





Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie als Schweizer Bürger eine gültige Identitätskarte oder einen Schweizerpass. Ein Visum ist für touristische Aufenthalte nicht erforderlich. Achten Sie darauf, dass Ihre Dokumente für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sind, um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden.
Ja, die gültige Schweizer Identitätskarte ist für den Grenzübertritt nach Deutschland absolut ausreichend. Sie müssen Ihren Schweizerpass nicht zwingend mitführen. Wir empfehlen jedoch, das Dokument stets griffbereit zu halten, um sich bei Kontrollen jederzeit ausweisen zu können.
Jedes Kind benötigt ein eigenes, gültiges Ausweisdokument, sei es eine Identitätskarte oder ein Schweizerpass. Einträge im Pass der Eltern sind ungültig und werden an der Grenze nicht akzeptiert. Bei Reisen mit Minderjährigen, die nicht Ihre eigenen Kinder sind, empfiehlt sich zudem eine schriftliche Reisevollmacht der Erziehungsberechtigten.
Führen Sie zwingend Ihren originalen Führerausweis sowie den Fahrzeugausweis im Original mit. Eine Kopie dieser Dokumente reicht bei einer Polizeikontrolle nicht aus. Zusätzlich sollten Sie das Europäische Unfallprotokoll an Bord haben, um im Schadensfall rechtlich abgesichert zu sein.
Detaillierte Reiseinformationen des TCS zu Fahrzeugdokumenten für Fahrten im Ausland.
Deutschland gilt grundsätzlich als sicheres Reiseland. In grossen Städten und an touristischen Hotspots sollten Sie jedoch auf Taschendiebe achten und Ihre Wertsachen nicht unbeaufsichtigt lassen. Beachten Sie für aktuelle sicherheitspolitische Einschätzungen stets die offiziellen Reisehinweise des EDA.
Die medizinische Versorgung in Deutschland ist flächendeckend auf einem sehr hohen Niveau gewährleistet. Sie finden in allen Regionen qualifizierte Ärzte und gut ausgestattete Krankenhäuser. Im Notfall wählen Sie die europaweite Notrufnummer 112 für die Ambulanz.
Für Personen aus der Schweiz, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, ist der Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen grundsätzlich gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) möglich. Vor der Abreise wird empfohlen, den Umfang des eigenen Krankenversicherungsschutzes zu prüfen, da bestimmte Kosten, wie zum Beispiel Behandlungen im privaten Sektor oder medizinische Transporte, nicht immer übernommen werden und dadurch Kosten für die Versicherten entstehen können.
Es bestehen keine spezifischen Impfvorschriften für die Einreise, jedoch sollten Ihre Standardimpfungen aktuell sein. In Süddeutschland besteht in Waldgebieten ein erhöhtes Risiko für Zeckenbisse und damit verbundene Krankheiten. Konsultieren Sie für detaillierte Impfempfehlungen die Seite healthytravel.ch.
Auf vielen deutschen Autobahnabschnitten gilt kein generelles Tempolimit, sofern es nicht durch Signalisation beschränkt ist. Für Personenwagen gilt jedoch eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Beachten Sie strikt die lokalen Beschränkungen, da Verstösse mit hohen Bussgeldern geahndet werden.
Detaillierte Reiseinformationen des TCS zu Höchstgeschwindigkeiten auf Europas Autobahnen.
Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist eine Empfehlung, keine strikte Obergrenze. Überschreiten Sie diese Geschwindigkeit und werden in einen Unfall verwickelt, kann Ihnen jedoch eine Mitschuld zugesprochen werden. Fahren Sie daher stets vorausschauend und passen Sie Ihr Tempo den Verhältnissen an.
In vielen deutschen Städten dürfen Sie nur mit einer gültigen Feinstaubplakette in die ausgewiesenen Umweltzonen einfahren. Informieren Sie sich vorab genau, welche Farbe (meist grün) für Ihre Destination vorgeschrieben ist. Ohne Plakette drohen Ihnen empfindliche Bussen, selbst wenn Ihr Fahrzeug die Norm erfüllen würde.
Detaillierte Reiseinformationen des TCS zu Umweltzonen in Deutschland.
Detaillierte Reiseinformationen des TCS zur obligatorischen Ausrüstung im Auto.
Ihre Schweizer Autohaftpflichtversicherung ist in Deutschland gültig. Das amtliche Kennzeichen gilt dabei als Versicherungsnachweis für Länder des EWR. Wir empfehlen dennoch die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte (grüne Karte), um die Abwicklung bei einem Unfall zu erleichtern.
Ein zusätzlicher Reiseschutz ist besonders sinnvoll, um Lücken bei der Pannenhilfe und medizinischen Notfällen zu schliessen. Gerade bei Ferienreisen mit dem Auto sichert Sie der ETI Schutzbrief gegen Pannen- und Abschleppkosten ab. Auch der Rücktransport bei Krankheit ist so weltweit garantiert.
Der ETI Schutzbrief übernimmt die Kosten für die Pannenhilfe vor Ort sowie das Abschleppen in die nächste geeignete Werkstatt. Zudem sind Sie gegen Mehrkosten bei Reiseabbruch oder medizinischen Notfällen abgesichert. Damit geniessen Sie umfassenden Schutz.
Ja, der ETI Schutzbrief bietet Ihnen auch auf deutschen Autobahnen volle Unterstützung. Im Pannenfall organisieren wir die Pannenhilfe oder das Abschleppen Ihres Fahrzeugs. Sie erreichen die Einsatzzentrale rund um die Uhr, um schnell wieder mobil zu sein.
Schalten Sie sofort den Warnblinker ein, ziehen Sie Ihre Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Pannendreieck ab. Begeben Sie sich und alle Insassen unverzüglich hinter die Leitplanke in Sicherheit. Wählen Sie danach den Notruf und kontaktieren Sie bei Bedarf die ETI-Einsatzzentrale.
In Deutschland gilt die einheitliche europäische Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Ambulanz. Falls Sie die Polizei benötigen, wählen Sie die Nummer 110. Speichern Sie diese Nummern am besten vor der Abfahrt in Ihrem Mobiltelefon.
Als ETI-Mitglied koordiniert der TCS für Sie die Pannenhilfe, Fahrzeugbergung und bei Bedarf die Weiterreise oder Übernachtung. Im medizinischen Notfall klären unsere Ärzte die Situation mit dem Spital vor Ort und organisieren den Rücktransport. Melden Sie jeden Vorfall umgehend der ETI-Einsatzzentrale.
Prüfen Sie vor jeder längeren Fahrt den Zustand Ihrer Pneus und die Flüssigkeitsstände Ihres Fahrzeugs. Achten Sie im Winter auf die situative Winterreifenpflicht, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine gute Vorbereitung verhindert Desaster.
