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Reunion (F)

Diese Vulkaninsel mit wunderschönen Landschaften ist ideal um zu wandern und den Strand zu geniessen.
Reunion (F)
Die Insel La Réunion ist ein französisches Übersee-Departement im Südwesten des Indischen Ozeans, östlich von Madagaskar.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Tropisches Klima. Dank der Passatwinde ist der Osten regenreicher als der Westen des Landes.

Beste Reisezeit: Mai - November (Trockenzeit). Wirbelsturmrisiko von Mitte Januar bis Anfang März.

Währung

Landeswährung: Euro - EUR

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.

Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sicherheitslage und Demonstrationen.

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen.

Gesundheitslage

  • Risiko von Dengue, Chikungunya und Zika. Schützen Sie sich gegen Mückenstiche.
  • Risiko von Schistosomiasis (Bilharziose). Vermeiden Sie es, in Gebieten, in denen Schistosomiasis endemisch ist, in Teichen, Seen oder Flüssen zu baden, sich zu waschen oder zu laufen.
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen kein Visum.
  • Passagiere müssen über eine Gelbfieber-Impfbescheinigung verfügen, wenn sie sich in den letzten 6 Tagen in Angola, Argentinien, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, Tschad, Kolumbien, Kongo, Kongo (Demokratische Republik Kongo), Elfenbeinküste, Ecuador, Äquatorialguinea, Äthiopien, Französisch-Guayana, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Guinea, Guyana, Kenia, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Senegal, Sierra Leone, Südsudan, Sudan, Suriname, Togo, Trinidad und Tobago, Uganda oder Venezuela aufgehalten haben.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Reunion informieren:
Generalkonsulat von Frankreich
Cours des Bastions 2
1205 Genf
Tel: +41 22 319 00 00
E-Mail: visas.geneve-cslt@diplomatie.gouv.fr
Website: geneve.consulfrance.org

Generalkonsulat von Frankreich 
Signaustrasse 1
8008 Zürich
Tel: +41 44 268 85 85
E-Mail : contact.zurich-cslt@diplomatie.gouv.fr

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. 
  • Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeuges: Prüfen Sie die Modalitäten bei den örtlichen Zollbehörden.
  • Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Bei Direkteinreise aus oder Reise in ein Land ausserhalb der EU: Die Einfuhr von Beträgen ab EUR 10.000,- oder dem Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks aller Art) ist deklarationspflichtig.

Reisen mit Haustier

Katzen, die jünger als 15 Wochen sind, ist der Zutritt nicht gestattet.
- Dies gilt nicht, wenn Sie aus dem französischen Mutterland oder den französischen Überseegebieten und -departements (mit Ausnahme von Französisch-Guayana) anreisen. Ihnen müssen mindestens 8 Wochen für die Einreise verbleiben.

Der Zutritt für folgende Hunde ist nicht gestattet:
- Hunde jünger als 15 Wochen. Dies gilt nicht, wenn Sie aus dem französischen Mutterland oder den französischen Überseegebieten (mit Ausnahme von Französisch-Guayana) anreisen. Sie müssen mindestens 8 Wochen vor der Einreise im Land sein.
- alle Pitbull-Rassen (z. B. Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Mastiff und Tosa.

Ein Heimtierausweis ist erforderlich, wenn Ihr Haustier aus einem EU-Mitgliedsstaat einreist.
- Dies gilt nicht für Haustiere, die aus Frankreich einreisen.

Kommt das Haustier aus einem Nicht-EU-Land, ist ein internationales Gesundheitszeugnis erforderlich.

Voraussetzung ist ein Identifikationschip oder eine Tätowierung.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Kindersicherung

Kinder jünger als 10 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend)

Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.

Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden, ausser wenn alle Rücksitze bereits mit Kindern jünger als 10 Jahre besetzt sind.

 

Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen. 

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen

 

Notrufnummern
Polizei17 oder 112
Ambulanz15 oder 112
Feuerwehr18 oder 112

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +262
Polizei: 17 oder 112
Ambulanz: 15 oder 112
Feuerwehr: 18 oder 112
 

Mehr zum Thema

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