Um die Verbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) einzudämmen, erlassen viele Regierungen Einreisesperren. Für sämtliche Verkehrsmittel sind Einschränkungen zu erwarten, sei es zur Einreise oder auch im Landesinnern. Informieren Sie sich bei der Botschaft Ihres Reiseziels über den aktuellen Stand. Bitte beachten Sie ausserdem, dass der Schweizerische Bundesrat bis auf weiteres von nicht dringlichen Auslandsreisen abrät.
Mehr InformationenSubtropisches Monsunklima.
Beste Reisezeit: Von Oktober bis Mitte März für das Trekking. Regenzeit von Juni bis Anfang Oktober.
Landeswährung: Nepalesische Rupie - NPR
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sicherheitslage, Demonstrationen, Ausgangssperren und Anschlägen.
Es gibt spezielle Hinweise für:
Impfungen
Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
Gesundheitslage
Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche im Süden, insbesondere in den Grenzgebieten zu Indien, Royal Chitwan Park. Ebenfalls existiert ein Denguefieber-Risiko. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA gibt es Taschen- und Entreissdiebstähle. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise sowie die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Um in gewissen Regionen Trekkings durchzuführen, bedarf es einer Bewilligung vom «Central Immigration Office» in Kathmandu oder in Pokhara (es werden Fotos im Reisepassformat benötigt).
Führerausweis und Autovermietung
Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Der internationale Führerausweis ist 15 Tage gültig. Bei längeren Aufenthalten ist ein lokaler Führerausweis vonnöten.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer normalerweise mindestens 25 Jahre alt sein. Es wird empfohlen, ein Auto mit Fahrer zu mieten. Dennoch wird von jeglichen Überlandfahrten abgeraten.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land empfohlen.
Linksverkehr.
Notrufnummern | |
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Polizei | 41 12 10 Kathmandu - Tal: 100 |
Ambulanz | 102 |
Feuerwehr | 101 |
Touristenpolizei | 424 70 41 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA