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Unfallrechtsschutz

Ein Unfall mit dem Velo ist oft schon belastend genug. Kommen noch Streitigkeiten mit einer Versicherung oder anderen Beteiligten hinzu, stehen TCS-Mitglieder nicht allein da.
 
 

(Un)Fälle, in denen der Unfallrechtsschutz hilft.

 
 
Unfall mit dem Velo.
Als Sie mit dem Velo nach Hause fahren, missachtet ein Autofahrer beim Abbiegen Ihren Vortritt. Es kommt zur Kollision: Sie sind am Arm verletzt und Ihr E-Bike ist stark beschädigt. Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers will die Heilungskosten nicht übernehmen. So hilft der TCS:
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Unfall mit dem Velo.

So hilft der TCS: Wir übernehmen die Rechtsvertretung, um den Schadenersatz (Heilungskosten, Reparatur, Genugtuung) gegenüber dem Autofahrer bzw. dessen Versicherung erfolgreich durchzusetzen. Sie kommen zu Ihrem Recht und müssen sich nicht vor zusätzlichen Kosten fürchten.

Unfall im öffentlichen Verkehr.
Bei einer Vollbremsung im Bus werden Sie gegen einen Sitz geschleudert. Ihr verletztes Knie muss im Spital behandelt werden. Der Vorfall wird als Unfall anerkannt – die Zahlung gewisser Physiotherapiekosten jedoch von der Krankenkasse abgewiesen. Begründung: übermässige Behandlungsdauer. So hilft der TCS:
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Unfall im öffentlichen Verkehr.

So hilft der TCS: Wir übernehmen die Streitführung gegen die Krankenkasse und kämpfen dafür, dass alle medizinisch notwendigen Kosten übernommen werden.

Unfall als Fussgänger.
Beim Überqueren des Fussgängerstreifens erfasst Sie ein Auto. Sie kommen mit Prellungen und einer leichten Gehirnerschütterung davon. Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen vor, so plötzlich losgelaufen zu sein, dass das Auto nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte. Völlig unverschuldet finden Sie sich in einem Strafverfahren wieder. So hilft der TCS:
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Unfall als Fussgänger.

So hilft der TCS: Wir übernehmen die Kosten für Ihre Verteidigung und beweisen, dass Sie korrekt gehandelt haben.

 
 

Was tun, wenn Sie in einen Unfall geraten? Ihre Vorteile als TCS-Mitglied.

 
 
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Keine Sorge vor hohen Rechtskosten.

Anwalts-, Gerichts- und Expertisekosten können nach einem Unfall schnell in die Höhe schiessen. Damit Sie Ihr Recht durchsetzen können, ohne zuerst an die Kosten denken zu müssen, übernimmt der TCS Kosten bis zu CHF 250’000.–.

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Sie stehen nicht alleine da.

Wenn Sie nach einem Unfall Ihre Ansprüche durchsetzen wollen, erhalten Sie rechtliche Unterstützung und eine unabhängige Vertretung Ihrer Interessen.

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Geschützt zu Fuss, auf dem Velo und im ÖV.

Wer zu Fuss, mit dem Velo oder im öffentlichen Verkehr unterwegs ist, hat bei einem Unfall oft die schwächere Position. Der Unfallrechtsschutz hilft Ihnen, Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall durchzusetzen.

 
 
 
 

   

Der Unfallrechtsschutz ist Teil der TCS Mitgliedschaft.

 
 
 
 
Fragen & Antworten
Wann greift der Unfallrechtsschutz?

Der Unfallrechtsschutz der TCS Mitgliedschaft greift, wenn Sie in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein als Fussgänger, Velofahrerin (inkl. E-Bike ohne Nummernschild) oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel in einen Verkehrsunfall verwickelt werden und daraus ein Rechtsstreit entsteht.

In folgenden Bereichen werden Sie als TCS-Mitglied unterstützt:

  • Schadenersatzrecht: Durchsetzung von Ansprüchen auf Ersatz Ihres Schadens und einer allfälligen Genugtuung gegenüber Dritten.
  • Versicherungsrecht: Unterstützung bei Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen im Zusammenhang mit einem Unfall.
  • Strafrecht: Verteidigung in Strafverfahren wegen fahrlässiger Verstösse gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung.

Wichtig: Der Unfall muss während der Gültigkeit Ihrer TCS Mitgliedschaft (ab Produktversion 2018) passiert sein und innerhalb dieser Zeit gemeldet werden. Vorsätzliche Delikte sind ausgeschlossen, es sei denn, Sie werden vollumfänglich freigesprochen oder es liegt Notwehr vor.

Welche Kosten werden übernommen?

Bei einem gedeckten Rechtsfall übernimmt der Unfallrechtsschutz der TCS Mitgliedschaft die Kosten (bis zu CHF 250'000.– pro Fall) für:

  • Anwaltskosten (vor Gericht und ausserhalb)
  • Gerichts- und Verfahrenskosten
  • Kosten für Gutachten, wenn notwendig
  • Prozessentschädigungen an die Gegenpartei
  • Inkassokosten, um zugesprochene Entschädigungen einzutreiben

Das bedeutet: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall zu Fuss, mit dem Velo oder im ÖV in einen Rechtsstreit geraten, stärkt Ihnen der TCS Ihnen den Rücken – ohne finanzielles Risiko für Sie.

Bin ich bei einem Unfall mit dem Auto ebenfalls geschützt?

Nein. Der in der TCS Mitgliedschaft inkludierte Unfallrechtsschutz gilt nur, wenn Sie zu Fuss, mit dem Velo oder im öffentlichen Verkehr unterwegs sind.

Sie möchten sich absichern, falls Sie mit Ihrem Auto unverschuldet in einen Unfall geraten? Dann empfehlen wir Ihnen den TCS Verkehrsrechtsschutz.

Der Unfallrechtsschutz ist Teil der TCS Mitgliedschaft.

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