- Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- Schweizer Staatsangehörige benötigen für maximal 90 Tage kein Visum. Sie können bei der Ankunft eine Verlängerung ihres Aufenthalts um weitere 90 Tage beantragen.
- Passagiere müssen spätestens 3 Tage vor ihrer Ankunft ein Zollregistrierungsformular (Formulario de Registro Aduanero - FRA) ausfüllen bei https://www.aduana.gob.ec/servicio-al-ciudadano/formulario-de-registro-aduanero/login/, wenn sie Bargeld oder Gegenstände im Wert von mehr als 10.000 USD mit sich führen.
Zuständige Behörden
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Ecuador informieren:
Botschaft von Ecuador
Chancellerie
Kramgasse 54,
3011 Bern
Tel: 031/351 62 54
E-Mail: secretaria@embajadaecuador.ch
Website: https://www.cancilleria.gob.ec/suiza/
Konsulat der Republik Ecuador
chemin Rieu 18,
Aesthetics-Clinic Geneva,
1208 Genf
Tel:022 732 22 23
E-Mail: xavier.tenorio@aesthetics-ge.ch
Konsulat der Republik Ecuador
Schiffbaustrasse 2, c/o Meyerlustenberger Lachenal AG,
8005 Zürich
Tel: 044 396 92 82
E-Mail: consulatecuador@mll-legal.com
Landeswährungen (US-Dollar – USD) und Fremdwährungen: keine Einschränkungen.
Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org
Haustiere müssen mindestens 3 Monate alt sein, um eintreten zu dürfen.
Erforderlich ist ein im Abgangsland ausgestelltes Tiergesundheits-Exportzertifikat. Es muss innerhalb von 10 Tagen vor der Ankunft ausgestellt werden und in englischer oder spanischer Sprache verfasst sein. Das Zertifikat muss folgende Informationen enthalten: Art, Rasse, Alter und Geschlecht.
Passagiere müssen den Grenzkontrollpunkt 72 Stunden vor ihrer Ankunft im Land per E-Mail benachrichtigen, damit ein Techniker von AGROCALIDAD das Haustier klinisch untersuchen kann.
Haustiere müssen innerhalb von 10 Tagen vor dem Ausstellungsdatum des Gesundheitsexportzertifikats untersucht worden sein und dürfen keine klinischen Anzeichen einer Infektions- oder Parasitenerkrankung aufweisen und müssen für den Transport geeignet sein.
Innerhalb von 21 Tagen vor dem Ausstellungsdatum des Gesundheitsexportzertifikats müssen Haustiere eine Behandlung gegen innere und äussere Parasiten mit von der Veterinärbehörde zugelassenen Produkten erhalten haben, deren Wirkstoffe identifiziert werden müssen.
Haustiere müssen folgende Impfungen erhalten haben:
Katzen: Panleukopenie, Rhinotracheitis und Calicivirus.
Hunde: Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirus.
Haustiere müssen mit einem Mikrochip, Namen oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein.
Verlängerung des Aufenthalts für Besucher möglich, die kein Visum für die Einreise nach Ecuador benötigen.
Besucher der Galapagos-Inseln müssen:
- Registrieren Sie sich vorab auf der folgenden Website: http://www.gobiernogalapagos.gob.ec/pre-registro-tct/
- Besorgen Sie sich mindestens 2 Stunden vor Abflug in Quito (UIO) oder Guayaquil (GYE) eine Transitkontrollkarte. Gebühr: 20 USD.