Coronavirus: eine gute Vorbereitung und eine gute Information sind besonders wichtig. Rechnen Sie für Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen. Informieren Sie sich bei der Botschaft Ihres Reiseziels über den aktuelle Lage.
Mehr InformationenTropisches Klima. Dank der Passatwinde ist der Osten regenreicher als der Westen des Landes.
Beste Reisezeit: Mai - November (Trockenzeit). Wirbelsturmrisiko von Mitte Januar bis Anfang März.
Landeswährung: Euro - EUR
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sicherheitslage und Demonstrationen.
Impfungen
Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
Gesundheitslage
Schützen Sie sich gegen Mückenstiche. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Safetravel
Wenden Sie sich an die zuständigen lokalen Behörden, um sich über aktuelle COVID-Massnahmen und -Beschränkungen zu informieren.
La Réunion ist ein Aussengebiet von Frankreich und für die Einreise gelten die gleichen Vorschriften: Einreisevorschriften Frankreich
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer generell mindestens 23 Jahre alt sein, je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp. Der Fahrer muss auch seinen Führerausweis seit mindestens einem Jahr besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Rechtsverkehr.
Kinder jünger als 10 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend)
Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden, ausser wenn alle Rücksitze bereits mit Kindern jünger als 10 Jahre besetzt sind.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 17 |
Ambulanz | 15 |
Feuerwehr | 18 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA