





Gemässigtes Klima; heisse und regnerische Sommer, trockene aber kalte Winter.
Beste Reisezeit: September - Oktober.
Landeswährung: Südkoreanischer Won - KRW
Impfungen
Gesundheitslage
Medizinische Versorgung
Krankenhäuser verlangen eine Anzahlung oder einen Nachweis über eine finanzielle Garantie, bevor eine Behandlung eingeleitet wird.
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Südkorea informieren:
Botschaft der Republik Korea
Kalcheggweg 38
3016 Bern
Tel: +41 31 356 24 44
E-Mail : swiss@mofa.go.kr
Website: overseas.mofa.go.kr/ch-de
Import von: - Lokale Währung (koreanischer Won-KRW) bis zu 8.000.000 KRW. - Fremdwährungen: unbegrenzt, sofern bei der Ankunft deklariert. Bei Beträgen über dem Gegenwert von USD 10.000,- (einschliesslich Reiseschecks) muss ein Formular „Erklärung ausländischer Währungen" beiliegen. Es ist keine Erklärung für Diplomaten, diplomatische Vertretungen, US-Militärpersonal und Beamte (im Dienst) erforderlich.
Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org
Ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Es muss eine Mikrochip-Identifikationsnummer und die Ergebnisse des Tollwut-Antikörpertests enthalten.
Detaillierte Informationen finden Sie unter http://www.qia.go.kr und https://tinyurl.com/bddamu49.
Für Katzen, die aus Australien und Malaysia einreisen, werden folgende Dokumente benötigt:
- eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine Fälle des Hendra- oder Nipah-Virus aufgetreten sind; oder
- ein negatives Ergebnis beim Hendra- und Nipah-Virus und das Haustier wurde 60 Tage vor der Abreise in einem Gebiet gehalten, in dem keine Fälle des Virus gemeldet wurden.
Ohne ein solches Dokument verlängert sich die Quarantänezeit um 21 Tage.
Für aus Malaysia einreisende Hunde werden folgende Dokumente benötigt:
- eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine Fälle des Hendra- oder Nipah-Virus aufgetreten sind; oder
- ein negatives Ergebnis beim Hendra- und Nipah-Virus und das Haustier wurde 60 Tage vor der Abreise in einem Gebiet gehalten, in dem keine Fälle des Virus gemeldet wurden.
Ohne ein solches Dokument verlängert sich die Quarantänezeit um 21 Tage.
Eine Quarantäne ist erforderlich für:
a. Haustiere, die älter als 90 Tage sind, wenn:
- kein Mikrochip implantiert ist; oder
- die Nummer stimmt nicht mit der Nummer auf dem Gesundheitszeugnis überein; oder
- Es wurde kein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt oder der Wert lag unter 0,5 IE/ml.
b. Haustiere, die jünger als 90 Tage sind oder aus einer tollwutfreien Region kommen, sofern kein Mikrochip implantiert ist.
Es ist ein Implantationschip oder Halskettenchip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
Rechtsverkehr.
0.3‰
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 112 |
| Ambulanz | 119 |
| Feuerwehr | 119 |
| Pannen | 02-565 70 01 |
| Einsatzzentrale ETI | 001/002/008 41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA






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Zum TCS ETI Schutzbrief »Krise im Nahen Osten: Luftraumsperrungen
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