Wildcampen ist hoch im Kurs. Durch die aktuelle Lage der geschlossenen Grenzen sowie der Campingplätze liegt die Ausweichmöglichkeit mit dem Wohnmobil, Camper oder Wohnwagen wildcampen zu gehen auf der Hand.
Auch wir, als grösste Camper Sharing Plattform der Schweiz, lieben das abenteuerreiche Campen ohne Wasser- und Stromanschluss. Doch in letzter Zeit häufen sich leider die Berichte von Konflikten beim Wildcampen. Wir erhalten von unserer Camper Community die Rückmeldung von überfüllten Wildcampingspots, Einheimische die Wildcamper fotografieren oder von Campern die weggewiesen werden.
Aus diesem Grund gehen wir in diesem Artikel auf die Rechtslage des Wildcampings in der Schweiz ein und vor allem auf die sogenannten “Do’s and Dont’s” des Wildcampings, sodass dem Campen in der Natur nichts mehr im Weg steht. Wir vertreten die Meinung, dass es in der Schweiz genügend Platz gibt, um wild zu campen und man gut aneinander vorbeikommt, wenn man die Grundregeln des Wildcampens einhält.
Auch wir können es wie du, kaum erwarten wieder campen gehen zu können. Aber wir verzichten aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie auf unsere Leidenschaft und befolgen die Richtlinien des BAGs. Informiere dich auf bag.ch über die aktuelle Camping-Situation in der Schweiz und plane in der Zwischenzeit deinen nächsten Camping Trip.
Das freie Übernachten ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes in der Schweiz ist grundsätzlich nicht verboten. Die Rechtslage zu diesem Thema ist nicht ganz schlüssig und etwas komplexer, da sie je nachdem, auf kantonaler oder sogar in manchen Teilen der Schweiz auf Gemeindeebene, geregelt ist.
Aus diesem Grund empfehlen wir, deinen Wildcamping-Trip im Voraus zu planen. Finde heraus, wo du genau autark stehen möchtest und setze dich dann mit der Rechtslage in dieser Region auseinander. Bei Unsicherheiten kontaktiere in jedem Fall die Amtsstelle des Kantons oder die Gemeinde, in der du wildcampen möchtest.
Eine kleine Übersicht zur Rechtsgrundlage in den einzelnen Kantonen gibt es hier.
Es gibt jedoch Orte in der Schweiz, an denen das Campen in der Natur strengstens untersagt ist:
Das Wildcampen oberhalb der Waldgrenze ist erlaubt. Auf privatem Grundstück ist es grundsätzlich verboten. Der Eigentürmer hat sogar das Recht, Camper die auf seinem Grundstück übernachten, zu vertreiben. Hier empfehlen wir dir, den Eigentümer im Vorfeld zu kontaktieren und um Erlaubnis zu bitten. Erfahrungsgemäss stösst man im Normalfall auf offene Ohren und so steht dem Abenteuercamping nichts mehr im Weg!
Es gilt also: Wer nach den Regeln der Kunst wildcampen möchte, muss sich vorab informieren und für Privatgrundstücke um Erlaubnis bitten.
Hier eine kleine Übersicht der ungeschriebenen Gesetze des Wildcampings. Mit gesundem Menschenverstand sind diese einfach einzuhalten und sorgen dafür, dass Mensch und Umwelt von unserer Leidenschaft des autarken Campens nicht beeinträchtigt werden.
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