In Umweltzonen sind nur Fahrzeuge mit einer Umweltplakette (auch Feinstaubplakette genannt) fahrberechtigt. Diese Plakette gibt es in 3 Varianten und weist auf die Schadstoffemissionen des Fahrzeugs hin. Je nach Stufe der Umweltzone sind nur Plaketten einer bestimmten Farbe (rot, gelb und grün) zugelassen. In den meisten deutschen Städten, welche diese Massnahme eingeführt haben, ist nunmehr die grüne Feinstaubplakette notwendig. Wer in einer Umweltzone ohne Feinstaubplakette unterwegs ist, muss mit einer Busse rechnen.
Heute haben in Deutschland bereits über 50 Städte (besonders in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen) eine solche Feinstaubverordnung durchgesetzt. Bekannte Städte wie München, Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Berlin, Hannover oder Köln können nur noch mit einer Umweltplakette befahren werden. Eine solche ist jeweils landesweit in allen Städten gleichermassen gültig. Eine umfassende Karte mit allen Umweltzonen Deutschlands gibt es unter www.adac.de.
Innerhalb des Mittleren Rings (Bundesstrasse 2 R) dürfen nur noch Autos mit einer grünen Plakette fahren. Auf der Ringautobahn selber gibt es keine Einschränkungen. Erst beim Verlassen der Autobahn ins Zentrum befährt man die Umweltzone.
In die Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette einfahren.
Die Umweltzone umfasst folgende Stadtteile:
Ausgenommen sind folgende Durchgangsstrassen:
Die Umweltzone umschliesst die ganze Stadt Stuttgart inklusive den 23 Stadtbezirken. Zugelassen sind nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette. Ausgenommen sind folgende Abschnitte:
Die Umweltzone umfasst den grössten Teil der Stadt und wurde seit der Erlassung immer wieder erweitert.
Linksrheinisch umfasst sie die innerstädtischen Stadtteile bis zum Militärring und die Stadtteile Müngersdorf, Junkersdorf, Lövenich, Weiden und Niehl. Davon ausgenommen sind der Niehler Hafen und das Gewerbegebiet Ossendorf.
Rechtsrheinisch betrifft die Umweltzone die Stadtteile Deutz, Mülheim, Stammheim, Höhenhaus, Dünnwald, Buchforst, Buchheim, Holweide, Dellbrück, Kalk, Höhenberg, Merheim, Brück, Neubrück, Humboldt/Gremberg, Vingst, Ostheim, Rath/Heumar und Poll.
Als Umfahrung wird folgendes empfohlen:
Alle Autobahnen sind von der Umweltzone ausgenommen, deswegen kann der Kölner Autobahnring A1, A3, A4 von allen Fahrzeugen genutzt werden.
Linksrheinisch
Rechtsrheinisch und vom Rechtsrheinischen kommend
Für die Innenstadt gibt es eine Umweltzone die nur mit grüner Plakette befahren werden darf. Sie beginnt nördlich in Höhe Wildtal, führt bis in den Süden vor St. Georgen und findet im Westen in Mooswald ihren Weg nach Osten bis einschliesslich Littenweiler und Ebnet.
Es dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette einfahren. Die Umweltzone liegt innerhalb des Autobahnrings und wird im Westen durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661 begrenzt. Die Autobahnen an sich zählen nicht zur Umweltzone.
In der Berliner Innenstadt innerhalb des S-Bahnringes («Grosser Hundekopf») gibt es eine Umweltzone. In diese Zone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette einfahren.
Auch ausländische Fahrzeuge benötigen für verkehrsbeschränkte Zonen eine Feinstaubplakette. Dazu sind entsprechende Nachweise über die Einhaltung der europäischen Abgasnormen aus dem Heimatland vorzulegen. Ist dies nicht möglich, richtet man sich nach dem Jahr der Erstzulassung.
Für Autos mit schweizerischen Kennzeichen können die Feinstaub- bzw. Umweltplaketten bei den meisten Kontaktstellen des TCS oder per Mail an schadstoffplakette@tcs.ch bestellt werden. Benötigt wird zu diesem Zweck der Fahrzeugausweis. Der Betrag für die Umweltplakette muss im Voraus entrichtet werden (Preis für TCS- Mitglieder CHF 24.- / Nichtmitglieder CHF 28.-). Anschliessend bestellt der TCS die Plakette, respektive die Fahrberechtigung für deutsche Innenstädte in Deutschland. Dem Besteller wird die Plakette innert rund 10 Arbeitstagen per Post zugestellt und die Fahrt durch die Umweltzonen Deutschland ist möglich.
Es ist zu beachten, dass die Feinstaubplaketten nicht in allen TCS-Sektionen erhältlich sind. Wir empfehlen Ihnen deshalb, direkt mit Ihrer Sektion Kontakt aufzunehmen, um sicher zu sein, dass diese die Umwelplakette im Sortiment führt.
Wer die Plakette selber bestellen möchte, kann sich an die TÜV-Stellen in Deutschland wenden. Manchmal bieten auch die Stadtverwaltungen vor Ort den Versand von Feinstaubplaketten an. Es ist auch möglich die Plakette vor Ort in einem TÜV Service Center zu beziehen. Mit Abholung kann die Plakette zu einem günstigen Preis ab EUR 6.- bezogen werden.
Für Elektrofahrzeuge gelten die gleichen Vorschriften, wie für kraftstoffbetriebene Fahrzeuge: Um durch verkehrsbeschränkte Zonen zu fahren, muss eine Umweltplakette beantragt werden.
Zusätzlich gibt es für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge die sogenannte «E-Plakette». Diese kann bei den Strassenverkehrsämtern in Deutschland beantragt werden. Die Plakette ist keine Pflicht und steht nicht im Zusammenhang mit den Umweltzonen. Sie ist aber für Elektrofahrzeuge praktisch, da mit dieser Plakette die Vorteile der Elektrofahrzeuge genutzt werden können: spezielle Parkplätze, Durchfahrmöglichkeiten etc.