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Afghanistan

Afghanistan
Afghanistan ist umgeben von Pakistan, dem Iran, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan, China und der umkämpften Region Kaschmir, die unter indischer Verwaltung steht.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Wüsten- und Halbwüstenklima.

Beste Reisezeit: April - Juni und September - Oktober.

Verhalten & Benimmregeln

Bei Reisen in dieses Land ist der Fastenmonat Ramadan zu beachten. Während des Ramadan fasten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und die Arbeitszeiten und Konsumgewohnheiten werden entsprechend angepasst. Weitere Informationen: Tipps für Reisen während des Ramadan.

Währung

Landeswährung: Neuer Afghani - AFN

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.
  • Das EDA rät von Reisen in dieses Land und von Aufenthalten jeder Art ab.
     

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen.

Gesundheitslage

  • Risiko von Malaria, Dengue, Chikungunya und Zika. Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche. 
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen bei der Ankunft gültig sein.
  • Passagiere müssen über ein gültiges, von Afghanistan ausgestelltes Visum verfügen.
  • Passagiere benötigen kein Visum, wenn: - sie wurden in Afghanistan geboren; oder - Sie reisen in Begleitung eines Elternteils. Der Elternteil muss afghanischer Staatsbürger sein oder in Afghanistan geboren sein. Zur Bestätigung ihrer Verwandtschaft ist eine Geburtsurkunde erforderlich. Reist der Passagier nicht mit einem Elternteil, ist ausserdem eine vor Abflug eingeholte Bordgenehmigung der Fluggesellschaft, die den Flug nach Afghanistan durchführt, erforderlich. Die Meldung „OK to Board" muss zum Zeitpunkt des Check-ins im PNR (Passenger Node Request) angezeigt werden.
  • Passagiere können vor Abflug ein E-Visum erhalten bei https://evisa.mfa.gov.af. Sie müssen am internationalen Flughafen Kabul (KBL) ankommen. Fluggesellschaften können die Gültigkeit des E-Visums überprüfen, indem sie dessen QR-Code scannen oder bei https://evisa.mfa.gov.af.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Afghanistan informieren: 
Afghanische Botschaft
Rue de Varembé 3
1202 Genf
Tel: +41 22 731 16 16
E-Mail: consular.geneva@mfa.af
Website: www.geneva.mfa.af

Import

Landeswährung (Afghani – AFN): in Banknoten oder Münzen bis zu 50.000 AFN.
Fremdwährungen: Der eingeführte Betrag muss deklariert werden. Für Beträge über 1.000.000 AFN ist das „Ansari-Antragsformular" erforderlich.

Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org.

Reisen mit Haustier

Haustiere dürfen nur als Fracht befördert werden.

Es ist ein internationales Gesundheitszeugnis erforderlich, das spätestens 10 Tage vor der Abreise ausgestellt oder bestätigt werden muss. Es muss abgestempelt sein und angeben, dass das Haustier:

- bei guter Gesundheit und frei von ansteckenden und parasitären Krankheiten oder anderen ansteckenden Erkrankungen ist; und

- wird mit zugelassenen innerlichen oder äusserlichen Antiparasitika behandelt.

Haustiere müssen mindestens 14 Tage vor der Abreise behandelt werden für:

- Katzen: Leukämie, Rhinotracheitis und Panleukopenie; und

- Hunde: Staupe, Leptospirose, Hepatitis und Parvovirus.

Ein Identifikationschip ist erforderlich. In Haustiere implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein.

Zusätzliche Informationen

Frauen müssen ihren Körper mit Kleidung bedecken, mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füssen.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen

 

Notrufnummern
Polizei119 oder 100 (Kaboul)
Ambulanz112
Feuerwehr119

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Von Reisen in dieses Land und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +93
Polizei: 119 oder 100 (Kaboul)
Ambulanz: 112
Feuerwehr: 119
 

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

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