiert je nach Gebiet und es besteht hauptsächlich im Norden des Landes von September bis Mai. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Healthytravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
Gemäss EDA wird vor allem in den grösseren Städten eine Zunahme von Diebstählen und Einbrüchen beobachtet. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Wenden Sie sich an die zuständigen lokalen Behörden, um sich über aktuelle COVID-Massnahmen und -Beschränkungen zu informieren.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Führerausweis und Autovermietung
Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 23 Jahren.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeuges
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
Linksverkehr.
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
---|---|---|---|
Auto | 30 | 60 - 100 | 120 |
Moto | 30 | 60 - 100 | 120 |
Kinder jünger 5 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung auf Vorder- und Rücksitzen
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 999 |
Ambulanz | 997 |
Feuerwehr | 998 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA