





Tropisches Klima. Dank der Passatwinde ist der Osten regenreicher als der Westen des Landes.
Beste Reisezeit: Mai - November (Trockenzeit). Wirbelsturmrisiko von Mitte Januar bis Anfang März.
Landeswährung: Euro - EUR
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sicherheitslage und Demonstrationen.
Impfungen
Gesundheitslage
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Reunion informieren:
Generalkonsulat von Frankreich
Cours des Bastions 2
1205 Genf
Tel: +41 22 319 00 00
E-Mail: visas.geneve-cslt@diplomatie.gouv.fr
Website: geneve.consulfrance.org
Generalkonsulat von Frankreich
Signaustrasse 1
8008 Zürich
Tel: +41 44 268 85 85
E-Mail : contact.zurich-cslt@diplomatie.gouv.fr
Bei Direkteinreise aus oder Reise in ein Land ausserhalb der EU: Die Einfuhr von Beträgen ab EUR 10.000,- oder dem Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks aller Art) ist deklarationspflichtig.
Katzen, die jünger als 15 Wochen sind, ist der Zutritt nicht gestattet.
- Dies gilt nicht, wenn Sie aus dem französischen Mutterland oder den französischen Überseegebieten und -departements (mit Ausnahme von Französisch-Guayana) anreisen. Ihnen müssen mindestens 8 Wochen für die Einreise verbleiben.
Der Zutritt für folgende Hunde ist nicht gestattet:
- Hunde jünger als 15 Wochen. Dies gilt nicht, wenn Sie aus dem französischen Mutterland oder den französischen Überseegebieten (mit Ausnahme von Französisch-Guayana) anreisen. Sie müssen mindestens 8 Wochen vor der Einreise im Land sein.
- alle Pitbull-Rassen (z. B. Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Mastiff und Tosa.
Ein Heimtierausweis ist erforderlich, wenn Ihr Haustier aus einem EU-Mitgliedsstaat einreist.
- Dies gilt nicht für Haustiere, die aus Frankreich einreisen.
Kommt das Haustier aus einem Nicht-EU-Land, ist ein internationales Gesundheitszeugnis erforderlich.
Voraussetzung ist ein Identifikationschip oder eine Tätowierung.
Rechtsverkehr.
Kinder jünger als 10 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend)
Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden, ausser wenn alle Rücksitze bereits mit Kindern jünger als 10 Jahre besetzt sind.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 17 oder 112 |
| Ambulanz | 15 oder 112 |
| Feuerwehr | 18 oder 112 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA




Krise im Nahen Osten: Luftraumsperrungen
Grosse Drehkreuze geschlossen und zahlreiche Schweizer Reisende betroffen.
