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Ruanda

Nicht unbegründet wird Ruanda das «Land der 1000 Hügel» genannt, weite Teile der Landschaft sind von Hügeln dominiert.
Ruanda

Wunderschön sind auch die Savannen, Seen und die Wälder - Heimat der bedrohten Berggorillas. Ruanda ist von der Demokratischen Republik Kongo, Uganda, Tansania und Burundi umgeben.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Gemässigtes Klima.

Beste Reisezeit: Juni - September (Trockenzeit).

Währung

Landeswährung: Ruandischer Franc - RWF

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.Beachten Sie die kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische Lage.
  • Das EDA rät von Reisen in verschiedene Landesteile ab. Es gibt spezielle Hinweise für: Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa) und Burundi, NationalparksGrenzgebiet zu Uganda.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen.

Gesundheitslage

  • Risiko von Malaria, Dengue, Chikungunya und Zika. Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche.
  • Risiko von Schistosomiasis (Bilharziose). Vermeiden Sie es, in Gebieten, in denen Schistosomiasis endemisch ist, in Teichen, Seen oder Flüssen zu baden, sich zu waschen oder zu laufen.
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen für maximal 90 Tage kein Visum.
  • Besucher müssen über ein Rück-/Weiterflugticket verfügen.
  • Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Genehmigung ihrer Eltern und eine Kontaktadresse in Ruanda.
  • Passagiere müssen über eine Gelbfieber-Impfbescheinigung verfügen, wenn sie sich in den letzten 6 Tagen in Angola, Argentinien, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, Tschad, Kolumbien, Kongo, Kongo (Demokratische Republik Kongo), Elfenbeinküste, Ecuador, Äquatorialguinea, Äthiopien, Französisch-Guayana, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Guinea, Guyana, Kenia, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Senegal, Sierra Leone, Südsudan, Sudan, Suriname, Togo, Trinidad und Tobago, Uganda oder Venezuela aufgehalten haben.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Ruanda informieren:
Botschaft von Ruanda
Konsularabteilung
Rue de Vermont 37/39
1202 Genf
Tel: +41 22 919 10 00
E-Mail: ambageneve@minaffet.gov.rw
Website: https://www.rwandainswitzerland.gov.rw/

Konsulat der Republik Ruanda
Avenue du Rothorn 10
3960 Sierre

Fahrzeugdokumente

  • Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
  • Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Import von:
- Landeswährung (Ruandischer Franc-RWF): bis zu RWF 5.000,-
- Fremdwährungen: unbegrenzt, sofern deklariert.

Reisen mit Haustier

Es ist ein internationales Gesundheitszeugnis erforderlich, das spätestens 5 Tage vor der Abreise ausgestellt oder bestätigt werden muss. Es muss abgestempelt sein und angeben, dass das Haustier:
- bei guter Gesundheit und frei von ansteckenden und parasitären Krankheiten oder anderen ansteckenden Erkrankungen ist; und
- wird mit zugelassenen innerlichen oder äusserlichen Antiparasitika behandelt.

Es ist eine Ein- und Durchfuhrgenehmigung erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen müssen spätestens 3 Tage vor Anreise über folgendes Online-System eingereicht werden: https://www.arpms.rab.gov.rw oder per E-Mail an infors@rab.gov.rw, officedg@rab.gov.rw und officeddgan@rab.gov.rw.

Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter https://www.rab.gov.rw.

Haustiere müssen mindestens 1 Tag und höchstens 5 Tage vor der Abreise gegen äussere und innere Parasiten behandelt werden.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserorts
Auto4060
Moto4060

Blutalkoholgrenze

0,8 ‰

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen

Notrufnummern
Polizei112
Ambulanz912 oder 112
Feuerwehr112

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 230 V
Vorwahl: +250
Polizei: 112
Ambulanz: 912 oder 112
Feuerwehr: 112
Blutalkoholgrenze: 0,8 ‰
 

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