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11.02.2019

Opera 3 - Lernfahrausweis ab 17 Jahren

Der Bundesrat hat den Lernfahrausweis ab 17 eingeführt. Zudem wird die Weiterbildung während der Probezeit auf einen Tag gekürzt.
11. Februar 2019

Mit der Einführung neuer Regeln bei der Fahrausbildung müssen viele Neulenker den zweiten Kurstag nicht mehr absolvieren. Ab Januar 2020 dauert die Weiterausbildung noch sieben Stunden und wird an einem Tag durchgeführt. Die Weiterausbildung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen.

Nur noch ein Tag Weiterbildung

Eine Änderung gibt es auch bei der Weiterausbildung. Bisher musste ein Neulenker nach der Fahrprüfung in einer dreijährigen Probezeit zwei Kurse absolvieren. Erst danach erhielt er den definitiven Fahrausweis. Künftig soll das nur noch einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden. Sie beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen. Denn «wesentlich für die Unfallverhütung ist das rechtzeitige, konsequente Bremsen in jeder Situation», so der Bundesrat. Ebenfalls geändert wird, dass einmal absolvierte Ausbildungen (Verkehrskunde, praktische Grundschulung für Motorradfahrer) und bestandene Prüfungen neu unbefristet gelten.

Motorräder der 125er-Klasse ab 16 Jahren

Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens zwei Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig darauf angewiesen sind. Zudem sollen die schweizerischen Kategorien mit jenen der EU harmonisiert werden und das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt werden. Künftig sollen Motorräder der 125er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen (heute: ab 18 Jahren). Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (heute: 16 Jahre). 

Wann treten die Änderungen in Kraft und was ist bis dahin?

Die Neuerungen betreffend die Weiterausbildung treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Wer also den Führerausweis auf Probe ab diesem Datum in den definitiven, unbefristeten Führerausweis umtauscht, braucht nur noch die auf einen Tag verkürzte Weiterausbildung nachzuweisen. Das Mindestalter von 17 Jahren für den Erwerb des Lernfahrausweises für Personenwagen tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Ebenso das tiefere Mindestalter für die Motorradkategorien und die Aufhebung des Direkteinstiegs auf die leistungsstärkeren Motorräder. Dies bedeutet, dass Inhaber des Führerausweises der Kategorie A1, die in diesem Zeitpunkt zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, ab dem Inkrafttreten dieser Bestimmung sofort 125er-Motorräder führen dürfen. 

Wer muss welchen Kurstag besuchen?

Mein Führerausweis auf Probe läuft im Jahr 2019 ab. Was muss ich machen?

In diesem Fall müssen Sie beide Kurstage absolvieren, um einen definitiven Führerausweis zu erhalten. Wer einen abgelaufenen Führerausweis auf Probe besitzt und keinen definitiven Führerausweis erhalten hat, weil nicht beide Kurstage absolviert wurden, ist nicht mehr fahrberechtigt. In diesem Fall kann ab dem 1. Januar 2020 ein definitiver Führerausweis beantragt werden, sofern der bisherige erste Kurstag besucht wurde. 

Mein Führerausweis auf Probe läuft im Jahr 2020 oder später ab. Und jetzt?

  • Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss künftig nur noch den neuen WAB-TAG absolvieren oder nachweisen, dass er den heutigen WAB-Kurs 1 besucht hat.
  • Wer vor dem 31. Dezember 2019 einen Führerausweis auf Probe erwirbt oder erworben hat, kann anstelle des neuen Weiterausbildungstages den heutigen ersten Kurstag absolvieren. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren absolviert werden.
  • Wer nach dem 31.12.2019 einen Führerausweis auf Probe erwirbt, muss die Weiterausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren.

Ich habe beide Kurstage bereits bezahlt. Was nun?

Neulenker, welche den zweiten Kurstag bei TCS Training & Events bereits gebucht haben und diesen nach dieser neuen Regelung nicht mehr besuchen müssen, können ihre Buchung stornieren. Die Kosten werden erstattet. 

Was empfiehlt der TCS?

Noch ist nicht ganz klar, was der Inhalt des neuen, obligatorischen Weiterausbildungstages sein wird. Deshalb empfiehlt der TCS allen Neulenkern, noch in diesem Jahr den aktuellen ersten Weiterausbildungstag zu besuchen. Wer seinen Führerausweis auf Probe im Jahr 2016 erworben hat, sollte noch den zweiten Kurstag besuchen, um nach Ablauf der Probezeit die Fahrerlaubnis nicht zu verlieren. 

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