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Autoversicherung zahlt Kaskoschäden nicht - was tun?

 
 

Gratis Rechtsbeistand bei einem Rechtsstreit mit Ihrer Kaskoversicherung

Sie können bei einem Rechtsstreit mit Ihrer Kaskoversicherung wegen Sachschäden an Ihrem Fahrzeug auf unsere Anwälte zählen.

Gut zu wissen: Der Kaskorechtsschutz der TCS Mitgliedschaft deckt Streitigkeiten mit der Versicherung bei Schäden am eigenen Auto der versicherten Person (z.B. Parkschäden am eigenen Auto oder Marderschäden).

Fallbeispiel: Ein Stein kam beinahe teuer zu stehen

"Während ich mit meinem Auto unterwegs war, spickte irgendetwas dagegen – vermutlich ein Stein. Dieser Stein sorgte für Schäden an der Karosserie (Kreisaufprall mit abgerissener Farbe). Ich informierte meine Motorfahrzeugversicherung über den Fall. Diese teilte mir mit, dass der Schaden durch meine Kollisionskaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von CHF 500 gedeckt sei. Damit war ich nicht einverstanden. Ich war der Ansicht, dass dieser Anspruch ohne Selbstbehalt unter meine Teilkaskoversicherung fallen muss. Ich bin TCS Mitglied und zog erfolgreich den TCS zu Hilfe.

Der Jurist der Rechtsschutzversicherung des TCS beanstandete bei meiner Motorfahrzeugversicherung, dass der Schaden gemäss den AVB zu meiner Teilkaskoversicherung voll gedeckt werden müsste. Und siehe da, der Versicherer lenkte ein und ersetzte mir die Reparaturkosten ohne Selbstbehalt."

Fallbeispiel: Marderschaden wurde dank Kaskorechtsschutz doch noch erstattet

„Wir haben eine Panne mit unserem Fahrzeug erlitten. Es stellte sich heraus, dass ein Marder den Benzinschlauch durchgebissen hatte. Unsere Kaskoversicherung verweigerte gestützt auf die Einschätzung eines Schadenexperten die Versicherungsleistungen.

Dank der TCS Mitgliedschaft, waren wir mit dem Kaskorechtsschutz abgesichert. Der TCS beauftragte einen neutralen Experten. Dieser konnte die Bissspuren analysieren und so den Marderschaden schliesslich nachweisen. Die zuständige Kaskoversicherung übernahm den ganzen Sachschaden sowie die Expertisekosten. Streitwert (Marderschaden) : CHF 800.“

 
 
 
 

Kostenlose Rechtsauskunft

für TCS Mitglieder

Falls auch Sie einmal in einen Streit mit Ihrer Autoversicherung wegen Kaskoschäden an Ihrem Fahrzeug geraten, sind Sie mit einer Mitgliedschaft beim TCS auch in Sachen Versicherungsrecht bestens abgesichert.

 
 

Sind Sie schon Mitglied und profitieren Sie schon von den neuen Mitgliedschaftsleistungen?

Unsere Mitgliedschaft hat neue Leistungen, wie die kostenlose Rechtsauskunft, Velopannenhilfe, uvm. Hier können Sie prüfen, ob Sie von der neusten TCS Mitgliedschaft profitieren. Falls nicht, können Sie diese natürlich ganz einfach upgraden.

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Das richtige Verhalten bei einem Autounfall

Ob es um einen selbstverschuldeten Unfall wie das Auffahren auf ein anderes Auto geht, um eine Kollision mit Sachschaden am Auto oder – hoffentlich nicht – um einen Unfall mit Verletzten geht: Behalten Sie möglichst einen kühlen Kopf und halten Sie sich an diese Regeln.

1. Unfallstelle absichern

Zuerst gilt es anzuhalten, den Warnblinker und das Abblendlicht einzuschalten und den Unfallort mit dem Warndreieck zu sichern. 

2. Erste Hilfe leisten

Wenn sich Personen, die am Unfall beteiligt waren, verletzt haben, muss Erste Hilfe geleistet werden. Alarmieren Sie die Polizei (117), Ambulanz (144) oder bei einem Brand die Feuerwehr (118).

3. Sachschaden protokollieren

Fotografieren Sie den Schaden und füllen Sie das europäische Unfallprotokoll aus. Wenn Personen zu Schaden gekommen sind oder sich die beiden Parteien nicht einig sind, sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Wichtig: Will eine Person, die am Unfall beteiligt war, die Polizei beiziehen, so ist man verpflichtet, am Unfallort zu bleiben.

Gut zu wissen: Was tun bei einem Parkschaden?

Wie sollte man sich generell bei einem Parkschaden verhalten? Beim Ausparken haben Sie das nebenstehende Fahrzeug touchiert und der Fahrzeughalter ist nicht da. So etwas kann leicht passieren. Aber wie verhält man sich bei einem Parkschaden richtig? Ganz wichtig: Es reicht nicht, eine Visitenkarte oder einen Zettel am beschädigten Auto zu hinterlassen. Im Gegenteil – ein solches Vorgehen kann als Fahrerflucht bewertet und drastisch bestraft werden. Melden Sie den verursachten Parkschaden stattdessen der Polizei. So handeln Sie vorschriftsmässig und bleiben auf der sicheren Seite.

Befinden sich beide Beteiligten auf dem Unfallplatz, ist es meistens sehr einfach. Ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen, die Sache der Versicherung melden, und der Fall ist erledigt.

In einem solchen Fall lohnt sich neben dem Abschluss einer Autoversicherung der zusätzliche Abschluss des TCS Verkehrsrechtsschutz, damit Sie auch hier umfassend geschützt sind.

 
 
 
 

Die TCS Mitgliedschaft in 2 Minuten erklärt

 
 
Wir sind für Familien da

Wir helfen Menschen und sind für Ihre Liebsten mit Rat, Hilfe und Schutz da.

Vergünstigungen und Rabatte

Gewusst wie. Beim TCS lässt sich in vielen Bereichen sparen – so ist die Mitgliedschaft für Sparfüchse quasi geschenkt.

Kostenlose Rechtsberatung

Unsere Juristen unterstützen Sie und Ihre Familie.

 
 

Wählen Sie jetzt Ihre TCS Mitgliedschaft und treten Sie dem Club bei

Die Familienmitgliedschaft lohnt sich schon ab 2 Personen. Familien erhalten zusätzlich für jedes beim TCS registrierte Kind ein Identifikationsarmband. Damit kann Ihr Kind im Notfall jederzeit und überall schnell wieder aufgefunden werden. Und speziell für Jugendliche gibt es die Mitgliedschaft zum Jugendtarif und zusätzlich noch 100 CHF auf den 2-Phasen-Kurs geschenkt.

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ab 26 Jahre
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Für Partner und im selben Haushalt lebende Kinder
Unter 26 Jahre
mit Jugendtarif
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