





Tropisches Klima.
Beste Reisezeit: November - März (Trockenzeit).
Landeswährung: Cedi - GHC
Impfungen
Gesundheitslage
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Ghana informieren:
Botschaft von Ghana
Belpstrasse 11
3007 Bern
Tel: +41 31 381 78 52
E-Mail: ghanaemb@tcnet.ch, berne@mfa.gov.gh
Website: Embassy of Ghana Berne, Switzerland
Landeswährung (Ghanaischer Cedi – GHS) und Fremdwährungen: bis zu 10.000 USD oder entsprechender Gegenwert. Die Passagiere müssen die Beträge beim Zoll anmelden und das BOG Foreign Exchange Declaration Form (FXDF) im Eingangshafen (oder Abreisehafen) ausfüllen. Beträge, die 10.000 USD übersteigen, werden beschlagnahmt.
Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte CITES: www.cites.org.
Ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Es muss abgestempelt sein und bescheinigen, dass das Haustier bei guter Gesundheit, frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasitenerkrankungen oder anderen ansteckenden Erkrankungen und reisefähig ist.
Eine Einfuhrerlaubnis ist erforderlich. Die entsprechenden Dokumente müssen eingereicht werden bei vsd@mofa.gov.gh
Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter https://vsd.gov.gh/
Haustiere müssen geimpft sein gegen:
- Katzen: Katzenpanleukopenie, Rhinotreacheitis und Calicivirus; und
- Hunde: Staupe, Parvovirus, Hepatitis, Leptospira canicola und Leptospira icterohaemorrhagiae. Sie müssen sich ausserdem spätestens 31 Tage vor der Abreise einem Test unterziehen, um zu bestätigen, dass sie frei von Brucella canis, Trypanosoma evansi, Babesia gibsoni, Dirofilaria immitis und Leishmania spp. sind.
Alle Impfungen müssen 1 Monat und höchstens 12 Monate vor der Abreise verabreicht werden.
Rechtsverkehr.
| km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
|---|---|---|---|
| Auto | 30-50 | 80 | 100 |
| Moto | 30-50 | 80 | 100 |
0.8‰
Kinder jünger als 5 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kinder unter 5 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 191 |
| Ambulanz | 193 |
| Feuerwehr | 192 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA





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