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Marokko

Hier treffen Europa und Afrika aufeinander. Ein kontrastreiches Reiseziel mit zweitausendjähriger Geschichte.

Wichtige Informationen

Bei Reisen in dieses Land ist der Fastenmonat Ramadan zu beachten. In diesem Jahr findet er voraussichtlich vom 10. März bis zum 9. April 2024 statt. Während des Ramadan fasten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und die Arbeitszeiten und Konsumgewohnheiten werden entsprechend angepasst. Weitere Informationen zu Reisen während des Ramadan finden Sie in unserem Artikel.

Mehr Informationen
Marokko
Marokko liegt südlich der Strasse von Gibraltar, mit dem Mittelmeer auf der einen und dem Atlantik auf der anderen Seite. Nachbarländer sind Algerien und Mauretanien.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

An den Küsten gemässigtes, im Landesinnern kontinentales Klima. Frische Meeresbrisen sorgen für angenehme Sommer am Meer; ansonsten können die Temperaturen 36° C erreichen. Sowohl in den Bergen als auch in den südlichen Regionen sind die Nächte im Allgemeinen sehr frisch. Angenehme und sonnige Winter an der Küste, etwas kälter und regnerisch im Norden und schneereich im Atlas.

Beste Reisezeit: Juni - September an der Küste und Oktober - Mai im Landesinnern. Die Zeit des Ramadans ist kein günstiger Moment für Reisen und deshalb zu vermeiden.

Währung

Landeswährung: Dirham - MAD

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität in Marokko.

Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sicherheitslage, Demonstrationen  und Risiko von terroristischen Akten.

Das EDA rät von Reisen in verschiedene Landesteile ab. Es gibt spezielle Hinweise für:

  • Rifgebirge
  • Grenzgebiet zu Algerien
  • Sahara

Kriminalität

Die Kleinkriminalität nimmt zu. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen. Laut EDA muss der Kleinkriminalität besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Kinder und Jugendliche begehen Entreiss- und Trickdiebstähle

 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Hepatitis B, Tollwut, Abdominaltyphus, Grippe, COVID-19.

Gesundheitslage

  • Risiko von Schistosomiasis (Bilharziose). Vermeiden Sie es, in Gebieten, in denen Schistosomiasis endemisch ist, in Teichen, Seen oder Flüssen zu baden, sich zu waschen oder zu laufen.
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.

Auszug aus: Healthytravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

  • Für die Einreise in dieses Land ist ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Schweizerpass erforderlich.

  • Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist ein Visum nicht erforderlich.

Ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts ist nötig. Die Einreise kann sonst verweigert werden.

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.

Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Der Fahrer muss auch seinen Führerausweis seit mindestens einem Jahr besitzen.

Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto40-60100120
Moto40-60100120

Blutalkoholgrenze

0‰

Kindersicherung

Sicherheitsgurt obligatorisch

Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.

Im Notfall

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man die Polizei benachrichtigen. Unterschreiben Sie ein Unfallprotokoll nie ohne verlässliche Übersetzung.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei19 oder 112
Ambulanz15
Feuerwehr15
Pannen22 20 30 64

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +212
Polizei: 19 oder 112
Ambulanz: 15
Feuerwehr: 15
Pannen: 22 20 30 64
Blutalkoholgrenze: 0‰
 

Mehr zum Thema

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