Als Enklave in Senegal besitzt Gambia eine 48 km lange Küste am Atlantik und erstreckt sich dahinter ins Innere des Landes. Der gleichnamige Fluss erreicht eine Länge von 480 km.
Als Enklave in Senegal besitzt Gambia eine 48 km lange Küste am Atlantik und erstreckt sich dahinter ins Innere des Landes. Der gleichnamige Fluss erreicht eine Länge von 480 km.
Tropisches Klima.
Beste Reisezeit: Oktober - Mitte Juni (Trockenzeit).
Bei Reisen in dieses Land ist der Fastenmonat Ramadan zu beachten. Während des Ramadan fasten Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und die Arbeitszeiten und Konsumgewohnheiten werden entsprechend angepasst. Weitere Informationen: Tipps für Reisen während des Ramadan.
Landeswährung: Dalasi - GMD
Impfungen
Gesundheitslage
Auszug aus: Healthytravel
Wenden Sie sich an die zuständigen lokalen Behörden, um sich über aktuelle COVID-Massnahmen und -Beschränkungen zu informieren.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Für die Einreise in dieses Land ist ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Schweizerpass erforderlich.
Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist ein Visum nicht erforderlich.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Führerausweis und Autovermietung
Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeuges
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land empfohlen.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Rechtsverkehr.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 17 oder 112 |
Ambulanz | 116 |
Feuerwehr | 118 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA