





Äquatoriales Klima. Hohe Luftfeuchtigkeit, eher kühle Nächte.
Beste Reisezeit: Juni - Oktober an der Ostküste; Dezember - März an der Westküste.
An der Ostküste und im Zentrum ist das Wetter vor allem März bis August günstig zum Reisen. Oktober bis Februar hingegen ist heisse und schwüle Regenzeit. An der Westküste kann man allerdings das ganze Jahr über Reisen. Einzige Ausnahme: Das Gebiet um Penang (nördliche Westküste). Hierher sollte es einen nicht im Mai bis September und April und Oktober verschlagen: Monsunzeit!
Landeswährung: Ringgit - MYR
Impfungen
Gesundheitslage
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Malaysia informieren:
Botschaft von Malaysia
Jungfraustrasse 1
3005 Bern
Tel.: +41 31 350 47 02
E-Mail: mwberne@kln.gov.my
Generalkonsulat von Malaysia
Rte de Pré-Bois 20
1215 Genf 15 Flughafen
Tel: +41 22 710 75 00.
E-Mail: mwgeneva@kln.gov.my
Konsulat von Malaysia
Riehenring 77
4058 Basel
Tel: +41 61 710 75 01
Konsulat von Malaysia
Stockerstrasse 46
8002 Zürich
Tel.:+41 44 980 80 00
E-Mail : info@malaysia-consulate.ch
Import von Landeswährung (malaysischer Ringgit-MYR) und Fremdwährungen: Keine Einschränkungen. Beträge von mehr als 30.000 MYR und 10.000 USD oder entsprechendem Gegenwert müssen bei der Wiederausfuhr deklariert werden.
Hunde:
1. Die Einreise ist für folgende Haustierrassen gestattet:
- Bullmastiff, Bullterrier, Dobermann, Deutscher Schäferhund/Elsässer, einschliesslich Belgischer Schäferhund und Osteuropäischer Schäferhund, Perro de Presa Canario (auch als Kanarienhund bekannt) und Rottweiler.
2. Verbotene Haustierrassen dürfen nicht einreisen:
- Akita, Amerikanische Bulldogge, Dogo Argentino, Fila Braziliero, Japanischer Tosa, Neapolitanischer Mastiff, Pit Bull Terrier / Pit Bull (auch bekannt als American Pit Bull, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bull Terrier).
3. Haustiere, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht mit ins Haus.
Katzen:
-Haustiere, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht mit ins Haus.
Ein Heimtierausweis oder ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich.
Ein internationales Gesundheitszeugnis oder ein Heimtierausweis ist erforderlich. Das Gesundheitszeugnis muss spätestens 7 Tage vor der Abreise ausgestellt oder bestätigt sein. Es muss abgestempelt sein und bestätigen, dass das Haustier bei guter Gesundheit und frei von ansteckenden Krankheiten, Parasitenerkrankungen oder anderen ansteckenden Erkrankungen ist.
Hunde:
Es sind eine Einfuhr- und eine Durchfuhrgenehmigung erforderlich. Hierzu gehört auch die Zulassung von Hunden eingeschränkter Rassen. Ein Konto muss registriert sein bei https://imaqis.maqis.gov.my/ und beantragen Sie die Genehmigung bei https://tinyurl.com/37btwpc9. Die entsprechenden Unterlagen müssen vor der Einreise eingereicht werden bei pro@dvs.gov.my.
Katzen:
Es sind eine Einfuhr- und eine Durchfuhrgenehmigung erforderlich. Ein Konto muss registriert sein bei https://imaqis.maqis.gov.my/ und beantragen Sie die Genehmigung bei https://tinyurl.com/37btwpc9 . Die entsprechenden Unterlagen müssen vor der Einreise eingereicht werden bei pro@dvs.gov.my .
Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter www.dvs.gov.my Und https://www.maqis.gov.my/.
Haustiere müssen mindestens 72 Stunden und höchstens 30 Tage vor der Abreise gegen äussere und innere Parasiten behandelt werden.
1. Haustiere unterliegen der Quarantäne.
2. Eine Quarantänereservierung ist erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor Abreise eingereicht werden an qsklia000@gmail.comDie
Dies gilt nicht für Haustiere, die aus Australien, Österreich, Bahrain, Belgien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Tschechien, Estland, Deutschland, Griechenland, Irland (Republik), Japan, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Neuseeland, Portugal, Singapur, Slowenien, Schweden oder dem Vereinigten Königreich einreisen.
Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips dürfen nur ISO-konform sein.
Linksverkehr.
0.8‰
Keine Vorschriften bezüglich Kindersicherung.
Bei reinem Sachschaden sollte man die Polizei benachrichtigen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 999 |
| Ambulanz | 999 |
| Feuerwehr | 999 |
| Pannen | 1-800 88 08 08 |
| Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA






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Zum TCS ETI Schutzbrief »Krise im Nahen Osten: Luftraumsperrungen
Grosse Drehkreuze geschlossen und zahlreiche Schweizer Reisende betroffen.
