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Bussgelder im Ausland: Regeln für Schweizer Autofahrer

Was Sie über Zahlungen, Einsprüche und die Vermeidung von Strafen wissen müssen.

Schweizer Autofahrer erhalten jedes Jahr Tausende Strafzettel im Ausland: wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Frankreich, Falschparken in Italien, Radarkontrollen in Deutschland. Das Ignorieren eines Strafzettels kann zusätzliche Kosten, Gerichtsverfahren oder sogar Massnahmen in Bezug auf den Führerschein oder das Fahrzeug nach sich ziehen.

Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen, um einen ausländischen Strafzettel zu bezahlen oder anzufechten und schwerere Strafen zu vermeiden.

Unterschiedliche Gesetzgebungen

Die Verkehrsregeln sind in Europa nicht einheitlich: Jedes Land legt seine eigenen Geschwindigkeitsbegrenzungen, Toleranzen und Strafen fest. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über:

  • Parkregeln: In den meisten Ländern gibt es sowohl blaue Zonen mit Parkscheibe als auch gebührenpflichtige Zonen mit Parkuhren. Bei einer Kontrolle kann falsches Parken schnell zu einem Bussgeld oder sogar zur Abschleppung führen.
  • Lokale Geschwindigkeitsbegrenzungen: Diese variieren je nach Art der Strasse und manchmal auch je nach Wetterbedingungen (z. B. in Frankreich bei Regenwetter). Die Toleranzgrenzen für Radarkontrollen variieren von Land zu Land.
  • Zulässige Blutalkoholwerte: Während die Schweiz die Grenze bei 0,5 ‰ festlegt, gilt in einigen Ländern wie Ungarn oder der Tschechischen Republik Nulltoleranz.
  • Vorgeschriebene Ausrüstung: Warnweste, Warndreieck, Verbandskasten, in manchen Regionen im Winter sogar Winterreifen, Schneeketten oder der Aufkleber CH. Das Fehlen dieser Ausrüstung kann bereits bei einer einfachen Verkehrskontrolle zu einer Geldstrafe führen.
  • Umweltzonen: In vielen europäischen Städten (Berlin, Paris, Mailand, London usw.) ist für die Zufahrt in die Innenstadt eine Vignette oder eine Registrierung erforderlich. Die Kontrollen erfolgen häufig per Kamera, und das Fehlen einer Genehmigung führt zu einer automatischen, manchmal sehr hohen Geldstrafe.
  • Die Mautgebühren: In Frankreich, Italien, Spanien oder Portugal hängt der Tarif von der zurückgelegten Strecke ab. In der Schweiz, Österreich, Slowenien oder Ungarn ist eine Vignette (Aufkleber oder elektronisch) vorgeschrieben. In einigen Ländern (Portugal, Norwegen, Schweden) sind die Mautgebühren vollständig elektronisch und werden automatisch anhand des Kennzeichens gelesen. Bei Nichtbezahlung drohen hohe Bussgelder.

Grenzüberschreitende Vereinbarungen

Dank der Abkommen von Schengen und anderen bilateralen Vereinbarungen können ausländische Behörden:

  • Die Busse direkt in die Schweiz schicken
  • Bei schweren Verstössen den Führerschein entziehen
  • Gerichtsdokumente auf offiziellem Weg übermitteln

Die Nichtbezahlung einer Busse kann folgende Konsequenzen haben:

  • Stilllegung oder Beschlagnahmung des Fahrzeugs bei einer nächsten Kontrolle.
  • Höhere finanzielle Sanktionen
  • Ein Gerichtsverfahren im betreffenden Land

Benachrichtigung, Fristen und Rechtsmittel

  • Benachrichtigung: Der Bussgeldbescheid kann mehrere Wochen oder Monate nach dem Verstoss versandt werden. In der Regel muss er innerhalb eines Jahres zugestellt werden. Die Benachrichtigung erfolgt häufig per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe bei einer Kontrolle. Das Ignorieren des Schreibens ist keine Lösung: Das Bussgeld bleibt gültig und kann erhöht werden.
  • Zahlungsfrist: Je nach Land haben Sie 5 bis 60 Tage Zeit, um den Betrag zu begleichen. In einigen Staaten berechtigt eine schnelle Zahlung zu einem Nachlass, während eine Verzögerung zu einer erheblichen Erhöhung führt. Nach Ablauf der Frist kann der Fall an ein Inkassobüro oder ein örtliches Gericht weitergeleitet werden.
  • Rechtsmittel: Es ist möglich, einen Strafzettel anzufechten, jedoch nur innerhalb der auf dem Bescheid angegebenen Frist. Der Antrag muss bei den örtlichen Behörden gestellt werden, oft in der Landessprache, und muss mit Belegen (Nachweis über bezahlte Parkgebühren, Mauttickets, Fotos von Schildern usw.) eingereicht werden. Ohne Einhaltung des formellen Verfahrens wird der Antrag abgelehnt und die Geldstrafe bestätigt.

Tipps des TCS, um böse Überraschungen zu vermeiden


Vor der Abreise

Eine gute Vorbereitung verringert das Risiko einer Geldstrafe erheblich:

  • Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln und die vorgeschriebene Ausrüstung jedes Landes, das Sie besuchen oder durchqueren.
  • Überprüfen Sie Ihre Dokumente: Führerschein, Fahrzeugschein, Kfz-Versicherung oder Grüne Karte.
  • Bewahren Sie alle Belege im Zusammenhang mit Ihren Reisen auf (Mautbelege, Parkquittungen, Fotos von Verkehrsschildern): Sie können im Falle einer Anfechtung nützlich sein.

Im Falle eines Verstosses

Wenn Sie einen Strafzettel erhalten, sind einige Reflexe unerlässlich:

  • Überprüfen Sie die Gültigkeit: Ort, Datum, Kennzeichen und Art des Verstosses müssen mit Ihrer Fahrt übereinstimmen. Im Falle eines Fehlers haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
  • Halten Sie die Fristen ein: Bezahlen Sie schnell, um Zuschläge zu vermeiden, oder legen Sie einen begründeten Einspruch in der vom Land vorgeschriebenen Form ein.
  • Wenden Sie sich an Ihre Rechtsschutzversicherung (falls Sie eine haben): Leiten Sie die Unterlagen unverzüglich weiter, um die Rechtmässigkeit und die Höhe des Bussgeldes zu überprüfen.

Reiserechtschutz

Verfahren mit ausländischen Behörden sind oft langwierig und finden manchmal in einer Sprache statt, die Sie nicht beherrschen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Auslandsschutz ermöglicht Ihnen:

  • sich von Experten über das weitere Vorgehen beraten zu lassen;
  • Unterstützung bei einem Einspruch oder einer Anfechtung zu erhalten;
  • zusätzliche Kosten aufgrund eines falschen Verständnisses der lokalen Vorschriften zu vermeiden.

Verfahren nach Ländern

Wenn Sie Zweifel an der Rechtmässigkeit eines Bussgeldbescheids haben, wenden Sie sich direkt an die zuständigen Behörden des betreffenden Landes: die örtliche Polizei, die Gemeinde oder die Gemeindeverwaltung.

Bussgelder in Frankreich

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Die Bussgelder sind in Kategorien unterteilt. Eine Überschreitung von weniger als 20 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften kostet ca. 68 Euro, während eine Überschreitung von mehr als 20 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel mit 135 Euro geahndet wird. Eine Überschreitung von 30 km/h kann zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis führen, der anschliessend an die Schweizer Behörden weitergeleitet wird. Weitere Informationen: Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • Parkverbot: Gefahr der Abschleppung mit zusätzlichen Kosten. Weitere Informationen: Bussgeld für Falschparken.
  • Besonderheiten: Das Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk (Flip-Flops, lose Sandalen) kann bis zu 75 Euro kosten und sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.
  • Bezahlung: Es ist nicht möglich, einen Bussgeldbescheid direkt bei der Polizei zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt online über die offizielle Website www.amendes.gouv.fr per Banküberweisung, Kreditkarte oder Scheck. Einige Bussgelder können auch in zugelassenen Tabakläden bezahlt werden. Ermässigung: Bei schneller Zahlung wird ein Rabatt gewährt (z. B. – 45 Euro für eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung in der Stadt). Weitere Informationen: Zahlung der Geldstrafe.
  • Mautgebühren: Autobahnen sind mautpflichtig, und das System des „freien Verkehrsflusses” (ohne Schranken) setzt sich zunehmend durch. Bei Nichtzahlung kann eine Rechnung und anschliessend eine Geldstrafe folgen. Weitere Informationen: Mautstrafen.
  • Rechtsmittel: Sie haben 30 bis 45 Tage Zeit, um in französischer Sprache und mit Belegen Einspruch einzulegen. Der Einspruch kann online unter folgendem Link eingelegt werden: www.usagers.antai.gouv.fr.
  • Auswirkungen in der Schweiz: Wenn Frankreich den Führerschein entzieht, können die Schweizer Behörden einen zusätzlichen Entzug beschliessen. Ein schwerer Verstoss kann also Auswirkungen auf beiden Seiten der Grenze haben.
Weitere Informationen auf Lex4you: Checkliste Frankreich.

Bussgelder in Italien

  • Häufige Verstösse: Nicht bezahltes Parken, Befahren der verkehrsberuhigten Zone (ZTL), Geschwindigkeitsüberschreitung, Fehlen der «CH»-Plakette, Nichtbezahlung der Maut.
  • Bezahlung: Eine Geldstrafe kann direkt vor Ort mit einem Rabatt von 30 % bezahlt werden (verlangen Sie eine Quittung) oder später per Banküberweisung über die offiziellen Plattformen. Die italienischen Behörden versenden häufig vor der endgültigen Geldstrafe eine Zahlungsaufforderung, in der auch der Rabatt von 30 % bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen angegeben ist. Bei Nichtzahlung kann eine Kaution verlangt werden, andernfalls besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug stillgelegt wird. Nach 60 Tagen verdoppelt sich die Höhe der Geldstrafe.
  • In der Schweiz erhaltene Bussgelder: Die italienischen Behörden können diese per Post zustellen, aber nicht in der Schweiz vollstrecken. Das Ignorieren eines Bussgeldbescheids kann jedoch die Rückkehr nach Italien erschweren (Stilllegung des Fahrzeugs, Mahngebühren).
  • Rechtsmittel: Einspruch innerhalb von 60 Tagen beim Präfekten oder Schlichtungsrichter (auf Italienisch oder Deutsch, wenn Südtirol).
  • Auswirkungen auf den Führerschein: Ein Fahrverbot in Italien kann an die Schweizer Motorfahrzeugkontrolle weitergeleitet werden, was auch in der Schweiz zum Entzug des Führerscheins führt.
  • Verjährung: Bussgelder nach 5 Jahren, Mautgebühren nach 10 Jahren.

Weitere Informationen auf Lex4you: Checkliste Italien.

Bussgelder in Deutschland

  • Geschwindigkeit: Etwa 30 % der Autobahnabschnitte sind begrenzt, für die übrigen gilt eine Referenzgeschwindigkeit von 130 km/h. Das Überschreiten dieser Geschwindigkeit wird an sich nicht geahndet, aber im Falle eines Unfalls kann Ihre Haftung verschärft werden und die Versicherung kann sich gegen Sie wenden. Geschwindigkeitsüberschreitungen auf beschränkten Strassen werden streng bestraft und im Flensburger Register eingetragen, auch für Fahrer mit Wohnsitz in der Schweiz.
  • Häufige Verstösse: Falschparken, überhöhte Geschwindigkeit oder Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss. Selbst das einfache Vergessen, die Fenster oder das Verdeck eines Cabriolets zu schliessen, kann zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs aus Gründen der «Sicherung des Eigentums» führen.
  • Zahlung: Bussgelder unter 35 Euro können manchmal direkt vor Ort bezahlt werden (je nach Bundesland), aber verlangen Sie immer eine offizielle Quittung.
  • Verfahren und Rechtsmittel: Sie erhalten zunächst einen Bussgeldbescheid («Verwarnungsgeld» von 5 bis 55 Euro). Wenn Sie nicht innerhalb der Frist zahlen, wird ein Verfahren zur Verhängung einer höheren Geldstrafe eingeleitet. Sie haben zwei Wochen Zeit, um bei der zuständigen Behörde in deutscher Sprache Einspruch einzulegen. Geringfügige Verstösse verjähren nach 3 Monaten, aber Vorsicht: Wenn Sie nicht rechtzeitig Einspruch einlegen, wird die Geldstrafe auch nach Ablauf der Verjährungsfrist vollstreckbar.
  • Konsequenzen in der Schweiz: Seit dem Polizeiabkommen 2024 können deutsche Bussgelder (ab 70 Euro) in der Schweiz auf dem offiziellen Weg eingetrieben werden. Ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot kann auch der Schweizer Kraftfahrzeugbehörde gemeldet werden, die einen zusätzlichen, manchmal längeren Entzug beschliessen kann.

Weitere Informationen auf Lex4you: Checkliste Deutschland.

Bussgelder in Österreich

  • Häufige Verstösse: Fehlen der Autobahnvignette («Pickerl»), Nichtbezahlung der Maut und Falschparken. Achtung: In der Hauptstadt gibt es keine Parkuhren, man muss sein Ticket in einem «Trafik», einer Tankstelle, einem autorisierten Geschäft oder per SMS kaufen. Selbst für ein kostenloses 15-minütiges Parken muss ein spezielles (kostenloses) Ticket hinter der Windschutzscheibe platziert werden, andernfalls kann ein Busseld verhängt werden. Bei einem Einsatz der Rettungskräfte kann eine Unfallmeldegebühr («Blaulichtsteuer», 36 Euro) in Rechnung gestellt werden.
  • Bezahlung: Bussgelder können sofort bezahlt werden (bis zu 90 Euro). Bei bestimmten Verstössen erhalten Sie eine anonyme Verfügung («Anonymverfügung»): Das Bussgeld (bis zu 365 Euro) wird an den Fahrzeughalter adressiert, ohne dass ein Eintrag in das Strafregister erfolgt. Die Zahlung muss innerhalb der angegebenen Frist erfolgen, andernfalls wird ein normales Verfahren mit dem Risiko einer höheren Strafe eingeleitet. Verlangen Sie immer eine Quittung und halten Sie sich genau an die Zahlungsangaben, da sonst der Betrag erhöht werden kann.
  • In der Schweiz erhaltene Bussgelder: Dank des bilateralen Abkommens können die österreichischen Behörden die Schweiz um die Vollstreckung eines Bussgeldes (ab 70 EUR) ersuchen. Mahnungen und zusätzliche Kosten sind dann ebenfalls fällig.
  • Rechtsmittel: nur gegen eine strafrechtliche Entscheidung («Strafverfügung») möglich, innerhalb von zwei Wochen und in deutscher Sprache einzureichen. Keine Rechtsmittel gegen einen bereits bezahlten Organbescheid oder eine anonyme Verfügung.
  • Auswirkungen auf den Führerschein: Ein Fahrverbot in Österreich kann den Schweizer Behörden gemeldet werden, was in der Schweiz zu einem Führerscheinentzug führen kann, wenn der Verstoss als «schwerwiegend» eingestuft wird. Das österreichische System der «Vormerkung» (Eintragung in das Führerscheinregister bei einem risikobehafteten Verstoss) kann auch für Schweizer Fahrer gelten.
  • Verjährung: In Österreich muss die Strafverfolgung innerhalb eines Jahres nach dem Verstoss eingeleitet werden, und eine Verkehrsstrafe verjährt nach 3 Jahren. Achtung: Wenn Sie nach Ablauf dieser Fristen einen Strafbescheid erhalten, müssen Sie unter Berufung auf die Verjährung Einspruch einlegen, da dieser sonst trotzdem gültig bleibt.

Weitere Informationen auf Lex4you: Checkliste Österreich.

Bussgelder in Spanien

  • Häufige Verstösse: unerlaubtes Abschleppen, Fehlen der vorgeschriebenen Weste oder Ausrüstung, Nichteinhaltung der Vorschriften für Kinder, Nichtbezahlung der Maut.
  • Bezahlung: Die Geldstrafe kann vor Ort (in bar oder mit Karte), im Rathaus, in einer Filiale der Caixabank oder direkt online bezahlt werden. Bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen wird ein Rabatt von 50 % gewährt. Nach Ablauf von 45 Tagen erhöht sich der Betrag um 20 %. Bei Zahlungsverweigerung können die Behörden eine Kaution verlangen oder das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmen.
  • In der Schweiz erhaltene Bussgelder: Das Bussgeld kann dank europäischer Abkommen per Post verschickt werden, ist jedoch in der Schweiz nicht vollstreckbar. Eine Nichtzahlung kann jedoch zu Komplikationen bei der Rückkehr nach Spanien führen, insbesondere an den Grenzen oder Flughäfen. Bussgeldbescheide werden grundsätzlich nicht per SMS oder E-Mail verschickt. Wenn Sie eine solche Nachricht erhalten, handelt es sich fast immer um einen Betrugsversuch.
  • Rechtsmittel: Innerhalb von 20 Tagen kann Einspruch (alegación) eingelegt werden (auf Spanisch). Anschliessend kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden. Achtung: Bei Vorauszahlung innerhalb von 20 Tagen (mit Ermässigung) verfällt das Recht auf Berufung.
  • Auswirkungen auf den Führerschein: Ein Fahrverbot in Spanien kann den Schweizer Behörden gemeldet werden, was bei schwerwiegenden Verstössen zum Entzug des Führerscheins in der Schweiz führt.
  • Verjährung: In Spanien muss die Geldstrafe je nach Schwere des Vergehens innerhalb von 1 Monat bis 3 Jahren mitgeteilt werden. Sobald sie rechtskräftig ist, kann sie innerhalb von 1 bis 4 Jahren (bei schweren Verstössen bis zu 5 Jahren) eingefordert werden.

Weitere Informationen auf Lex4you: Checkliste Spanien.

*Diese allgemeinen Informationen werden ohne Gewähr und unverbindlich bereitgestellt. Die rechtlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den externen Links auf dieser Seite.

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