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Chile

Die Atacama-Wüste, die Anden, Seen, Gletscher und Fjorde machen Chile zu einem der beliebtesten Reiseziele Südamerikas.
Chile
Chile erstreckt sich über mehr als 4'000 km entlang der südamerikanischen Pazifikküste bis zu deren südlichstem Punkt. Auch die Osterinsel gehört zu Chile.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Im Allgemeinen gemässigtes Klima, Wüstenklima im Norden, Mittelmeerklima in den Zentralregionen und subarktisches Klima im äussersten Süden. Die Jahreszeiten sind denjenigen in Europa entgegengesetzt.

Beste Reisezeit: Oktober - März.

Währung

Landeswährung: Chilenischer Peso - CLP

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Soziale und politische Lage, Demonstrationen, Streiks, Strassenblockaden  Anschläge, Ausnahmezustand und Ausgangssperren.
  • Es gibt spezielle Hinweise für: die Grenzgebiete zu Peru, Bolivien und ArgentinienAraucanía und Bio Bio.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen.

Gesundheitslage
Vorsorge gegen Höhenkrankheit in den Hochlagen wird dringend empfohlen, besonders für Herzkranke. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen bei der Ankunft gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige mit einem normalen Reisepass benötigen für maximal 90 Tage kein Visum. Sie können eine Verlängerung ihres Aufenthalts um weitere 90 Tage beantragen.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.
  • Ausländische Staatsangehörige unter 18 Jahren, die ohne Begleitung reisen, müssen über eine notariell beglaubigte Genehmigung beider Elternteile/Erziehungsberechtigten oder eine gerichtliche Genehmigung verfügen.
  • Ausländische Staatsangehörige unter 18 Jahren, die mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, benötigen eine notariell beglaubigte Genehmigung des abwesenden Elternteils/Erziehungsberechtigten oder eine gerichtliche Genehmigung.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Chile informieren:
Botschaft von Chile
Konsularabteilung der Botschaft
Eigerplatz 5,
3007 Bern
Tel: 031/370 00 58
E-Mail:berna@consulado.gob.cl
Website: https://www.chile.gob.cl/en/suiza

Konsulat der Republik Chile
Fuhrstrasse 12,
Unterer Leihof,
8820 Wädenswil
Tel: 044/783 80 14
E-Mail: consulado.zurich@embachile.ch

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es ist jedoch dringend empfohlen und sogar vorgeschrieben, sich bei touristischen Mietwagen (Kategorie B) noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Für alle Fahrzeugkategorien ausser der Kategorie B ist der internationale Führerausweis zusätzlich zum nationalen obligatorisch.
  • Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Es ist verboten, mit einem Mietfahrzeug in die Nachbarländer zu fahren.
  • Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land empfohlen.
  • Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Landeswährung (chilenischer Peso – CLP) und Fremdwährungen: keine Beschränkungen. Beträge über 10.000 USD müssen angegeben werden.

Reisen mit Haustier

Es ist ein EU-Heimtierausweis oder ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Der EU-Heimtierausweis wird nur bei der Einreise von Haustieren aus einem EU-Mitgliedsstaat akzeptiert.

Es ist ein Gesundheitszeugnis oder ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Das Gesundheitszeugnis muss spätestens 10 Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein.

Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter https://tinyurl.com/ybrecn8r.

- Erforderlich ist eine klinische Untersuchung durch einen privaten Tierarzt, die höchstens 10 Tage vor der Ankunft durchgeführt wurde. Darin muss Folgendes angegeben sein:
- das Haustier ist frei von infektiösen, ansteckenden, übertragbaren und parasitären Krankheiten; und
- Bei Hunden lagen zum Zeitpunkt der klinischen Untersuchung keine klinischen Anzeichen vor, die mit Leishmania infantum vereinbar waren.
- Ein Nachweis über mindestens 5 Tage und höchstens 30 Tage vor der Ankunft durchgeführte innere und äussere Entwurmungsbehandlungen ist erforderlich.

Zusätzliche Informationen

Besucher der Osterinsel dürfen maximal 30 Tage bleiben. Sie müssen:
- ein Rückflugticket besitzen und
- ein Anmeldeformular an https://ingresorapanui.interior.gob.cl senden, und
- über eine Reservierung in einem von Sernatur zugelassenen Hotel verfügen (http://serviciosturisticos.sernatur.cl/alojamientos/rapanui), oder
- ein Einladungsschreiben von einem Bewohner der Osterinsel besitzen.

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto60100120
Motorrad60100120

 

Blutalkoholgrenze

0.3‰

Kindersicherung

Kinder jünger als 9 Jahre bis 135 cm und 33 kg
Angemessene Rückhaltevorrichtung

Kinder zwischen 9 und 10 Jahren

Gurtentragpflicht

Kinder jünger als 12 Jahre
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.

 

Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Vorwahl für die Schweiz: 1230 41, 1200 41, 1220 41, 1810 41, 1690 41, 1710 41 (je nach Telekommunikationsgesellschaft)

Notrufnummern
Polizei133
Ambulanz131
Feuerwehr132
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +56
Polizei: 133
Ambulanz: 131
Feuerwehr: 132
Blutalkoholgrenze: 0.3‰
 

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

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Wenn Sie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben, sind wir mit dem TCS ETI Schutzbrief an 365 Tagen im Jahr 24/7 persönlich für Sie da. 

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