Der Libanon, am östlichen Mittelmeer gelegen, ist umgeben von Syrien und Israel. Das kleine Land wird von zwei Hügelketten gequert, zwischen denen sich das fruchtbare Tal Bekaa ausbreitet.
Grundsätzliche Einschätzung Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten.
Den komplexen Verhältnissen in der Region muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können die Sicherheitslage in Libanon beeinflussen. Der bewaffnete Konflikt in Syrien wirkt sich weiterhin auf Libanon aus. Er hat gewisse politische und religiöse Spannungen verstärkt, insbesondere aufgrund der Ankunft von über einer Million Flüchtlingen. Die weitere Entwicklung bleibt ungewiss und kann sich rasch ändern.
Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Akten, vor allem in den südlichen Quartieren von Beirut und in Tripoli.
Vereinzelt kommen Entführungen vor.
Spezifische regionale Risiken
Beirut: Meiden Sie die südlichen Quartiere der Stadt. Sie waren wiederholt Ziel von Anschlägen. Benutzten Sie ausschliesslich die Hauptstrasse, um vom Flughafen nach Beirut zu gelangen.
Saïda (Sidon): Von Reisen nach Saïda wird abgeraten.
Flüchtlingslager: Von Besuchen der Flüchtlingslager und deren Umgebung wird aus Sicherheitsgründen abgeraten.
Südlibanon: Mit Ausnahme der Stadt Sur (Tyr) wird von Reisen ins Gebiet südlich des Litani-Flusses bis zur israelischen Grenze abgeraten.
Bekaa-Ebene: Von Reisen in die Bekaa-Ebene wird abgeraten. Eine Ausnahme bildet das Gebiet am westlichen Rand der Ebene zwischen Zahlé und Kefraiya.
Nordlibanon: Von Reisen nach Tripoli und in die Region Akkar wird abgeraten.
Grenzgebiet zu Syrien: Von Reisen ins gesamte Grenzgebiet zu Syrien wird grossräumig abgeraten.
Ganzes Land: Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung über das örtliche Risiko von Minenfeldern und nicht explodierten Bomben.
Infrastrukturen Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen meistens eine Vorschusszahlung, bevor sie Patienten behandeln.
Impfungen
Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Diphterie, Hepatitis A, Masern, Poliomyelitis und Tetanus.
In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Abdominaltyphus, Hepatitis B und Tollwut.
Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
Gesundheitslage Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Kriminalität
Grundsätzliche Einschätzung Die Kleinkriminalität hat zugenommen. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen, und benutzen Sie wenn möglich Hoteltaxis oder telefonisch bestellte Taxis.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Für die Einreise in dieses Land ein bis mindestens 1 Monate nach Aufenthaltsende gültiger Schweizerpass erforderlich. Die Einreise wird verweigert falls sich im Reisepass ein Visum für Israel (gültig oder abgelaufen, gebraucht oder ungebraucht) oder irgendein israelischer Stempel befindet.
Ein Visum ist ebenfalls erforderlich. Ein solches ist bei Aufenthalten bis zu 3 Monaten bei Ankunft im Flughafen Beirut (BEY) erhältlich. Für Aufenthalte bis zu einem Monat ist es kostenlos ; bei Aufenthalten bis zu 3 Monaten kostet es zwischen LBP 50'000.- und LBP 100'000.-. Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise sowie eine Telefonnummer und Adresse, an welcher der Reisende während seines Aufenthalts erreichbar ist.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können.
Fahrzeugdokumente
Führerausweis und Autovermietung Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 23 Jahren.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land empfohlen.
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Reiseziel ändern
Reisehinweis
Das EDA rät teilweise von Reisen in dieses Land ab.