In der Schweiz gelten bezüglich Kindersicherung im Auto in der Regel dieselben Gesetze wie in anderen europäischen Ländern. Diese Gesetze gelten auch für Kindersitze im Taxi. In vereinzelten Länder sind die Gesetze nicht ganz so streng, wer sich aber an das Schweizer Gesetz hält, ist auf der sicheren Seite.
Der Chauffeur ist verantwortlich, dass die mitfahrenden Personen die vorhandenen Sicherheitsgurte während der Fahrt tragen. Die Fahrzeugführer haben sicherzustellen, dass Kinder unter zwölf Jahren oder 150cm ordnungsgemäss mit dem entsprechenden Kindersitz gesichert sind.
Es ist sinnvoll, sich vorgängig bei einer Taxigesellschaft zu informieren, ob die gewünschte Kindersitz-Kategorie zur Verfügung steht.
Vor Taxifahrten mit nicht oder falsch gesicherten Kindern ist abzuraten.
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