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Ghana

Die Strände, der Regenwald sowie die Naturreservate sind die Hauptattraktionen des Landes.
Ghana
Ghana liegt am Golf von Guinea, umgeben von der Elfenbeinküste, Burkina Faso und Togo.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Tropisches Klima.

Beste Reisezeit: November - März (Trockenzeit).

Währung

Landeswährung: Cedi - GHC

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische, soziale und wirtschaftliche Spannungen, Demonstrationen und Aktivität von terroristischen Gruppen.
  • Das EDA rät von Reisen in verschiedene Landesteile ab. Es gibt spezielle Hinweise für: Ländliche Gebiete und Grenzgebiet zu Burkina Faso
  • Es gibt Taschen- und Entreissdiebstähle und ein Risiko zu Gewaltdelikten.
  • Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen.

Gesundheitslage

  • Risiko von Malaria, Dengue, Chikungunya und Zika. Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche.
  • Risiko von Schistosomiasis (Bilharziose). Vermeiden Sie es, in Gebieten, in denen Schistosomiasis endemisch ist, in Teichen, Seen oder Flüssen zu baden, sich zu waschen oder zu laufen.
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen bei der Einreise gültig sein.
  • Passagiere müssen über ein gültiges, von Ghana ausgestelltes Visum verfügen.
  • Passagiere mit einer Bestätigung der ghanaischen Einwanderungsbehörde können bei der Ankunft ein Visum erhalten. Die Reservierung des Passagiers muss die Meldung „OK TO BOARD" enthalten. Passagiere müssen über ein Rückflug-/Weiterflugticket auf demselben Ticket verfügen. Ein von der ghanaischen Einwanderungsbehörde ausgestellter Brief mit einem Notfallvisum bei Ankunft wird dem Passagier oder, wenn es kurzfristig ausgestellt wird, direkt dem Flugpersonal in Ghana ausgehändigt.
  • Passagiere mit einem von Ghana ausgestellten „Dual Citizenship Identity Card" benötigen kein Visum.
  • Besucher müssen über ein Rück-/Weiterflugticket verfügen.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Ghana informieren:
Botschaft von Ghana
Belpstrasse 11
3007 Bern
Tel:  +41 31 381 78 52
E-Mail: ghanaemb@tcnet.chberne@mfa.gov.gh
Website: Embassy of Ghana Berne, Switzerland

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
  • Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Landeswährung (Ghanaischer Cedi – GHS) und Fremdwährungen: bis zu 10.000 USD oder entsprechender Gegenwert. Die Passagiere müssen die Beträge beim Zoll anmelden und das BOG Foreign Exchange Declaration Form (FXDF) im Eingangshafen (oder Abreisehafen) ausfüllen. Beträge, die 10.000 USD übersteigen, werden beschlagnahmt.

Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte CITES: www.cites.org.

Reisen mit Haustier

Ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Es muss abgestempelt sein und bescheinigen, dass das Haustier bei guter Gesundheit, frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasitenerkrankungen oder anderen ansteckenden Erkrankungen und reisefähig ist.

Eine Einfuhrerlaubnis ist erforderlich. Die entsprechenden Dokumente müssen eingereicht werden bei vsd@mofa.gov.gh

Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter https://vsd.gov.gh/

Haustiere müssen geimpft sein gegen:
- Katzen: Katzenpanleukopenie, Rhinotreacheitis und Calicivirus; und
- Hunde: Staupe, Parvovirus, Hepatitis, Leptospira canicola und Leptospira icterohaemorrhagiae. Sie müssen sich ausserdem spätestens 31 Tage vor der Abreise einem Test unterziehen, um zu bestätigen, dass sie frei von Brucella canis, Trypanosoma evansi, Babesia gibsoni, Dirofilaria immitis und Leishmania spp. sind.

Alle Impfungen müssen 1 Monat und höchstens 12 Monate vor der Abreise verabreicht werden.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto30-5080100
Moto30-5080100

 

Blutalkoholgrenze

0.8‰

Kindersicherung

Kinder jünger als 5 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung

Kinder unter 5 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.

 

Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen

 

 

Notrufnummern
Polizei191
Ambulanz193
Feuerwehr192

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +233
Polizei: 191
Ambulanz: 193
Feuerwehr: 192
Blutalkoholgrenze: 0.8‰
 

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

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