





Bei Reisen in dieses Land ist der Fastenmonat Ramadan zu beachten. Während des Ramadan fasten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und die Arbeitszeiten und Konsumgewohnheiten werden entsprechend angepasst. Weitere Informationen: Tipps für Reisen während des Ramadan.
Landeswährung: Tunesischer Dinar - TND
Impfungen
Gesundheitslage
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Tunesien informieren:
Botschaft von Tunesien
Kirchenfeldstrasse 63
3005 Bern
Tel: +41 31 352 82 26
E-Mail: at.berne@diplomatie.gov.tn
Landeswährung (Tunesischer Dinar – TND): verboten.
Fremdwährungen: bis maximal 20.000,- TND oder Gegenwert.
Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte CITES: www.cites.org.
Die Mitnahme folgender Haustiere (Rassen bzw. Kreuzungen) ist nicht gestattet:
- Pitbull, Rottweiler, Tosa Inu und Bowerbull Mastiff.
Es ist ein internationales Gesundheitszeugnis erforderlich, das spätestens 14 Tage vor der Abreise ausgestellt oder bestätigt werden muss. Es muss abgestempelt sein und bestätigen, dass das Haustier bei guter Gesundheit und frei von ansteckenden Krankheiten, Parasitenerkrankungen oder anderen ansteckenden Erkrankungen ist.
Es wird empfohlen, Haustiere mit einem zugelassenen Breitband-Anthelminthikum gegen äussere und innere Parasiten zu behandeln.
Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
Rechtsverkehr.
| Km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
|---|---|---|---|
| Auto | 30-50 | 90 (70 in Djerba) | 110 |
| Moto | 30-50 | 90 (70 in Djerba) | 110 |
0.0‰
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Bei reinem Sachschaden sollte man die Polizei benachrichtigen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 197 |
| Ambulanz | 190 |
| Feuerwehr | 198 |
| Pannen | (+216) 98 307 263/22 307 263 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA






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