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Angola

An der Atlantikküste gelegen - die Savannen und Hochebenen Angolas sind noch wenig erschlossene touristische Schätze.
Angola
Angola befindet sich an der Atlantikküste zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Namibia.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Halbwüstenklima im Süden und entlang der Küste bis zur Höhe von Luanda; Wechsel von Trocken- und Regenzeit im Norden.

Beste Reisezeit: Mai - Oktober (Trockenzeit).

 

Währung

Landeswährung: Kwanza - AOA

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Demonstrationen und terroristischen Anschlägen
  • Das EDA rät von Reisen in verschiedene Landesteile ab. Es gibt spezielle Hinweise für: Provinz Cabinda, Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul.
  • Die Kriminalitätsrate ist hoch. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen.

Gesundheitslage

  • Risiko von Malaria, Dengue, Chikungunya und Zika. Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche.
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Auszug aus: Healthytravel

Gesundheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
  • Das EDA empfiehlt, Einweg-Pflegematerial wie Verbände oder Spritzen mitzunehmen.
  • Spitäler verlangen eine finanzielle Garantie, bevor sie eine Behandlung durchführen, und
  • Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss die Behandlung ausserhalb des Landes vorgenommen werden, beispielsweise in Europa oder Südafrika.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen bei der Ankunft gültig sein.
  • Passagiere müssen über ein gültiges, von Angola ausgestelltes Visum verfügen.
  • Schweizer Staatsangehörige, lettische Staatsangehörige, lesothische Staatsangehörige, litauische Staatsangehörige, luxemburgische Staatsangehörige, madagassische Staatsangehörige, malawische Staatsangehörige, maltesische Staatsangehörige, marshallische Staatsangehörige, mauritische Staatsangehörige, mexikanische Staatsangehörige, mikronesische Staatsangehörige (Föderierte Staaten), monegassische Staatsangehörige, marokkanische Staatsangehörige, nauruische Staatsangehörige, niederländische Staatsangehörige, neuseeländische Staatsangehörige, niueanische Staatsangehörige, norwegische Staatsangehörige, palauische Staatsangehörige, panamaische Staatsangehörige, papua-neuguineische Staatsangehörige, philippinische Staatsangehörige, polnische Staatsangehörige, portugiesische Staatsangehörige, katarische Staatsangehörige, rumänische Staatsangehörige, russische Staatsangehörige, ruandische Staatsangehörige, amerikanisch-samoanische Staatsangehörige, saudi-arabische Staatsangehörige, seychellische Staatsangehörige, singapurische Staatsangehörige, slowakische Staatsangehörige, slowenische Staatsangehörige, salomonische Staatsangehörige, spanische Staatsangehörige, Staatsangehörige von St. Kitts und Nevis, Staatsangehörige von St. Lucia, Staatsangehörige von St. Vincent und die Grenadinen, surinamische Staatsangehörige, schwedische Staatsangehörige, Schweizer Staatsangehörige, tansanische Staatsangehörige, osttimoresische Staatsangehörige, tongaische Staatsangehörige, Staatsangehörige von Trinidad und Tobago, türkische Staatsangehörige, tuvaluische Staatsangehörige, US-amerikanische Staatsangehörige, emiratische Staatsangehörige, uruguayische Staatsangehörige, vanuatuische Staatsangehörige, vatikanische Staatsangehörige (Heiliger Stuhl) und simbabwische Staatsangehörige für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen. Sie müssen: einen regulären Reisepass besitzen, der ab dem Einreisedatum mindestens 6 Monate gültig ist; und als Tourist reisen; und ein Rück-/Weiterfahrtsticket besitzen. Sie dürfen dreimal einreisen und sich insgesamt 90 Tage pro Kalenderjahr aufhalten.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Angola informieren: 
Botschaft von Angola
Thunstrasse 73
3006 Bern
Tel: +41 31 351 85 85
Website: www.ambassadeangola.ch
E-Mail: sectorconsular@ambassadeangola.ch

Fahrzeugdokumente

  • Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs: Prüfen Sie die Modalitäten bei den örtlichen Zollbehörden.
  • Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

1. Landeswährung (Kwanza-AOA): bis zu AOA 50'000.-..
2. Fremdwährungen: bis zu USD 10'000.- oder Gegenwert.

Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org.

Reisen mit Haustier

Erforderlich ist ein Gesundheitszeugnis, das höchstens 4 Monate vor der Einreise ausgestellt wurde.

Es ist eine Einfuhrgenehmigung der angolanischen Veterinärbehörden erforderlich. Die Ausstellung muss mindestens 14 Tage und höchstens 21 Tage vor Anreise erfolgen.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen

 

Notrufnummern
Polizei113
Ambulanz112 oder 116
Feuerwehr115

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +244
Polizei: 113
Ambulanz: 112 oder 116
Feuerwehr: 115
 

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