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Unfälle im Strassenverkehr – was tun?

 
 

 Wir alle können in der Theorie sagen, wie man sich bei einem Unfall verhält – aber wenn es dann mal passiert, ist man oft verunsichert und kann nicht mehr klar denken. Wie verhält man sich richtig? Was für Zubehör muss ich im Auto haben?

Zum Glück gibt es die TCS Unfallhilfe. Mit der TCS Mitgliedschaft helfen wir Ihnen in schwierigen Situationen. Im Falle eines Unfalls kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen sofort.

Was tun bei einem Unfall?

 
 

Wer in der Schweiz im Strassenverkehr einen Unfall hat, sollte folgendermassen vorgehen:

 
 

Verschaffen Sie sich einen Überblick

  • Anhalten und Ruhe bewahren
  • Warnblinkanlage einschalten
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Anzahl, Standort und Art der betroffenen Fahrzeuge  

Unfallort sichern

  • Warnweste anziehen und beim Verlassen des Fahrzeugs immer den Verkehr beachten
  • Aufstellen des Pannendreiecks, mindestens 50 Meter (etwa 60 Schritte) vor der Unfallstelle, 100 Meter (etwa 110 Schritte) bei schlechter Sicht oder auf schnellen Strassen.

Rettungsdienste Alarmieren

  • Unfall auf der Autobahn : Bringen Sie sich in Sicherheit! Rufen Sie die Polizei 117. Bei Schwierigkeiten mit den involvierten Personen oder im Zweifelsfall sollten Sie immer die Polizei rufen
  • Gibt es Verletzte : Rufen Sie den Rettungsdienst 144
  • Bei Brand- oder Explosionsgefahr : Rufen Sie die Feuerwehr 118  

Erste Hilfe leisten

  • Bringen Sie Verletzte von der Gefahrenstelle weg, oder schützen Sie sie vor weiteren Risiken
  • Leisten Sie Erste Hilfe und achten Sie auf die richtige Lage der Verletzten bis die Rettungskräfte eintreffen

Unfall dokumentieren

  • Den Unfallhergang mit dem Europäischen Unfallprotokoll und mithilfe des Fahrzeugausweises, grüner Versicherungskarte oder anderer amtlicher Dokumente festhalten. So funktionierts »

Schaden melden

  • Schäden unverzüglich Ihrer Versicherung melden
  • Ihr Fahrzeug erst reparieren lassen, wenn ein Versicherungsbeauftragter es untersucht hat

 
 

TCS

24h Unfallhilfe

In der Schweiz  0800 140 140 

Im Ausland +41 58 827 22 20*

*bei Notfällen, nur für Inhaber eines ETI Reiseschutzbriefes

Notrufnummern

in der Schweiz

Polizei 117 

Sanität und Ambulanz 144

Feuerwehr 118

 
 

Wann soll man die Polizei rufen?

  • Bei Verletzten
  • Auf der Autobahn oder im Autobahntunnel
  • Brand-, Explosions- oder andere Gefahr
  • Kollision mit Wild(tier) Eigentum Dritter wurde beschädigt
  • Eigentümer ist nicht vor Ort oder keine Einigung
Achtung: Sie dürfen am Unfall nichts vor dem Eintreffen der Polizei verändern. Ausnahme: zum Schutz von Verletzten oder zur Verkehrssicherung. In diesem Fall vorher Lage markieren, filmen oder Fotos machen.

 
 
Unfall in Italien
Euro-Notruf 112

Unfall in Italien

Obligatorische Ausrüstung

  • Warnweste
  • Pannendreieck
  • Abblendlicht muss Tag und Nacht ausserorts und für Motorräder immer eingeschaltet sein
Unfall in Deutschland
Euro-Notruf 112

Unfall in Deutschland

Obligatorische Ausrüstung

  • Warnweste
  • Autoapotheke
  • Pannendreieck
  • Abblendlicht muss für Motorräder und Mofas Tag und Nacht eingeschaltet sein. Andere Fahrzeuge müssen das Abblendlicht bei schlechter Sicht (Nebel, starker Regen) einschalten
Unfall in Österreich
Euro-Notruf 112

Unfall in Österreich

Obligatorische Ausrüstung

  • Autoapotheke in luftdichter Box
  • Pannendreieck
  • Warnweste
Unfall in Frankreich
Euro-Notruf 112

Unfall in Frankreich

Obligatorische Ausrüstung

  • Pannendreieck
  • Warnweste
  • Handschuhe für Motorradfahrer, für Fahrer wie auch für Mitfahrer
 
 

Bei einem Unfall helfen wir Ihnen rasch, effektiv und rund um die Uhr

(gilt für die gesamte Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein)

24h Unfallhilfe

Sie wissen nicht was Sie tun sollen? Bei uns erhalten Sie eine individuelle telefonische Beratung wie Sie im Falle eines Unfalls vorgehen müssen.

Abschleppdienst

Falls Sie mit Ihrem Auto nicht mehr weiterfahren können, schleppen wir Ihr Fahrzeug in Ihre Wunschgarage ab. 

Mobilitätsgarantie

Sie kommen nicht mehr weiter? Wir organisieren und übernehmen die Kosten für den Transport oder für eine Hotelübernachtung, falls die Weiterreise aufgrund des Unfalls nicht mehr möglich ist. 

Rechtsschutz

Übernahme von Anwalts-, Verfahrens- und Expertisekosten bis zu 250‘000 CHF bei einer Streitigkeit infolge eines Verkehrsunfalls als Fussgänger, Radfahrer oder ÖV-Benutzer und bei einer Streitigkeit mit Ihrer Motorfahrzeug-Kaskoversicherung bezüglich eines Sachschadens. 

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Unsere Mitgliedschaft hat neue Leistungen, wie die kostenlose Rechtsauskunft, Velopannenhilfe, uvm. Hier können Sie prüfen, ob Sie von der neusten TCS Mitgliedschaft profitieren. Falls nicht, können Sie diese natürlich ganz einfach anpassen.

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