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Glossar für Versicherungen

Wir lassen Sie auch mit den Fachbegriffen nicht alleine! Wir haben für Sie die wichtigsten Begriffe rund um Ihre Versicherungen zusammengestellt und mit verständlichen Worten erklärt.




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Versicherungswissen von A bis Z

A

Anfechtbar

Ist ein Entscheid noch nicht rechtskräftig, ist er anfechtbar. Das #Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Anfechtbarkeit nicht #von Amtes wegen, eine Partei muss den Entscheid von sich aus anfechten. #Nichtig

Arglistig

Bewusste Täuschung, Verstoss gegen #Treu und Glauben.

ASTRA

Bundesamt für Strassen. Das ASTRA ist die Fachbehörde für die Strasseninfrastruktur und den individuellen Strassenverkehr.

Ausweisentzug

Administrativmassnahme gegen Personen, welche gegen Strassenverkehrsvorschriften verstossen haben.

B

Beschwerde

Ein #Rechtsmittel, mit welchem eine Partei einen Gerichtsentscheid anfechten kann.

Beschwerdeinstanz

Stelle, die über die eingelegte #Beschwerde entscheidet.

Betrug

#arglistige #Täuschung einer Person, um diese dazu zu bringen, sich selbst oder eine andere Person am Vermögen zu schädigen.

Beweislast

Regel wonach, wer für sich ein Recht in Anspruch nimmt, die damit zusammenhängenden Tatsachen beweisen muss.

Bonus-Malus-System (Motorfahrzeugversicherung)

Dies bezeichnet ein System, das unfallfreies Fahren finanziell belohnt: Je weniger Schäden, desto günstiger wird die Prämie
(bis zum Maximalbonus). Je mehr Leistungen der Kunde bezieht, desto teurer sie wird.

C

C

D

D

E

Einlösung

Vor der ersten Fahrt im eigenen Wagen muss vom Strassenverkehrsamt der Fahrzeugausweis ausgestellt werden, der zum Bezug der Kontrollschilder berechtigt. Dieser Vorgang wird als «Das Auto einlösen» bezeichnet.

Erklärungsirrtum

Irrende Vertragspartei erklärt etwas, was nicht ihrem Willen entspricht. #Grundlagenirrtum

F

Fahreignung

Über die Fahreignung zum Führen eines Motorfahrzeuges verfügt, wer aufgrund des Alters, der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit sowie aufgrund des bisherigen Verhaltens geeignet ist, das entsprechende Fahrzeug zu führen. #Fahreignungsuntersuchung #Fahrfähigkeit

Fahrlässig

Unvorsichtiges Handeln mittels welchem die handelnde Person pflichtwidrig die Vorsicht nicht beachtet, zu welcher sie nach den Umständen und nach ihren persönlichen Verhältnissen verpflichtet wäre.

Fahrzeugausweis

Ausweis, der die Zulassung des Fahrzeuges durch die zuständige Behörde belegt.
#Kontrollschild

Fahrzeughalter

Die Person, die in Besitz des Fahrzeugs ist.

Freiheitsstrafe

Strafrechtliche Sanktion, mittels welcher ein Gericht dem Täter die Freiheit entzieht. Die Freiheitsstrafe dauert grundsätzlich zwischen drei Tagen und 20 Jahren. Eine kürzere Freiheitsstrafe ist möglich, wenn das Gericht sie anstelle einer nicht bezahlten Geldstrafe oder Busse verhängt. Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist möglich, wo das Gesetz diese ausdrücklich bestimmt.

Fremdlenker

Als Fremdlenker gilt eine Person, die ein Fahrzeug einer anderen Person unregelmässig benutzt und nicht im selben Haushalt wohnt.

G

G

H

Haftung

Verantwortung für einen Schaden, den eine Person einer Drittperson zugefügt hat.

Haftpflichtversicherung

Sachversicherung, welche die finanziellen Folgen von Schäden deckt, die der Versicherungsnehmer Dritten zugefügt hat.

Halbprivat versichert

Versicherte Person, die neben der #Grundversicherung über eine #Zusatzversicherung verfügt, welche die Kosten für die Behandlung in der halbprivaten Abteilung des Spitals übernimmt.

Häufigster Lenker (Motorfahrzeugversicherung)

Als häufigsten Lenker bezeichnet man die Person, die das Auto am häufigsten benutzt. Sie muss in der Versicherungspolice eingetragen werden.

Höhere Gewalt

aussergewöhnliches, und für die Parteien unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis wie eine Naturkatastrophe, kriegerische Handlungen oder Epidemien / Pandemien.

I

I

J

J

K

K

L

L

M

M

N

Neuwert (Motorfahrzeugversicherung)

Der Wert des Fahrzeugs bei Neukauf mit erstmaliger Einlösung.

Nichtigkeit

Vertrag oder Entscheid, der unwirksam ist. Das Gericht oder die Behörde müssen die Nichtigkeit von Amtes wegen beachten. #Ungültig

O

O

P

Pauschalreise

Eine Reise, die aus mindestens zwei der folgenden Leistungen besteht: Beförderung, Unterbringung und nicht damit zusammenhängende touristische Dienstleistungen. Die Reiseveranstalterin legt die Leistungen der Pauschalreise zum Voraus fest und der Konsument zahlt einen Gesamtpreis.

Personenschaden

Verletzte oder getötete Person.

Police

Ist die Bezeichnung für den Versicherungsvertrag. Die Police (oder Versicherungspolice) enthält alle wichtigen Angaben über den Versicherungsnehmer sowie Details zur gewählten Deckung und zum Preis.

Prozessfähigkeit

Fähigkeit, einen Prozess selber zu führen oder führen zu lassen. Voraussetzung für die Prozessfähigkeit ist die #Handlungsfähigkeit.

Q

Q

R

Rechtsprechung

Gesamtheit der Urteile eines Gerichts.

Rechtsstillstand

Schutzzeit, während welcher die Behörden grundsätzlich keine Betreibungshandlungen, die in die Rechtsstellung des Schuldners eingreifen, durchführen darf. Auslöser für den Rechtsschtillstand sind Militär-, Zivil- oder Schutzdienst, der Tod einer nahen Angehörigen oder einer Erblasserin betreffend #Erbschaftsschulden sowie eine Verhaftung.

Rechtsvorschlag

Erklärung der betriebenen Person an Gläubigerin via Betreibungsbeamten (mündlich) oder via Betreibungsamt (schriftlich), dass sie deren Forderung nicht anerkennt. Die betriebene Person muss den Rechtsvorschlag nicht begründen. Der Rechtsvorschlag stoppt die #Betreibung.

Reiseversicherung
#Sachversicherung und/oder #Personenversicherung, welche die versicherte Person vor den Schäden schützt, die im Vorfeld oder im Rahmen einer Reise entstehen wie etwa die Annullationskosten, Kosten für verloren gegangenes Gepäck oder Rückführungskosten.
Regress

Wenn ein Versicherter grobfahrlässig oder vorsätzlich einen Dritten geschädigt hat, muss die Versicherung den Schaden des Dritten übernehmen, kann aber vom Versicherten die Rückerstattung der Leistung fordern, d.h. bei ihm Regress nehmen.

Rücktrittsrecht
Recht einer Partei, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
rügen

auf einen Mangel hinweisen.

S

Sachschaden

Unfreiwillige Vermögenseinbusse aufgrund der Beschädigung oder Zerstörung einer Sache.

Schadenersatz

Ersatz der unfreiwilligen Vermögenseinbusse der Geschädigten.

Schlichtungsverfahren

Grundsätzlich obligatorischer Verfahrensschritt im #Zivilverfahren. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, die Parteien auszusöhnen.E Ein erfolgreich abgeschlossenes Schlichtungsverfahren hat dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid. #Mediation

Schwere Widerhandlung

Verletzung von Verkehrsregeln, die eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder mit der die fehlbare Person eine solche in Kauf nimmt.

Selbstbehalt

Der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selber tragen muss. Die Höhe des Selbstbehalts ist in der Police festgehalten und gilt pro Schadensfall.

Selbstunfall

Unfall ohne Dritteinwirkung

Sistierung (Motorfahrzeugversicherung)

Die Hinterlegung des Kontrollschilds auf dem Strassenverkehrsamt, z. B. wenn das Fahrzeug nur im Sommer verwendet wird und im Winter in der Garage steht.

Spruchgebühr

Teil der #Gerichtskosten, Pauschale für den Entscheid.

Staatsanwaltschaft

Behörde, die für die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs verantwortlich ist. Sie leitet das Vorverfahren, verfolgt die #Straftaten im Rahmen von Untersuchungen, erhebt gegebenenfalls Anklage und vertritt diese Anklage vor Gericht.

Stammnummer (Motorfahrzeugversicherung)

 Durch die Stammnummer wird das betreffende Fahrzeug genau identifiziert.

Strafanzeige

Meldung einer möglichen Straftat. Sowohl eine Privatperson wie auch eine Behörde können Anzeige erstatten. Die Anzeige kann mündlich oder schriftlich bei der #Strafverfolgungsbehörde erfolgen. #Antragsdelikt #Offizialdelikt

T

T

U

U

V

Versicherungsnachweis (Motorfahrzeugversicherung)

Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass eine obligatorische Haftpflichtversicherung für ein bestimmtes Fahrzeug abgeschlossen wurde.

Versicherungsnehmer

Ein Versicherungsnehmer ist die Person, welche die Versicherung abgeschlossen hat und somit die entsprechenden Rechte und Pflichten eingeht.

W

W

X

X

Y

Y

Z

Zeitwert (Motorfahrzeugversicherung)

Der Zeitwert bildet den Wert des Fahrzeugs (unmittelbar vor Eintritt des Schadens) unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung ab.

 
 
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