





Die Nähe zur Natur, die heimelige Atmosphäre, das Zuhause weg von Zuhause, aber auch die familien- und kinderfreundliche Ambiente sind die grossen Trümpfe von Ferien mit dem Wohnwagen. Unsere Zusammenstellung von Gesetzen über Länge, Gewichte und Geschwindigkeiten sowie Tipps zum Kaufen und Fahren garantieren ein sorgenfreies Reise- und Ferienvergnügen.
In der Schweiz müssen alle Anhänger bis 3500 kg Gesamtgewicht, die über eine Bremse verfügen, zusätzlich mit einer Abreissleine mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Anhänger bis 750 kg, welche fast immer ohne Bremse ausgestattet sind, werden meist mit einer Kette zusätzliche gesichert. Die Abreissleine muss an der dafür vorgesehenen Öse oder einer nachträglich, den Vorschriften entsprechenden Verbindungsmöglichkeiten befestigt werden. Das «lassomässige» überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals ist keinesfalls sicher und kann gebüsst werden.
Der Heckantrieb bietet gute Traktion und Fahrstabilität, auch bei hoher Anhängelast. Der Frontantrieb bietet gute Fahrstabilität bei Fahrzeugen mit kurzem Hecküberhang. Beim Anfahren an Steigungen, auf nasser Wiese oder Schnee ist der Allradantrieb den beiden anderen Antriebsarten überlegen.
Auskünfte über die mögliche Anhängelast von Personenwagen erteilen die Automobil-Importeure, Garagen und die Wohnwagenhändler. An leichten Motorwagen (Personenwagen) dürfen unter der Berücksichtigung der üblichen Verkehrsregeln alle Anhänger mitgeführt werden, deren Betriebsgewicht die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängelast nicht überschreitet. Die Anhängelasten aller auf dem Schweizer Markt erhältlichen Modelle sind auch im Verbrauchskatalog abrufbar. Die entsprechende Rubrik im Fahrzeugausweis (Nr. 31) enthält die massgebende Anhängelast nur, wenn das Fahrzeug eine Anhängerkupplung aufweist.
Das Gesetz verlangt, dass das Gespann an einer 15% steilen Rampe einmal angefahren werden kann oder alternativ dazu an einer 12%-Rampe fünfmal in fünf Minuten (Art. 54/VTS).
Wird eine Anhängerkupplung nachträglich montiert, ist darauf zu achten, dass der Wert für die Anhängelast an diese Kupplung mindestens so hoch ist wie der Wert beim Zugfahrzeug. Zusammen mit der Kupplung muss auch eine Plakette mit den wichtigen Angaben am Fahrzeug angebracht werden. Steht die höchstzulässige Anhängelast nicht auf dieser Plakette, ist unbedingt danach zu fragen. Das nachträgliche Anbringen einer Anhängevorrichtung ist dem Strassenverkehrsamt zu melden und diese muss dort geprüft werden.
Für jede Auslandsreise müssen das Zugfahrzeug sowie der Anhänger mit dem vorgeschriebenen CH-Landeszeichen versehen sein. Ein für das Zugfahrzeug gültiger internationaler ETI-Schutzbrief gilt automatisch auch für den angehängten Wohnwagen.
Das A und O vor Reiseantritt ist das korrekte Beladen des Wohnwagens. Denn nur mit einer richtig verstauten Ladung im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts bleibt das Fahrverhalten des Wohnwagengespanns stabil.
Bei Wohnmobilen ist der Grenzwert von 500 kg bei einer Reise mit einer 4-köpfigen Familie ziemlich bald erreicht. Kommen noch 100 kg für einen Motorroller am Heck hinzu, sind die verbleibenden 200 kg rasch überschritten. Bei Wohnwagen ist es weniger problematisch, weil die Nutzlast des Autos noch hinzukommt. Hingegen ist es wichtig, die Ladung zu verteilen, weil es dem Gespann sonst an Stabilität fehlt.
Man muss auch der Stützlast, die von der Deichsel auf die Kupplung am Zugfahrzeug wirkt, Aufmerksamkeit schenken und die Werksangaben beachten. In den meisten Fällen liegt die ideale Stützlast zwischen 50 und 70 kg. Anstatt das Heck des Zugfahrzeugs zu überladen, ist es sinnvoller, einen Teil der Ladung im Wohnwagen selbst unterzubringen.
Am besten arbeitet man mit einer Waage, um sicherzugehen, dass die Stützlast nicht überschritten wird. Dabei muss die Anhängerkupplung auf der gleichen Höhe liegen wie der Kopf der Deichsel. Es gibt sogenannte Deichselwaagen (ab ca. 20 Fr.) sowie im Stützrad integrierte Waagen (ab ca. 75 Fr.).
Mit einem 2.5 m breiten Gespann ist es normalerweise nicht möglich, die Komposition auf markierten Parkfeldern abzustellen. Der Wohnwagen ragt verbotenerweise in die Strasse hinaus.
Das Fahrzeug muss beim Parken immer innerhalb des Parkfeldes stehen und darf nicht über die Markierung hinausragen. Parkfelder dürfen nur von Fahrzeugen benutzt werden, für die das Parkfeld gedacht ist. Beachten Sie unbedingt die Signalisationen auf dem Parkplatz.
Vor der Reise mit einem Gespann sind folgende Kontrollen nötig:
>>Checkliste zum downloaden - Fahrzeug und Wohnwagen vor der Abreise prüfen
Wohnwagen-Gespanne sind wegen ihrer Grösse im Fahrverhalten deutlich träger als ein Auto. Wer sich bei der ersten Miete eines Wohnanhängers mit 2.30 m statt mit 2.50 m Breite begnügt, ist auf der Strasse im Vorteil. Im Vergleich zur Breite von etwa 1.90 m beim PW ist die Umstellung immer noch gross.
Beim Fahren mit dem Wohnwagen-Gespann:
Viele Sektionen des TCS bieten Fahrkurse für Fahrer:innen von Wohnwagengespannen an. In diesen Kursen lernen Sie, wie Sie Ihr Wohnwagen-Gespann sicher und gefahrenlos von A nach B bewegen. Umsichtiges Manövrieren und Parkieren gehört ebenso zu diesem Kurs, wie der Umgang mit der Beladung.
Für Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B (Personenwagen oder Wohnmobil) und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg genügt der Führerausweis der Kategorie B. Solche «kleinen Anhänger» dürfen unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs mitgeführt werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht der gesamten Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt.
Auch bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg genügt der Führerausweis der Kategorie B, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination höchstens 3500 kg beträgt.
Übersteigt das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3500 kg, ist in der Schweiz grundsätzlich der Führerausweis der Kategorie BE erforderlich. Die frühere Bezeichnung «Kategorie E» wird heute nicht mehr verwendet. Inhaber älterer blauer Papierführerausweise sollten ihren Ausweis gegen den heutigen Kreditkartenführerausweis umtauschen. Seit dem 31. Januar 2024 gilt der blaue Papierführerausweis nicht mehr als Ausweisdokument. Bereits erworbene Fahrberechtigungen bleiben jedoch bestehen. Welche Kategorien und Berechtigungen beim Umtausch übernommen werden, richtet sich nach den jeweiligen Übergangsbestimmungen.
Die in der Europäischen Union bestehende Erweiterung «B96» gibt es in der Schweiz nicht. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz, beispielsweise als Tourist, werden ausländische Führerausweise mit der Berechtigung B96 anerkannt. Damit dürfen Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4250 kg geführt werden. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die eine Fahrzeugkombination mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg führen möchten, benötigen grundsätzlich den Führerausweis der Kategorie BE.
Wer bereits über den Führerausweis der Kategorie B verfügt, kann beim kantonalen Strassenverkehrsamt einen Lernfahrausweis der Kategorie BE beantragen. Mit diesem dürfen in der Schweiz Lernfahrten ohne Begleitperson durchgeführt werden. Während der Lernfahrten ist hinten am Anhänger gut sichtbar die blaue Tafel mit dem weissen «L» anzubringen. Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss die praktische Prüfung mit Zugfahrzeug und Anhänger bestanden werden. Die Prüfung dauert in der Regel etwa eine Stunde.
Für Lernfahrten im Ausland gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften. Da es im Ausland zu Schwierigkeiten mit den zuständigen Behörden kommen kann, empfiehlt der TCS, auf Auslandsfahrten mit einem schweizerischen Lernfahrausweis zu verzichten.
Weitere Informationen erteilt das kantonale Strassenverkehrsamt.
Mehr Informationen über die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr finden Sie >> hier.
Für die Kontrolle der Gasleitungen im Wohnwagen gibt es nur Vorschriften für Fahrzeuge mit fest installiertem Gastank. Für Fahrzeuge, die aus Gasflaschen versorgt werden, bietet der Touring Club seit dem Jahr 2010 die TCS Caravan Gas Kontrolle an. In 8 Technischen Zentren überprüfen ausgebildete TCS Experten die Gasanlagen der Wohnwagen. Auf nahe der Technischen Zentren gelegenen Campingplätzen bieten die Experten auch Sicherheitsüberprüfungen von Ort an. Die Gaskontrolle ist in der Schweiz seit Dezember 2017 alle 3 Jahre durchzuführen.
Damit ein sicherer Umgang mit Gas auf den Schweizer Campingplätzen gewährleistet werden kann, wurde im Arbeitskreis LPG zusammen mit den Schweizer Camping-Verbänden ein Reglement ausgearbeitet, welches für die Sicherheit der Gäste auf Campingplätzen beiträgt. Dieses ist seit November 2018 gültig.
In vielen anderen europäischen Ländern gibt es keine vergleichbar strikte nationale Gesetzgebung wie in Deutschland oder der Schweiz, aber:
Klassische automatische Getriebe sind für den Anhängerbetrieb besser geeignet als sogenannte Doppelkupplungs- und automatisierte Schaltgetriebe oder Getriebe mit Handschaltung. Das Anfahren wird dank einem Drehmomentwandler wesentlich vereinfacht. Die Sorge um die Kupplung entfällt und zudem verliert das Fahren im Stau seinen Schrecken. Mit Automat lässt sich das Wohnwagengespann viel einfacher auf einen Stellplatz rangieren.
Für Wohnwagengespanne gilt in der Schweiz ausserorts eine Höchstgeschwindigkeit (auch bei über 1’000 kg Gesamtgewicht; Art. 5/VRV) von 80 km/h. Auf Autobahnen gilt für Wohnwagengespanne ebenfalls 80 km/h. Ausnahme: seit 01.01.2021: Tempo 100 km/h für leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt.
Bei der Wahl des Motors sollte nicht nur auf ausreichende Leistung (PS oder kW), sondern vielmehr auch auf ausreichende Durchzugskraft – besonders im unteren Drehzahlbereich – und auf Elastizität geachtet werden. Als Faustregel gilt: «Je niedriger die Drehzahl beim höchsten Drehmoment (Nm), desto elastischer ist der Motor; je grösser der Hubraum, desto höher sind das Drehmoment und die Leistung.» Diese Forderung können aktuelle Dieselpersonenwagen bestens erfüllen. Sie blenden nicht durch hohe Leistungsangaben, sondern überzeugen durch viel Drehmoment bei Drehzahlen bereits unter 2’000 U/min. Eine ausreichende Leistung in PS oder kW ermöglicht vor allem bei längeren Steigungen ein Mitschwimmen im Verkehr. Ungeeignet sind sportliche Modelle, deren Motoren hohe Drehzahlen brauchen, um ihre Leistung zu entfalten.
Für schwere Wohnmotorwagen, also Wohnmobile, Camper und Wohnwagen, wird die Abgabe in Form einer Pauschale (Pauschale Schwerverkehrsabgabe, PSVA) erhoben.
Wer mit dem Wohnwagen sicher fahren will, muss besonders auf die Reifen achten. Denn solche Reifen haben wegen geringer Laufleistung meist ein hohes Alter. Zudem werden sie oft mit zu geringem Luftdruck und überladen gefahren. Platzt ein Reifen bei einem Wohnwagen, ist es schwierig, das Gefährt ohne Unfall anzuhalten. Um solche Unfälle zu vermeiden, ist Folgendes zu beachten:
Ein Anhänger, bzw. Wohnwagen darf maximal 2,55 m breit sein. Links und rechts müssen am Zugfahrzeug Rückspiegel angebracht werden. Es muss eine seitliche sowie eine mind. 100m freie Sicht nach hinten gewährleistet sein.
>> Mehr dazu
Bei einem Gespann kann es zu Schlingerbewegungen kommen. Meistens sind zu hohes Tempo oder brüske Lenkkorrekturen die Ursache. Die Tendenz zum Pendeln kann durch Schlingerdämpfer abgeschwächt werden. Sie sind ab etwa 400 Franken erhältlich und einfach zu montieren.
Bei plötzlichen, ruckartigen Schlingerbewegungen geht man wie folgt vor: Gas wegnehmen, nicht gegenlenken und, wenn nötig sanft bremsen, bis sich das Gespann stabilisiert. Grundsätzlich darf die Ladung an Wohnmobilen und -wagen nicht seitlich herausragen. In der Schweiz wird aber toleriert, dass am Heck eines Motorwagens befestigte Velos pro Seite 20 cm (maximale Breite 2 m) hervor ragen. In den meisten EU-Ländern müssen Gepäck- und Veloträger mit einer Warntafel von 50×50 cm gekennzeichnet werden.
Mit Stützlast bezeichnet man das Gewicht, welches vom Wohnwagen auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges drückt. Je mehr der vordere Bereich des Wohnwagens beladen wird (vor der Vorderachse), desto mehr Gewicht drückt auf die Anhängevorrichtung.
In Deutschland dürfen Gespanne mit Wohnwagen und anderen Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrtstrassen unter bestimmten Voraussetzungen mit Tempo 100 km/h fahren. Der TCS ist in der Lage, in den technischen Zentren das Gespann zu prüfen, eine Bestätigung für die deutschen Behörden auszustellen und eine Tempo 100 Plakette für Deutschland zu organisieren. Bei Fahrten in der Schweiz muss die Zahl 100 auf der Plakette jedoch abgedeckt sein.
In jedem Fall sind vom Käufer eines Wohnwagens, eines Zugfahrzeugs oder einer Anhängerkupplung die zugesagten Gewichte (Anhängelast, Leer- und Gesamtgewicht des Wohnwagens) in den Kaufvertrag aufzunehmen. Um vor unliebsamen Überraschungen geschützt zu sein, darf auch die Klausel im Kaufvertrag nicht fehlen, dass das gekaufte Objekt zurückgenommen wird, falls die gesetzlichen Vorgaben mit dem Gespann nicht eingehalten werden können.
Stützlast des Wohnwagens
Beim Beladen des Wohnwagens muss unbedingt auf die Stützlast geachtet werden. Wir haben hilfreiche Tipps.
Anhänger-Abreissseil richtig befestigen
Schweizer Vorschriften und Empfehlungen für die Befestigung des Sicherheitsseils bei Anhängern und Wohnwagen.
Bevor es losgeht – Fahrzeug und Wohnwagen prüfen
Worauf muss ich vor der Abreise in die Campingferien achten?
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