Der Bundesbeschluss Velo nimmt die verkehrspolitischen Bedürfnisse der Schweizer Bevölkerung auf und setzt den Fokus auf eine innovative und effiziente Weiterentwicklung des Velowegnetzes. Er stellt für den TCS eine solide Lösung dar, welche der zunehmenden Wichtigkeit des Velos als Verkehrsmittel Rechnung trägt, den Verkehrsfluss verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht.
Der Bundesbeschluss ergänzt den heutigen Artikel 88 der Bundesverfassung (Fuss- und Wanderwege) mit einer Bestimmung über das Velo. Der Artikel hat die Entwicklung der Fuss- und Wanderwege positiv beeinflusst. Das Gleiche erwarten wir durch die Ergänzung dieses Artikels auch für die Velowegnetze.
Verkehrsnetze enden nicht an Gemeinde- oder Kantonsgrenzen. Es ist wichtig und richtig, dass der Bund hier koordinieren kann. Er unterstützt damit Bestrebungen von Gemeinden und Kantonen das Velowegnetz zu verbessern.
Im Rahmen der Agglomerationsprogramme leistet der Bund einen finanziellen Beitrag an die Netze des Langsamverkehrs. Für die Jahre 2019 bis 2022 werden es über 300 Mio. Franken sein. Davon profitiert auch der Veloverkehr. Darüber hinaus braucht es keine zusätzlichen finanziellen Mittel des Bundes.
Auf der Basis des Bundesbeschlusses kann die Entflechtung der Verkehrsflüsse gefördert werden. Das erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und verbessert den allgemeinen Verkehrsfluss für den motorisierten Individual- und den öffentlichen Verkehr.
Immer mehr Leute nutzen verschiedene Verkehrsmittel und zunehmend auch das Velo. Der Bundesbeschlusses gibt die Möglichkeit das Netz von Velowegen sinnvoll zu ergänzen ohne die einzelnen Verkehrsträger gegeneinander auszuspielen. Das führt zu mehr Sicherheit, besserem Verkehrsfluss und auch zu weniger Stress und Konfliktpotenzial im Verkehr.
Für die Verbesserung der Veloweginfrastruktur ist eine solide Netzplanung wichtig. Der Bund hat in diesem Bereich bereits grosse Erfahrung, die er bei der Weiterentwicklung der Velowege mit einbringen kann.