- Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- Schweizer Staatsangehörige können bei der Ankunft ein Visum für maximal 90 Tage erhalten, wenn sie als Touristen oder Geschäftsreisende unterwegs sind. Sie dürfen sich maximal 180 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten aufhalten. Die Visagebühr muss per Kreditkarte bezahlt werden.
- Passagiere mit einem Hadsch-Visum dürfen Riad (RUH) nur betreten, wenn sie mit Flyadeal (F3), Flynas (XY), Nesma Airlines (NE), Riyadh Air (RX) oder Saudia (SV) reisen.
- Passagiere mit einem Umrah-Visum können bis zum 3. April 2026 einreisen und müssen Saudi-Arabien vor dem 18. April 2026 verlassen.
- Passagiere mit einem Hadsch-Visum müssen in Dschidda (JED), Medina (MED), Taif (TIF) oder Yanbu (YNB) einreisen.
- Pilgervisa sind nur auf Arabisch erhältlich. Visa für Geschäftsreisende und Besucher sind zweisprachig (Arabisch/Englisch).
- Reisedokumente müssen das vollständige Geburtsdatum des Passagiers im Format „Tag/Monat/Jahr" enthalten (z. B. 01.01.1980 oder 01.01.1980).
- Reisedokumente mit verlängerter Gültigkeit werden nicht akzeptiert.
- Passagiere unter 18 Jahren müssen von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Zuständige Behörden
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Saudi-Arabien informieren:
Botschaft von Saudi-Arabien
Kirchenfeldstrasse 64
3005 Bern
Tel: +41 31 352 15 55 / 56
E-Mail: consulat.saudia_be@bluewin.ch
Generalkonsulat von Saudi-Arabien
Route de Lausanne 263
1292 Chambésy
Tel: +41 22 758 97 97
E-Mail: saudiarabia@bluewin.ch
Einfuhr von Landeswährung (saudi-arabischer Rial-SAR) und Fremdwährungen (ausser israelischem Schekel): Beträge über SAR 60.000,- (einschliesslich wertvoller Metalle, Schmuck oder Edelsteine) müssen deklariert werden.
Verboten: Israelischer Schekel
1. Haustiere unter 4 Monaten dürfen nicht mit ins Haus.
2. Die Teilnahme an folgenden Hunden (Rassen bzw. Kreuzungen) ist nicht gestattet:
- Pitbull, Rottweiler, Boxer, Mastiff, Tosa, Bulldogge und Perro de Presa Canario.
Es ist ein internationales Gesundheitszeugnis erforderlich, das spätestens 10 Tage vor der Abreise ausgestellt oder bestätigt werden muss. Es muss abgestempelt sein und bescheinigen, dass das Haustier bei guter Gesundheit, frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasitenerkrankungen oder anderen ansteckenden Erkrankungen und reisefähig ist.
Es ist eine Ein- und Durchfuhrgenehmigung erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen müssen spätestens 30 Tage vor der Abreise über die elektronische Online-Plattform eingereicht werden bei https://naama.sa/.
Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter https://naama.sa/.
Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein.
Aufenthalts-, Besuchs- und Arbeitsvisa, ausgestellt von den saudi-arabischen Vertretern in Afghanistan, Albanien, Algerien, Argentinien, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Burkina Faso, Kamerun, Kanada, Tschad, Chile, China (Volksrepublik), Chinesisch-Taipeh, Komoren, Kongo, Elfenbeinküste, Kuba, Zypern, Tschechien, Dänemark, Dschibuti, Ägypten, Eritrea, Äthiopien, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Deutschland, Ghana, Griechenland, Guinea, Hongkong (SAR China), Ungarn, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Irland (Rep.), Italien, Japan, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Korea (Rep.), Kuwait, Kirgisistan, Libanon, Libyen, Malaysia, Malediven, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Marokko, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niederlande, Neuseeland, Niger, Nigeria, Norwegen, Oman, Pakistan, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Katar, Rumänien, Russische Föderation, Senegal, Singapur, Somalia, Südafrika, Spanien, Sri Lanka, Sudan, Schweden, Schweiz, Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Uruguay, USA, Usbekistan, Venezuela, Vietnam, Jemen oder Sambia sind in Reisepässen nicht mehr im Aufkleberformat. Es wurde durch ein Papier im Format (A4) ersetzt, das einen QR-Code mit den Visuminformationen des Passagiers enthält.
Zahlungen für Touristenvisa bei Ankunft werden nur per Karte akzeptiert.