Coronavirus: eine gute Vorbereitung und eine gute Information sind besonders wichtig. Rechnen Sie für Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen. Informieren Sie sich bei der Botschaft Ihres Reiseziels über den aktuelle Lage.
Mehr InformationenHöhentropisches Klima; im Hochland, von Mai bis Oktober ziemlich kühl.
Beste Reisezeit: Juni - September und Januar - Mitte Februar (Trockenzeiten).
Landeswährung: Burundischer Franc - BIF
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA rät von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in dieses Land ab.
Impfungen
Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben (auch für Transitpassagiere). Kinder unter 1 Jahr sind von dieser Verpflichtung befreit. Die Impfung gegen Gelbfieber wird empfohlen für Reisende über 1 Jahr, wenn sich diese in andere Gebiete als die grossen Städte von Burundi begeben.
Gesundheitslage
Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA ist der Besitz und Einsatz von Schuss- und anderen Waffen verbreitet. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Das EDA rät von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in dieses Land ab.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Am Flughafen wird bei der Abreise eine Flughafengebühr von USD 20.- erhoben.
Führerausweis und Autovermietung
Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeuges
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
Rechtsverkehr.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen
Notrufnummern | |
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Polizei | 117 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in dieses Land wird abgeraten.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA