Der Unfallrechtsschutz der TCS Mitgliedschaft greift, wenn Sie in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein als Fussgänger, Velofahrerin (inkl. E-Bike ohne Nummernschild) oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel in einen Verkehrsunfall verwickelt werden und daraus ein Rechtsstreit entsteht.
In folgenden Bereichen werden Sie als TCS-Mitglied unterstützt:
- Schadenersatzrecht: Durchsetzung von Ansprüchen auf Ersatz Ihres Schadens und einer allfälligen Genugtuung gegenüber Dritten.
- Versicherungsrecht: Unterstützung bei Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen im Zusammenhang mit einem Unfall.
- Strafrecht: Verteidigung in Strafverfahren wegen fahrlässiger Verstösse gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung.
Wichtig: Der Unfall muss während der Gültigkeit Ihrer TCS Mitgliedschaft (ab Produktversion 2018) passiert sein und innerhalb dieser Zeit gemeldet werden. Vorsätzliche Delikte sind ausgeschlossen, es sei denn, Sie werden vollumfänglich freigesprochen oder es liegt Notwehr vor.