Eine nahezu grenzenlose Mobilität, die Nähe zur Natur und vor allem die familien- und kinderfreundliche Ambiente sind die grossen Trümpfe von Ferien mit Wohnwagen oder Wohnmobil. Unsere Zusammenstellung von Gesetzen über Länge, Gewichte und Geschwindigkeiten sowie viele Tipps zum Kaufen und Fahren garantieren ein sorgenfreies Reisevergnügen.
In der Schweiz müssen alle Anhänger bis 3500 kg Gesamtgewicht, die über eine Bremse verfügen, zusätzlich mit einer Abreissleine mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Anhänger bis 750 kg, welche fast immer ohne Bremse ausgestattet sind, werden meist mit einer Kette zusätzliche gesichert. Die Abreissleine muss an der dafür vorgesehenen Öse oder einer nachträglich, den Vorschriften entsprechenden Verbindungsmöglichkeiten befestigt werden. Das «lassomässige» überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals ist keinesfalls sicher und kann gebüsst werden.
Der Heckantrieb bietet gute Traktion und Fahrstabilität, auch bei hoher Anhängelast. Der Frontantrieb bietet gute Fahrstabilität bei Fahrzeugen mit kurzem Hecküberhang. Beim Anfahren an Steigungen, auf nasser Wiese oder Schnee ist der Allradantrieb den beiden anderen Antriebsarten überlegen. Die Rubrik «Auto kaufen und verkaufen» (www.tcs.ch/de/ auto-zweirad/auto-kaufen-verkaufen/) erlaubt eine schnelle und ausführliche Recherche des richtigen Zugfahrzeugs.
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Mehr erfahrenAuskünfte über die mögliche Anhängelast von Personenwagen erteilen die Automobil-Importeure, Garagen und die Wohnwagenhändler. An leichten Motorwagen (Personenwagen) dürfen unter der Berücksichtigung der üblichen Verkehrsregeln alle Anhänger mitgeführt werden, deren Gesamtgewicht die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängelast nicht überschreitet. Die Anhängelasten aller auf dem Schweizer Markt erhältlichen Modelle sind auch im Verbrauchskatalog abrufbar. Die entsprechende Rubrik im Fahrzeugausweis (Nr. 31) enthält die massgebende Anhängelast nur, wenn das Fahrzeug eine Anhängerkupplung aufweist.
Das Gesetz verlangt, dass das Gespann an einer 15% steilen Rampe einmal angefahren werden kann oder alternativ dazu an einer 12%-Rampe fünfmal in fünf Minuten (Art. 54/VTS).
Wird eine Anhängerkupplung nachträglich montiert, ist darauf zu achten, dass der Wert für die Anhängelast an diese Kupplung mindestens so hoch ist wie der Wert beim Zugfahrzeug. Zusammen mit der Kupplung muss auch eine Plakette mit den wichtigen Angaben am Fahrzeug angebracht werden. Steht die höchstzulässige Anhängelast nicht auf dieser Plakette, ist unbedingt danach zu fragen. Das nachträgliche Anbringen einer Anhängevorrichtung ist dem Strassenverkehrsamt zu melden und diese muss dort geprüft werden.
Für jede Auslandsreise müssen das Zugfahrzeug sowie der Anhänger mit dem vorgeschriebenen CH-Landeszeichen versehen sein. Ein für das Zugfahrzeug gültiger internationaler ETI-Schutzbrief gilt automatisch auch für den angehängten Wohnwagen.
Das A und O vor Reiseantritt ist das korrekte Beladen des Wohnnobiles oder des Wohnwagens. Denn nur mit einer richtig verstauten Ladung im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts bleibt das Fahrverhalten des beladenen Wohnmobiles oder Wohnwagengespanns stabil.
Bei Wohnmobilen ist der Grenzwert von 500 kg bei einer Reise mit einer 4-köpfigen Familie ziemlich bald erreicht. Kommen noch 100 kg für einen Motorroller am Heck hinzu, sind die verbleibenden 200 kg rasch überschritten. Bei Wohnwagen ist es weniger problematisch, weil die Nutzlast des Autos noch hinzukommt. Hingegen ist es wichtig, die Ladung zu verteilen, weil es dem Gespann sonst an Stabilität fehlt.
Man muss auch der Stützlast, die von der Deichsel auf die Kupplung am Zugfahrzeug wirkt, Aufmerksamkeit schenken und die Werksangaben beachten. In den meisten Fällen liegt die ideale Stützlast zwischen 50 und 70 kg. Anstatt das Heck des Zugfahrzeugs zu überladen, ist es sinnvoller, einen Teil der Ladung im Wohnwagen selbst unterzubringen.
Am besten arbeitet man mit einer Waage, um sicherzugehen, dass die Stützlast nicht überschritten wird. Dabei muss die Anhängerkupplung auf der gleichen Höhe liegen wie der Kopf der Deichsel. Es gibt sogenannte Deichselwaagen (ab ca. 20 Fr.) sowie im Stützrad integrierte Waagen (ab ca. 75 Fr.).
>> Hier erfahren Sie mehr über das korrekte Beladen des Campers
Mit einem 2.5 m breiten Gespann ist es normalerweise nicht möglich, die Komposition auf markierten Parkfeldern abzustellen. Der Wohnwagen ragt verbotenerweise in die Strasse hinaus. Auch Wohnmobile sind oft bedeutend breiter und auch länger als ein normaler Personenwagen.
Das Fahrzeug muss beim Parken immer innerhalb des Parkfeldes stehen und darf nicht über die Markierung hinausragen. Parkfelder dürfen nur von Fahrzeugen benutzt werden, für die das Parkfeld gedacht ist. Beachten Sie unbedingt die Signalisationen auf dem Parkplatz.
>> Signalisationsverordnung SSV
>> Bussenkatalog Schweiz für Falschparkieren (Abs. 2. Motorfahrzeugführerinnen und -führer; Verkehrsregeln im ruhenden Verkehr)
Vor der Reise mit einem Gespann sind folgende Kontrollen nötig:
>>Checkliste zum downloaden - Fahrzeug und Wohnwagen vor der Abreise prüfen
Sowohl Wohnmobile als auch Gespanne sind wegen ihrer Grösse im Fahrverhalten deutlich träger als ein Auto. Wer sich bei der ersten Miete eines Wohnanhängers mit 2.30 m statt mit 2.50 m Breite begnügt, ist auf der Strasse im Vorteil. Im Vergleich zur Breite von etwa 1.90 m beim PW ist die Umstellung immer noch gross.
Beim Fahren mit Wohnmobilen und Wohnwagen:
Viele Sektionen des TCS bieten Fahrkurse für Fahrerinnnen und Fahrer von Wohnmobilen (können an normalen Fahrtechnikkursen teilnehmen) und Wohnwagengespannen an. Details zu diesen Veranstaltungen erhalten Interessierte unter: Tel. 022/417 23 90. Eine optimale Infrastruktur für die Durchführung verschiedenster Fahrkurse bieten auch die neue und hochmoderne Verkehrssicherheitszentrum des TCS.
>> Hier finden Sie das Angebot an Fahrkursen und Fahrtrainings beim TCS
Das Mitführen eines Anhängers über 750 kg Gesamtgewicht erfordert den Führerausweis der Kategorie E (Anhängerprüfung) sofern: • Gesamtgewicht des Anhängers schwerer ist als das leere Zugfahrzeug • Wenn das Gesamtzugsgewicht über 3500 kg ist. Fehlt in Ihrem älteren blauen Ausweis (ausgestellt von 1977 bis 1991) die Kategorie E, empfehlen wir den Umtausch des Ausweises. Dabei wird die Berechtigung BE ebenfalls erteilt.
Wer den Führerausweis für Personenwagen besitzt, kann beim kantonalen Strassenverkehrsamt einen Lernfahrausweis für die Kategorie BE bestellen. Mit diesem Lernfahrausweis und dem gültigen Führerausweis Kategorie B dürfen (in der Schweiz) Lernfahrten durchgeführt werden. Begleitpersonen sind dazu nicht nötig aber wer mit dem Lernfahrausweis fährt, muss hinten am Wohnanhänger gut sichtbar die bekannte blaue Tafel mit dem weissen „L“ anbringen. Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit sollte die Prüfung mit Auto und Anhänger gemacht werden. Die Prüfung dauert eine Stunde. Im Ausland herrschen andere nationale Vorschriften bezüglich Lernfahrten. Weil es mit ausländischen Behörden Probleme geben kann, rät der TCS von Auslandfahrten mit dem Lernfahrausweis ab. Weitere Informationen erteilt das kantonale Strassenverkehrsamt.
Mehr Informationen über die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr finden Sie hier.
Führerausweis für Wohnmobilfahrer
Klassische automatische Getriebe sind für den Anhängerbetrieb besser geeignet als sogenannte Doppelkupplungs- und automatisierte Schaltgetriebe oder Getriebe mit Handschaltung. Das Anfahren wird dank einem Drehmomentwandler wesentlich vereinfacht. Die Sorge um die Kupplung entfällt und zudem verliert das Fahren im Stau seinen Schrecken. Ein automatisches Getriebe macht auch das Fahren mit einem Wohnmobil einfacher. Mit Automat lässt sich mit Wohnwagengespann und Wohnmobil viel einfacher auf einen Stellplatz rangieren.
Wohnwagengespanne:
Für Wohnwagengespanne gilt in der Schweiz ausserorts eine Höchstgeschwindigkeit (auch bei über 1’000 kg Gesamtgewicht; Art. 5/VRV) von 80 km/h. Auf Autobahnen gilt für Wohnwagengespanne ebenfalls 80 km/h. Ausnahme: Ab 01.01.2021: Tempo 100km/h für leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt.
Wohnmobile:
Für Wohnmobile mit über 3.5 t Gesamtgewicht gilt in der Schweiz auf der Autobahn eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Für leichtere Wohnmobile (Gesamtgewicht unter 3.5 t) gelten dieselben Höchstgeschwindigkeiten wie für andere leichte Motorwagen, d.h. 120 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Autostrassen und 80 km/h ausserorts.
In jedem Fall sind vom Käufer eines Wohnwagens, eines Zugfahrzeugs oder einer Anhängerkupplung die zugesagten Gewichte (Anhängelast, Leer- und Gesamtgewicht des Wohnwagens) in den Kaufvertrag aufzunehmen. Um vor unliebsamen Überraschungen geschützt zu sein, darf auch die Klausel im Kaufvertrag nicht fehlen, dass das gekaufte Objekt zurückgenommen wird, falls die gesetzlichen Vorgaben mit dem Gespann nicht eingehalten werden können.
Ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich nach einem neuen Campingfahrzeug umzuschauen? Oder ist es doch besser bis zum Frühling zu warten? Wann erzielt man beim Verkauf den besten Preis?
Für die Kontrolle der Gasleitungen im Wohnwagen und Wohnmobil gibt es nur Vorschriften für Fahrzeuge mit fest installiertem Gastank. Für Fahrzeuge, die aus Gasflaschen versorgt werden, bietet der Touring Club seit dem Jahr 2010 die TCS Caravan Gas Kontrolle an. In 8 Technischen Zentren überprüfen 16 ausgebildete TCS Experten die Gasanlagen der Wohnwagen. Auf nahe der Technischen Zentren gelegenen Campingplätzen bieten die Experten auch Sicherheitsüberprüfungen von Ort an.
Für die Benutzung der Autobahn muss der Wohnwagen mit einer Vignette versehen sein. Haftpflichtansprüche, welche sich aus dem Betrieb des Wohnanhängers ergeben, werden durch die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs gedeckt (Art.69/SVG). Für den Abschluss einer Teilkaskoversicherung gelten analoge Überlegungen wie beim Auto. Beim Grenzübertritt gilt die grüne Versicherungskarte automatisch auch für den Wohnwagen. Diese Karte ist für die meisten Nachbarstaaten nicht mehr nötig, wird aber teilweise doch noch verlangt.
Bei der Wahl des Motors sollte nicht nur auf ausreichende Leistung (PS oder kW), sondern vielmehr auch auf ausreichende Durchzugskraft – besonders im unteren Drehzahlbereich – und auf Elastizität geachtet werden. Als Faustregel gilt: «Je niedriger die Drehzahl beim höchsten Drehmoment (Nm), desto elastischer ist der Motor; je grösser der Hubraum, desto höher sind das Drehmoment und die Leistung.» Diese Forderung können aktuelle Dieselpersonenwagen bestens erfüllen. Sie blenden nicht durch hohe Leistungsangaben, sondern überzeugen durch viel Drehmoment bei Drehzahlen bereits unter 2’000 U/min. Eine ausreichende Leistung in PS oder kW ermöglicht vor allem bei längeren Steigungen ein Mitschwimmen im Verkehr. Ungeeignet sind sportliche Modelle, deren Motoren hohe Drehzahlen brauchen, um ihre Leistung zu entfalten.
Minivans oder SUV sind stark im Trend. Ihre leicht erhöhte Sitzposition macht sie auch als Zugfahrzeuge interessant. Seit dem Jahr 2002 (neues Gesetz) dürfen nur noch drei Kinder auf der hinteren Sitzbank untergebracht werden. Die Attraktivität von Fahrzeugen mit mehr als fünf Sitzplätzen hat daher zugenommen.
Für schwere Wohnmotorwagen, also Wohnmobile, Camper und Wohnwagen wird die Abgabe in Form einer Pauschale (Pauschale Schwerverkehrsabgabe, PSVA) erhoben.
Wer mit Wohnmobil oder Wohnwagen sicher fahren will, muss besonders auf die Reifen achten. Denn solche Reifen haben wegen geringer Laufleistung meist ein hohes Alter. Zudem werden sie oft mit zu geringem Luftdruck und überladen gefahren. Platzt ein Reifen bei einem Wohnwagen oder einem Wohnmobil, ist das Gefährt schwierig ohne Unfall anzuhalten. Um solche Unfälle zu vermeiden, ist Folgendes zu beachten:
Bei einem Gespann kann es zu Schlingerbewegungen kommen. Meistens sind zu hohes Tempo oder brüske Lenkkorrekturen die Ursache. Die Tendenz zum Pendeln kann durch Schlingerdämpfer abgeschwächt werden. Sie sind ab etwa 400 Franken erhältlich und einfach zu montieren.
Was tun, wenn das Gespann schlingert? Bei plötzlichen, ruckartigen Schlingerbewegungen geht man wie folgt vor: Gas wegnehmen, nicht gegenlenken und, wenn nötig sanft bremsen, bis sich das Gespann stabilisiert.
Grundsätzlich darf die Ladung an Wohnmobilen und -wagen nicht seitlich herausragen. In der Schweiz wird aber toleriert, dass am Heck eines Motorwagens befestigte Velos pro Seite 20 cm (maximale Breite 2 m) hervor ragen. In den meisten EU-Ländern müssen Gepäck- und Veloträger mit einer Warntafel von 50 × 50 cm gekennzeichnet werden.
In Deutschland dürfen Gespanne mit Wohnwagen und anderen Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrtstrassen unter bestimmten Voraussetzungen mit Tempo 100 km/h fahren. Der TCS ist in der Lage, in den technischen Zentren das Gespann zu prüfen, eine Bestätigung für die deutschen Behörden auszustellen und eine Tempo 100 Plakette für Deutschland zu organisieren. Bei Fahrten in der Schweiz muss die Zahl 100 auf der Plakette jedoch abgedeckt sein.
Viele Ferienreisende führen Velos oder motorisierte Zweiräder mit. Bei Wohnwagen ist es möglich, Fahrräder auf der Deichsel mitzuführen. Um die Stützlast nicht zu erhöhen, kann man sie auch auf das Dach des Zugfahrzeugs laden. Der TCS empfiehlt, keine Fahrräder am Heck eines Wohnwagens anzubringen. Roller von rund hundert Kilo sind im Prinzip zu schwer, um mit einem Wohnwagen transportiert zu werden. Bei Wohnmobilen kann man aber Velos oder einen Roller auf einem Heckträger mitführen.
Das Wohnmobil oder Motorhome eignet sich ausgezeichnet für Reisen aller Art. Die Infrastruktur erlaubt dem Campeur auf längeren Reisen für das Übernachten ausnahmsweise keinen Campingplatz aufsuchen zu müssen. Er ist nicht abhängig von einem Stromanschluss. Das Reisen ist ruhiger und sehr angenehm. Beim Stellen des Fahrzeuges entstehen keine Probleme. Die Reise muss gut geplant sein. Besichtigungen und Einkäufe müssen auf der Reiseroute eingeplant werden. Geht man mit dem Wohnmobil einkaufen oder etwas anschauen, hat man immer alles dabei. Das wissen auch Diebe. Wenn das Motorhome längere Zeit auf einem Platz «installiert» wird, ist die Mobilität eingeschränkt! Ein Fahrrad oder ein Motorroller muss mitgeführt oder gemietet werden, um die Mobilität zu gewährleisten. Ein Wohnmobil ist ein zweites Auto mit den entsprechenden Kosten für Ankauf und Unterhalt.
Wohnwagen eignen sich sehr gut für Ferien mit längerem Aufenthalt an einem Ort. Man kann sich optimal einrichten, insbesondere wenn man über ein grosses Vorzelt verfügt. Für Ausflüge usw. bleibt der Campeur mobil. Auch eignet sich der Wohnwagen für Dauercamping auf einem Platz. Die Preisspanne beginnt bereits bei CHF 10’000. Je nach Gewicht ist ein starkes Zugfahrzeug anzuschaffen. Das Fahren mit einem Wohnwagengespann bedarf vor allem am Anfang grösserer Aufmerksamkeit (Seitenwind, Windböen, Überholmanöver). Mit einem Wohnwagengespann darf auf Autobahnen nur mit 80 km/h gefahren werden.
Sonderausstattungen für den Zugwagen und für den Wohnwagen werden am besten mit dem Neufahrzeug bestellt. Eine Nachrüstung von Anhängerkupplung, Stabilisator (dämpft die Schlingerneigung des Wohnwagens) Niveauregulierung usw. ist teurer. Eine Niveauregulierung, ob automatisch oder manuell, trägt auch zur Fahrsicherheit bei, indem sie das Einsacken des Fahrzeughecks verhindert und das Gespann stabilisiert.
Eine Zusammenfassung und Übersicht des Wohnwagen- und Wohnmobil ABC's können Sie hier herunterladen und ausdrucken.
© TCS Mobilitätsberatung, Emmen | Doctech: 5272.02.de/ES | Datum: 02.07.2018
Wohnwagen oder Wohnmobil – die Vor-und Nachteile
Was ist besser? Der grosse Vergleich von Wohnwagen gegenüber Wohnmobil.
Stützlast des Wohnwagens
Beim Beladen des Wohnwagens muss unbedingt auf die Stützlast geachtet werden. Wir haben hilfreiche Tipps.
Anhänger-Abreissseil richtig befestigen
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Bevor es losgeht – Fahrzeug und Wohnwagen prüfen
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