Mitglieds-Karte
TCS Mastercard
Rechnung


Grounding von Airlines

Gewappnet für den Fall, dass nichts mehr fliegt.

Die Pleiten von Skywork und Air Berlin haben viele Reisende kalt erwischt. Nach Meinung von Branchenexperten waren dies noch nicht die letzten Groundings, die auch Schweizer Passagiere treffen könnten. Was Sie wissen sollten.  

Was sollte bei der Buchung beachtet werden?

Franco Muff, Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, rät, sich vor dem Ticketkauf erst einmal über die betreffende Fluggesellschaft zu informieren. «Der Niedergang beispielsweise von Air Berlin hat sich lange angekündigt. Das Grounding kam nicht überraschend.»

Wer bei Flügen im Rahmen von Pauschalreisen auf Nummer sicher gehen will, bucht Muff zufolge am besten in einem Schweizer Reisebüro beziehungsweise bei einem Veranstalter, da diese im Fall eines Groundings die Durchführung der gebuchten Reise sicherstellen müssen.

Leuten, die ihre Flüge am liebsten selbst erstehen, empfiehlt der Experte eher bei den Fluggesellschaften direkt zu kaufen als in einem online-Portal. «Zum einen gibt es da auch dubiose Anbieter, zum anderen ist nicht noch eine weitere Stelle involviert, falls es zu Problemen kommen sollte», so Muff. Vor allem für häufig fliegende Selbstbucher könne der Abschluss einer Airline- und Leistungsträger-Insolvenzschutzversicherung oder einer Reiseversicherung, die einen Ticketschutz für den Fall eines Groundings enthält, lohnen. 

Kann ich mich versichern?

Eine eigene Airline- und Leistungsträger-Insolvenzschutzversicherung bieten erst wenige Versicherungen hierzulande an. Darin gedeckt sind nötig werdende Umbuchungen meist bis 2000 Franken vor und während der Reise, falls die gewählte Airline ein Grounding erlebt. Im November lancierte die Interessengemeinschaft Unabhängiger Reisebüros (IGUR) zusammen mit Helvetic Assistance eine Airline Insolvency Protection. Kunden, die in IGUR-Reisebüros buchen, erhalten diesen Schutz als Gratisservice. Er ist in der Buchungsgebühr enthalten. Auch hier werden allfällige Umbuchungen bis 2000 Franken im Falle eines Bankrotts übernommen. Ein paar der am häufigsten abgeschlossenen Reiseversicherungen in der Schweiz beinhalten ebenfalls einen Ticketschutz für den Fall eines Airlinegroundings. 

Wie gehen Betroffene vor?

Kann eine Fluggesellschaft ihren Auftrag nicht mehr erfüllen, sollten sich Betroffene erst einmal an die Airline wenden, um eventuell vorhandene Haftungsdeckungen zu erfahren. Gibt es von Seiten der Fluggesellschaft keine Entschädigung, wenden sich Leidtragende, die eine Pauschalreise gekauft haben, an den Reiseveranstalter oder die Buchungsstelle, die eine Gratis-Flugalternative anbieten müssen. Bei Direktbuchungen über Plattformen im Internet bleibt den Geschädigten nichts anderes übrig, als selbst eine Flugalternative zu suchen und diese auch aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Fein raus ist in diesem Fall aber, wer eine Airline- und Leistungsträger-Insolvenzversicherung oder eine Reiseversicherung mit Ticket-Schutz abgeschlossen hat. Wurde das versäumt, der Passagier jedoch mit Kreditkarte bezahlt hatte, sollte er sich an den Herausgeber seiner Karte (siehe nächster Abschnitt) wenden. Wer weder entsprechend versichert ist oder die Kreditkarte genutzt hat, kann sich zumindest noch bei der Insolvenzverwaltung der Airline als Gläubiger melden. «Allerdings ist das erfahrungsgemäss schwierig, da beim Bankrott eines grösseren Unternehmens in der Regel schon sehr viele andere Gläubiger vor einem in der Schlange stehen», so Ombudsmann Franco Muff.  

Erstatten Kreditkartenfirmen das Geld zurück?

Der TCS gibt in Zusammenarbeit mit der Cembra Money Bank eine Mastercard heraus. Hier die Erfahrungen von Produkt Manager Jan Spathelf: «Kommt es zu einem Grounding, muss der betroffene Kunde das auf der Webseite der Cembra Money Bank abrufbare Beanstandungsformular ausfüllen und einreichen. Im Zuge eines sogenannten Chargeback-Verfahren werden die Kosten für den Flug in der Regel wieder der Mastercard der entsprechenden Person gut geschrieben. Als erforderliches Dokument genügt meistens die Buchungsbestätigung des Fluges, da Groundings bereits hinlänglich über die Medien bekannt sind.»
«Jedes Grounding einer Fluggesellschaft muss individuell beurteilt werden. Betroffene Kunden müssen das Rückerstattungsbegehren bei ihrem Kreditkartenherausgeber (Issuer) stellen, also zum Beispiel bei der Swisscard. Swisscard stellt für die Beanstandungen ein Formular auf der Webseite zur Verfügung. Nach Vorliegen der Beanstandung löst Swisscard das Verfahren aus und schreibt dem Kunden den Betrag vorsorglich gut. Nach Prüfung der Unterlagen wird ein definitiver Entscheid gefällt, also entweder Bestätigung der Rückerstattung oder Widerruf der Rückerstattung des Kaufpreises. Eine Rückerstattung wird zum Beispiel abgelehnt, wenn keine schriftliche Bestätigung der Flug-Annullation vorliegt oder wenn der Kunde direkt mit der Fluggesellschaft eine Lösung gefunden hat», sagt Urs Knapp von Swisscard AECS, die neben der Mastercard auch Visa- und American-Express-Karten herausgibt.

Wie unterstützt das BAZL?

Im Falle eines Groundings einer Schweizerischen Airline fungiert das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als zentrale Anlaufstelle: Es informiert Betroffene auf seiner Webseite und über eine Hotline, nennt auch das zuständige Konkursamt. Geht eine europäische Fluggesellschaft bankrott, veröffentlicht das BAZL ebenfalls die für die Rückkehr in die Schweiz nötigen Informationen.
Im Falle des Skywork-Groundings intervenierte das BAZL bei der Internationalen Luftverkehrsvereinigung (IATA), um den im Ausland gestrandeten Passagieren eine Rückkehr in die Schweiz zu Sonderkonditionen zu ermöglichen und übernahm auch die Koordination. In der Folge boten sämtliche Schweizer Flugesellschaften Rückflugtickets zu Sonderkonditionen an. Allerdings handelte sich dabei um ein freiwilliges Engagement der Airlines. Passagiere haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.  

Text: Juliane Lutz

Newsletter
Social Media
FacebookInstagramTwitterLinkedInYouTube
Touring Magazin
Touring Magazin
Apps
Jubiläen
75 Jahre TCS Camping
50 Jahre Reifentests
40 Jahre Firmenkarte
 
Bitte haben Sie einen Moment Geduld
Ihre Bestellung wird bearbeitet.