Wenden Sie sich an die zuständigen lokalen Behörden, um sich über aktuelle COVID-Massnahmen und -Beschränkungen zu informieren.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
- Für die Einreise in dieses Land ist ein bis mindestens 6 Monate nach Einreisedatum gültiger Schweizerpass erforderlich.
- Ein Visum ist ebenfalls erforderlich. Ein solches ist für Aufenthalte bis zu 2 Monaten bei Ankunft erhältlich ab JOD 40.- (ist ausschliesslich in JOD zu bezahlen).
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Eine Ermächtigung der jordanischen Behörden, um den nationalen Führerausweis während 90 Tagen benutzen zu können, muss bei der Ankunft ebenfalls angefordert werden.
Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Driver and Vehicle License Department
PO Box 946
Amman, Jordanie
Tel.: +962 6 489 2283 / 2284
Fax: +962 6 489 2285
E-Mail: dvld@dvld.gov.jo
Internet: http://www.dvld.gov.jo
Mietwagen können nur von Fahrern gebucht werden, die ihren Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen. Manche Mietwagenunternehmen verlangen ausserdem einen internationalen Führerausweis.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 18 und 25 Jahren und höchstens 65 Jahren.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land empfohlen.