Oman, ganz im Osten der Arabischen Halbinsel, stösst an das Arabische Meer und den Golf von Oman (Indischer Ozean) und grenzt an den Jemen, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Um die Verbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) einzudämmen, erlassen viele Regierungen Einreisesperren. Für sämtliche Verkehrsmittel sind Einschränkungen zu erwarten, sei es zur Einreise oder auch im Landesinnern. Informieren Sie sich bei der Botschaft Ihres Reiseziels über den aktuellen Stand. Bitte beachten Sie ausserdem, dass der Schweizerische Bundesrat bis auf weiteres von nicht dringlichen Auslandsreisen abrät.
Mehr InformationenOman, ganz im Osten der Arabischen Halbinsel, stösst an das Arabische Meer und den Golf von Oman (Indischer Ozean) und grenzt an den Jemen, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Wüstenklima.
Beste Reisezeit: Oktober - April.
Kleidung
Leichte Sommerkleidung reicht für das ganze Jahr. Bei kälteren Tagen im Winter genügt ein Pullover. Bei der Auswahl der Kleidung sollte darauf geachtet werden das Schulter, Oberarme und Knie bedeckt sind. Badekleidung sollte nur an Hotel- oder Privatstränden getragen werden.
Begrüssung
Als Besucher wird man oft mit erhobener offener Hand begrüsst. Es wird erwartet das diese Geste erwidert wird.
Öffnungszeiten
Oman ist ein muslimisches Land. Der Freitag ist im Islam wie bei uns der Sonntag. Sämtliche Läden sind daher am Freitag geschlossen, jedoch am Samstag und Sonntag offen.
Ramadam
Der Fastenmonat Ramadam dauert 4 Wochen und wird einmal im Jahr gefeiert. Der Zeitraum verschiebt sich jedes Jahr. Während des Ramadams ist es, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, nicht erlaubt in der Öffentlichkeit zu essen, trinken oder rauchen. In grösseren Hotels haben jedoch Restaurants tagsüber für nicht muslimische Gäste geöffnet.
Alkohol
Der Konsum von Alkohol ist in der Öffentlichkeit verboten. Daher wird Alkohol nur im Hotel und in privaten Clubs ausgeschenkt.
Die Landeswährung ist der Omanischer Rial - OMR.
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die OMR 6'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Zahlungsmittel
Kredit- und Bankkarten werden in den meisten Restaurants, Hotels und Geschäften akzeptiert. Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Bank über die Transaktionsgebühren.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sicherheitslage, Demonstrationen und Anschlägen.
Es gibt spezielle Hinweise für:
Impfungen
Gesundheitslage
Schützen Sie sich gegen Mückenstiche. Es besteht ein geringes Malariarisiko und ein Denguefieber-Risiko. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA können die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität beachtet werden.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise sowie die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Am Flughafen wird bei der Abreise eine Flughafengebühr von OMR 5.- erhoben. Bei Kindern bis 2 Jahren werden keine Flughafengebühren erhoben.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist zusammen mit einem Touristen-/Geschäftsvisum anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Der Schweizerische oder internationale Führerausweis ist 3 Monate gültig. Bei längeren Aufenthalten ist ein lokaler Führerausweis vonnöten. Dieser kann bei der lokalen Polizei erworben werden Royal Oman Police.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
Rechtsverkehr.
km/h | Innerorts | Autostrassen | Ausserorts |
---|---|---|---|
Auto | 60 - 80 | 100 | 120 |
Motorrad | 60 - 80 | 100 | 120 |
Keine Vorschriften bezüglich Kindersicherung.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 99 99 |
Ambulanz | 99 99 |
Feuerwehr | 99 99 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA