Tropisches Klima.
Beste Reisezeit: November - April. Wirbelsturmrisiko von Juli bis November.
Landeswährung: Córdoba - NIO
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: persönliche Sicherheit und Demonstrationen.
Impfungen
Gesundheitslage
Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche. Es besteht ein geringes bis hohes Malariarisiko. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Healthytravel
Beachten Sie die Reisehinweise EDA
Gemäss EDA ist der Besitz und Einsatz von Waffen verbreitet. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Weitere nützliche Reisehinweise
Wenden Sie sich an die zuständigen lokalen Behörden, um sich über aktuelle COVID-Massnahmen und -Beschränkungen zu informieren.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Rechtsverkehr.
Bis 4 Jahre
angemessene Rückhaltevorrichtung
Kinder jünger als 12 Jahre
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 118 |
Ambulanz | 128 |
Feuerwehr | 115 |
Touristenpolizei | 101 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA