- Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- Schweizer Staatsangehörige können bei der Ankunft ein Visum erhalten.
- Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.
Zuständige Behörden
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Jordanien informieren:
Botschaft von Jordanien
Thorackerstrasse 3
3074 Muri b. Bern
Tel: +41 31 384 04 04
E-Mail: consular@jordanembassy.ch
- Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Eine Ermächtigung der jordanischen Behörden, um den nationalen Führerausweis während 90 Tagen benutzen zu können, muss bei der Ankunft ebenfalls angefordert werden.
- Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Jordanischer Zoll
PO Box 90
Amman, Jordanie
Tel.: +962 6 462 31 86
E-Mail: customs@customs.gov.jo
- Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land empfohlen.
- Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
- Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Import von:
- Lokale Währung (Jordan-Dinar-JOD): bis zu JOD 15.000,-.
- Fremdwährungen: unbegrenzt (dazu zählen auch Akkreditive, ob in JOD oder in Fremdwährung ausgestellt, die auf Rechnung eines Nichtansässigen gezogen werden), sofern bei der Ankunft deklariert.
Verboten: Israelischer Schekel
Ein Heimtierausweis oder ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Der Heimtierausweis muss spätestens 2 Wochen vor der Einreise von einem amtlichen Tierarzt ausgefüllt und unterschrieben werden.
Es ist ein internationales Gesundheitszeugnis oder ein Heimtierausweis erforderlich. Das Gesundheitszeugnis muss im Abflugland spätestens 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt werden. Darin muss angegeben werden, dass das Tier frei von Ektoparasiten und Endoparasiten ist und mit einem zugelassenen Arzneimittel behandelt wurde.
Detaillierte Informationen finden Sie unter https://moa.gov.jo/Default/En.
Haustiere unterliegen nach der Ankunft einer Heimquarantäne für eine Dauer von maximal 14 Tagen.
Es ist ein Identifikationschip erforderlich.