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Rückspiegel am Zugfahrzeug

Die Rückspiegel sind obligatorisch und müssen eine Sicht von mindestens 100m nach hinten gewährleisten

Behalten Sie den Überblick dank geeignetem Zusatzspiegel

Rückspiegel beim Zugfahrzeug des Wohnwagen-Gespanns
 

Für Wohnwagen-Gespanne gilt:

  • Rückspiegel sind in der Schweiz Pflicht
  • Es müssen links und rechts am Zugfahrzeug Rückspiegel angebracht werden
  • Es muss eine seitliche und eine mind. 100 m freie Sicht nach hinten gewährleistet sein

Aus der Verordnung:

Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

  • Motorwagen müssen links und rechts aussen je einen Rückspiegel tragen, womit der Führer oder die Führerin die Fahrbahn seitlich neben dem Aufbau und nach hinten mindestens 100 m weit leicht überblicken kann.

Rückspiegel müssen möglichst erschütterungsfrei angebracht sein und ein verzerrungsfreies Bild ergeben.

  • Die Spiegelfläche muss bei leichten Motorwagen mindestens 70 cm2, bei schweren Motorwagen, wenn sie konvex ist, mindestens 150 cm2 und, wenn sie plan ist, mindestens 300 cm2 betragen. Der Krümmungsradius konvexer Spiegel darf nicht weniger als 0,80 m messen.

Mehr dazu siehe Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge / Kapitel 6, Artikel 112, Seite 89

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