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Südkorea

Sehenswert sind die schönen Landschaften, die Zeugen der buddhistischen Kultur und die Spuren vergangener Zeiten.
Südkorea
Südkorea grenzt an Nordkorea und liegt zwischen dem Japanischen und dem Gelben Meer.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Gemässigtes Klima; heisse und regnerische Sommer, trockene aber kalte Winter.

Beste Reisezeit: September - Oktober.

Währung

Landeswährung: Südkoreanischer Won - KRW

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Es gibt spezielle Hinweise für: Grenze zu Nordkorea und Besuche im Grenzort Panmunjom.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen.

Gesundheitslage

  • Risiko von Malaria und Dengue. Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche.
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Medizinische Versorgung

Krankenhäuser verlangen eine Anzahlung oder einen Nachweis über eine finanzielle Garantie, bevor eine Behandlung eingeleitet wird.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen bei der Ankunft gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen für maximal 90 Tage kein Visum.
  • Passagiere mit einem von Korea (Rep.) ausgestellten Visum müssen eine Ankunftskarte ausfüllen. Sie können es spätestens 3 Tage vor der Abreise ausfüllen und einreichen bei https://www.e-arrivalcard.go.kr/portal/main/index.do, oder füllen Sie das Papierformular bei Ihrer Ankunft aus.
  • Passagiere, die sich in den letzten 21 Tagen in einem der folgenden Länder aufgehalten haben, müssen ein Q-CODE-Formular ausfüllen bei https://qcode.kdca.go.kr/. Es wird dringend empfohlen, das Formular vor der Abreise auszufüllen, um einen reibungslosen Ablauf bei der Einreise zu gewährleisten: Bahrain, Bangladesch, Kambodscha, Kongo (Demokratische Republik), Iran, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Madagaskar, Mexiko, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam (nur Südosten oder Mekong-Delta-Region) oder Jemen.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Südkorea informieren: 
Botschaft der Republik Korea
Kalcheggweg 38
3016 Bern
Tel: +41 31 356 24 44
E-Mail : swiss@mofa.go.kr
Website: overseas.mofa.go.kr/ch-de

Fahrzeugdokumente

  • Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis (den Sie für die Fahrzeugmiete bereits mindestens ein Jahr besitzen müssen) und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs: Prüfen Sie die Modalitäten bei den örtlichen Zollbehörden.
  • Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Import von: - Lokale Währung (koreanischer Won-KRW) bis zu 8.000.000 KRW. - Fremdwährungen: unbegrenzt, sofern bei der Ankunft deklariert. Bei Beträgen über dem Gegenwert von USD 10.000,- (einschliesslich Reiseschecks) muss ein Formular „Erklärung ausländischer Währungen" beiliegen. Es ist keine Erklärung für Diplomaten, diplomatische Vertretungen, US-Militärpersonal und Beamte (im Dienst) erforderlich.

Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org

Reisen mit Haustier

Ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Es muss eine Mikrochip-Identifikationsnummer und die Ergebnisse des Tollwut-Antikörpertests enthalten.

Detaillierte Informationen finden Sie unter http://www.qia.go.kr und https://tinyurl.com/bddamu49.

Für Katzen, die aus Australien und Malaysia einreisen, werden folgende Dokumente benötigt:
- eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine Fälle des Hendra- oder Nipah-Virus aufgetreten sind; oder
- ein negatives Ergebnis beim Hendra- und Nipah-Virus und das Haustier wurde 60 Tage vor der Abreise in einem Gebiet gehalten, in dem keine Fälle des Virus gemeldet wurden.
Ohne ein solches Dokument verlängert sich die Quarantänezeit um 21 Tage.

Für aus Malaysia einreisende Hunde werden folgende Dokumente benötigt:
- eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine Fälle des Hendra- oder Nipah-Virus aufgetreten sind; oder
- ein negatives Ergebnis beim Hendra- und Nipah-Virus und das Haustier wurde 60 Tage vor der Abreise in einem Gebiet gehalten, in dem keine Fälle des Virus gemeldet wurden.
Ohne ein solches Dokument verlängert sich die Quarantänezeit um 21 Tage.

Eine Quarantäne ist erforderlich für:
a. Haustiere, die älter als 90 Tage sind, wenn:
- kein Mikrochip implantiert ist; oder
- die Nummer stimmt nicht mit der Nummer auf dem Gesundheitszeugnis überein; oder
- Es wurde kein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt oder der Wert lag unter 0,5 IE/ml.
b. Haustiere, die jünger als 90 Tage sind oder aus einer tollwutfreien Region kommen, sofern kein Mikrochip implantiert ist.

Es ist ein Implantationschip oder Halskettenchip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Tempolimiten

  • Innerorts: 60 km/h
  • Ausserorts: 80 km/h
  • Autobahnen: 90 oder 100 km/h

Blutalkoholgrenze

0.3‰

Kindersicherung

  • Angemessene Rückhaltevorrichtung
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Im Notfall

Notfallnummern

  • Bei reinem Sachschaden sollte man die Polizei benachrichtigen.
  • Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
  • Ausländer, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Dauer der gerichtlichen Untersuchungen und des Prozesses, die sich über Monate hinziehen können, das Land nicht verlassen.
  • Notruf für medizinische Notfälle: 1339 
Notrufnummern
Polizei112
Ambulanz119
Feuerwehr119
Pannen02-565 70 01
Einsatzzentrale ETI001/002/008 41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 110/220 V
Vorwahl: +82
Polizei: 112
Ambulanz: 119
Feuerwehr: 119
Pannen: 02-565 70 01
Blutalkoholgrenze: 0.3‰
 

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