Nach Marokko dürfen nur Reisende einreisen, die kein Einreisevisum benötigen, ausserdem müssen sie mit einer zugelassenen Fluggesellschaft (Royal Morocco, Air France oder Air Arabia) reisen und eine Hotelübernachtung vorweisen können. Personen die nach Marokko reisen, müssen einen negativen COVID-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Mit der aktuellen Situation ist vor allem eine gute Vorbereitung und Information wichtig. Rechnen Sie für die Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen.
Mehr InformationenAn den Küsten gemässigtes, im Landesinnern kontinentales Klima. Frische Meeresbrisen sorgen für angenehme Sommer am Meer; ansonsten können die Temperaturen 36° C erreichen. Sowohl in den Bergen als auch in den südlichen Regionen sind die Nächte im Allgemeinen sehr frisch. Angenehme und sonnige Winter an der Küste, etwas kälter und regnerisch im Norden und schneereich im Atlas.
Beste Reisezeit: Juni - September an der Küste und Oktober - Mai im Landesinnern. Die Zeit des Ramadans ist kein günstiger Moment für Reisen und deshalb zu vermeiden.
Landeswährung: Dirham - MAD
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sicherheitslage und Risiko von terroristischen Akten.
Es gibt spezielle Hinweise für:
Impfungen
Gesundheitslage
Schützen Sie sich gegen Mückenstiche.
Minimales Malariarisiko. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA nimmt die Kleinkriminalität zu. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Für die Einreise in dieses Land ist ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Schweizerpass erforderlich.
Ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts ist nötig. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Der Fahrer muss auch seinen Führerausweis seit mindestens einem Jahr besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Rechtsverkehr.
0‰
Sicherheitsgurt obligatorisch
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Bei reinem Sachschaden sollte man die Polizei benachrichtigen. Unterschreiben Sie ein Unfallprotokoll nie ohne verlässliche Übersetzung.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
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Polizei | 19 |
Ambulanz | 15 |
Feuerwehr | 15 |
Pannen | 22 20 30 64 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA