





Tropisches Monsunklima im südlichen Flachland, kühlgemässigtes Klima in den zentralen Tälern und den Tälern des Himalayas.
Beste Reisezeit: Oktober - April (Trockenzeit).
Landeswährung: Ngultrum - BTN
Impfungen
Gesundheitslage
Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche. Ganzjährig Malariarisiko in südlichen Regionen unterhalb von 1700m. Ebenfalls existiert ein Denguefieber-Risiko. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Bhutan informieren:
Botschaft von Bhutan
Chemin du Champ-d'Anier 17-19
1209 Genf
Tel: +41 22 799 08 90
E-Mail: bhutanmission.geneva@mfa.gov.bt
Die Landeswährung ist Bhutanischer Ngultrum – BTN. Die Indische Rupie (INR) wird jedoch auch verwendet.
Fremdwährung: bis zu maximal 10.000 USD oder entsprechender Gegenwert. Harte Fremdwährungen wie USD, JPY, GBP, EUR, CHF, AUD, HKD, SGD werden von der Bank of Bhutan akzeptiert.
Verboten: Einfuhr und Ausfuhr von Wildtierprodukten, insbesondere von bedrohten Arten.
Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org.
Die folgenden Haustiere dürfen nicht mit ins Haus:
- nicht geimpfte Haustiere; und
- Haustiere, die höchstens 42 Tage vor der Abreise trächtig sind.
Ein Heimtierausweis oder ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich.
Es ist ein internationales Gesundheitszeugnis oder ein Heimtierausweis erforderlich, der mindestens 48 Stunden und höchstens 14 Tage vor der Abreise ausgestellt oder bestätigt werden muss. Es muss abgestempelt sein und angeben, dass das Haustier:
- bei guter Gesundheit und frei von ansteckenden und parasitären Krankheiten oder anderen ansteckenden Erkrankungen ist; und
- wird mit zugelassenen internen oder externen Antiparasitika behandelt.
Eine Einfuhrerlaubnis ist erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen müssen spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt eingereicht werden.
Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter https://www.bafra.gov.bt/index.php/standards-and-guidelines/ .
Katzen müssen spätestens 1 Woche vor der Abreise gegen äussere und innere Parasiten behandelt werden.
Hunde müssen behandelt werden gegen:
- äussere und innere Parasiten höchstens 1 Woche vor der Abreise; und
- Staupe, Hepatitis, Parvovirus, Leptospira interrogans Canicola und Leptospira interrogans Icterohaemorrhagiae mindestens 30 Tage vor Abflug.
Haustiere unterliegen für mindestens 15 Tage einer Quarantäne in einer dafür vorgesehenen Einrichtung.
Zur Identifikation ist ein Chip oder eine Tätowierung erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
Linksverkehr.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 113 |
| Ambulanz | 112 |
| Feuerwehr | 110 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA




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