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Trinidad und Tobago

Der Karneval, die Strände und die Tauchmöglichkeiten sind für Touristen sehr attraktiv.
Trinidad und Tobago
Trinidad und Tobago liegt im Atlantik nordöstlich von Venezuela.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Tropisches Klima, gemässigt durch Passatwinde.

Beste Reisezeit: Dezember - April. Wirbelsturmrisiko von Juli bis November.

Währung

Landeswährung: Trinidad-und-Tobago Dollar - TTD

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. 
  • Persönliche Sicherheit verlangt hohe Aufmerksamkeit.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen.

Gesundheitslage
Schützen Sie sich gegen Mückenstiche während dem Tag in städtischen und stadtnahen Gebieten. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige, Staatsangehörige von Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum.
  • Passagiere müssen die Online-Ankunfts-/Abreisekarte spätestens 72 Stunden vor der Ankunft einreichen. https://travel.gov.tt Der QR-Code-Empfangsbeleg des ausgefüllten Formulars muss bei der Ankunft vorgelegt werden.
  • Besucher müssen im Besitz eines Rück-/Weiterfahrtickets sein.
  • Passagiere unter 18 Jahren, die ohne Begleitung reisen, müssen über Folgendes verfügen: - ein schriftliches, notariell beglaubigtes Einverständnisschreiben der leiblichen Eltern oder Erziehungsberechtigten; Und - eine Kopie der Geburtsurkunde; Und - eine Kopie des Ausweises des leiblichen Elternteils oder Erziehungsberechtigten. Dem Einverständnisschreiben müssen Kopien der Ausweise der leiblichen Eltern oder Erziehungsberechtigten beigefügt sein.
  • Passagiere unter 18 Jahren, die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, der kein Elternteil/Erziehungsberechtigter ist, müssen über Folgendes verfügen: - ein schriftliches, notariell beglaubigtes Einverständnisschreiben der leiblichen Eltern oder Erziehungsberechtigten; Und - eine Kopie der Geburtsurkunde; Und - eine Kopie des Ausweises des leiblichen Elternteils oder Erziehungsberechtigten. Dem Einverständnisschreiben müssen Kopien der Ausweise der leiblichen Eltern oder Erziehungsberechtigten beigefügt sein.
  • Passagiere unter 18 Jahren, die mit ihren Erziehungsberechtigten reisen, müssen über eine notariell beglaubigte Genehmigung ihrer leiblichen Eltern verfügen. Dem Vollmachtsschreiben sind Kopien der Ausweise der leiblichen Eltern beizufügen. Adoptierte Minderjährige müssen über die Adoptionsdokumente verfügen.
  • Passagiere müssen über eine Gelbfieber-Impfbescheinigung verfügen, wenn sie sich in den letzten 6 Tagen dort aufgehalten haben Bolivien, Brasilien, Kolumbien, Ecuador, Peru oder Surinam. Liegt eine Bescheinigung über eine medizinische Kontraindikation vor, ist diese nicht erforderlich.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Trinidad und Tobago informieren:
Botschaft von Trinidad und Tobago
Konsularabteilung
Avenue de la Faisanderie 14,
B-1150 Brüssel
Tel.: +32 2 762 94 00 ; +32 2 762 94 15
E-Mail: infobrussels@foreign.gov.tt

Generalkonsulat von Trinidad und Tobago
Rue de Vermont 37/39
1202 Genf
Tel.: +41 22 918 03 80
E-Mail: consulate@ttperm-mission.ch

Fahrzeugdokumente

  • Der internationale Führerausweis ist obligatorisch und während 90 Tagen anerkannt. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Für länger als 90 Tage dauernde Aufenthalte braucht man einen lokalen Führerausweis (muss vor Ablauf der ersten 90 Tage beantragt werden). Dieser ist in der Geltungsdauer begrenzt.
  • Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren.
  • Eine Kreditkarte auf den Namen des Hauptfahrers ist für die Kaution oft zwingend erforderlich.
  • Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
  • Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Nichtansässige können lokale und ausländische Währungen ohne Einschränkungen einführen, sofern sie bei der Ankunft angemeldet werden.

Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org.

Reisen mit Haustier

1. Ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Es muss spätestens 10 Tage vor der Abreise ausgestellt oder bestätigt werden. Bei häufigen Einfuhren von Haustieren oder aus Ländern der Kategorie 1 muss das internationale Gesundheitszeugnis spätestens 7 Tage vor der Abreise ausgestellt oder bestätigt werden. Es muss abgestempelt sein und in englischer Sprache angeben:
- dass das Haustier bei guter Gesundheit und frei von ansteckenden und parasitären Krankheiten oder anderen ansteckenden Krankheiten ist; und
- dass das Haustier mit zugelassenen innerlichen oder äusserlichen Antiparasitika behandelt wird; und
- Mikrochipnummer, Marke und Standort; und
- Herkunftsland; und
- Name und Anschrift des Eigentümers/Empfängers; und
- Art, Rasse, Geschlecht, Alter und Fellfarbe/Fellzeichnung; und
- das/die Wohnsitzland/-länder in den letzten 6 Monaten vor der Abreise; und
- den Impfverlauf des letzten Jahres bzw. seit der Geburt

2. Länder der Kategorie 1: Anguilla, Antigua und Barbuda, Aruba, Australien, Österreich, Barbados, Belgien, Bermuda, Bonaire, St. Eustatius und Saba, Kaimaninseln, Curaçao, Tschechien, Dänemark, Dominica, Französisch-Polynesien, Deutschland, Griechenland, Island, Irland (Rep.), Jamaika, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Malta, Martinique, Mauritius, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Portugal, Singapur, St. Barthelemy, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Maarten, St. Vincent und die Grenadinen, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich und Vanuatu.

Eine Einfuhrerlaubnis ist erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen müssen mindestens 1 Monat vor der Ankunft eingereicht werden an aphmalmr@gmail.com. Für Haustiere, die aus anderen Ländern als den Kategorien 1 und 2 einreisen, muss spätestens 5 Monate vor der Ankunft eine Einfuhrgenehmigung eingereicht werden.
- Länder der Kategorie 1: Anguilla, Antigua und Barbuda, Aruba, Australien, Österreich, Barbados, Belgien, Bermuda, Bonaire, St. Eustatius und Saba, Kaimaninseln, Curaçao, Tschechien, Dänemark, Dominica, Französisch-Polynesien, Deutschland, Griechenland, Island, Irland (Rep.), Jamaika, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Malta, Martinique, Mauritius, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Portugal, Singapur, St. Barthelemy, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Maarten, St. Vincent und die Grenadinen, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich und Vanuatu.
- Länder der Kategorie 2: Andorra, Argentinien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kanada, Chile, Chinesisch-Taipeh, Kroatien, Estland, Falklandinseln (Malvinas), Färöer, Fidschi, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Grönland, Guam, Hongkong (SAR China), Ungarn, Japan, Lettland, Mayotte, Mexiko, Monaco, Niederlande, Nördliche Marianen, Norwegen, Polen, Puerto Rico, Réunion, Rumänien, Russische Föderation, Samoa (Amerikanisch), San Marino, Slowakei, Slowenien, St. Helena, St. Pierre und Miquelon, USA, Vereinigte Arabische Emirate, Jungferninseln (Britisch) und Jungferninseln (USA).

Detaillierte Informationen und Formulare erhalten Sie per E-Mail aphmalmr@gmail.com.

Katzen müssen spätestens 10 Tage vor der Abreise gegen äussere und innere Parasiten behandelt werden.

Hunde müssen spätestens 10 Tage vor der Abreise behandelt werden für:
- äussere und innere Parasiten; und
- Brucella Hund.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Linksverkehr.

Blutalkoholgrenze

0.8‰

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen

 

Notrufnummern
Polizei999
Ambulanz811
Feuerwehr990

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 110/220 V
Vorwahl: +1868
Polizei: 999
Ambulanz: 811
Feuerwehr: 990
Blutalkoholgrenze: 0.8‰
 

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

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