Liebe Hunde und liebe Campinggäste,
"So, endlich habe auch ich mal Ferien. Nichts ist schöner, als mit meinem Rudel Campen zu gehen. Natur, Abenteuer und ganz viele Pipistationen sozusagen direkt vor der Tür. Auf dem Campingplatz ist es so spannend und es riecht überall so gut. Da es mir hier tierisch gefällt und ich unbedingt wiederkommen möchte, haben mich die netten Leute am Empfang um folgende Aufgaben gebeten. Ist ja fast wie in der Hundeschule, aber wenigstens gibts keine Noten. Naja, aber ich tue das gerne, ist doch Ehrensache. Ich bin mir sicher, es gibt eine tolle Belohnung. Ich würde mich sehr freuen, wenn all meine Artgenossen sich die folgenden Punkte ebenfalls zu Herzen nehmen. Im Namen der gesamten Hundegemeinschaft bedanke ich mich für das Vertrauen und wünsche allen Zwei- und Vier beinern einen unvergesslichen Aufenthalt!"
Mit festem Pfotendruck
Euer Filou
Leinenpflicht
Am liebsten würde ich kreuz und quer über den Campingplatz rennen, kein Hindernis wäre zu hoch. Aber ich bin ein artiger Hund, bin ja auch schon in der Hundeschule in der Oberstufe und habe Leinenlaufen fleissig geübt. Daher bleibe ich auf dem ganzen Platz, auf meiner Parzelle sowie im Restaurant/Café stets an der kurzen Leine. So geht mir mein Rudel nicht verloren.
Pipi / Versäuberung
Meinem Herrchen oder Frauchen beim Häufchen-Aufnehmen zuzuschauen, bereitet einfach riesigen Spass. Insbesondere, wenn ich sie an verschiedenen Orten platziere. Mein Geschäft erledige ich ausserhalb des Campingplatzes, dort habe ich auch mehr Privatsphäre. Sollte ich mich ausnahmsweise einmal nicht zurückhalten können, gibt es überall Kübel für die Säckchen. Die flotten Leute an der Réception haben auch welche an Lager.
Markieren
Hmm, diese Düfte überall, die ziehen mich magisch an. Wenn ihr wüsstet, was in der Luft liegt… Mit Herzenslust würde ich Wohn-wagen, Zelt- und Hauswände, Sitzbänke etc. markieren. Ich muss doch zeigen, dass ich auch da bin. Geht aber gar nicht, der Campingplatz ist nämlich zum Duftmarken-Setzen absolut tabu.
Spass & Spiel
Ich liebe Spass und Spiel, sich richtig austoben, bis die Zunge bis zum Boden runterhängt. Aber ich weiss, ich darf die Leute auf dem Campingplatz nicht belästigen und verärgern. Meine wilde Seite zeigen darf ich also nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen.
Ein Bad im Pool an heissen Tagen, welche Wonne. Baywatch ist meine Lieblingsserie und ich bin eigentlich so etwas wie das Pendant zu David Hasselhoff, einfach auf vier Pfoten. Aber leider habe ich keinen Zutritt und die Hundedusche ist angesagt, (wo vorhanden), ist ja auch nicht schlecht.
Man muss heute auch ökologisch denken. Im See oder Fluss baden darf ich nur in den erlaubten Zonen, in der Regel befinden sich diese ausserhalb des Campingplatzes. Mein Herrchen oder Frauchen zum stillen Örtchen, zur Dusche oder Waschküche begleiten darf ich nicht. Der Hund ist ja bekanntlich der beste Freund des Menschen, aber irgendwo hat es doch Grenzen.
Sturmfreie Bude, yeah. Für kurze Momente habe ich gerne meine Ruhe, ein kleines Nickerchen liegt immer drin und ich bin doch so artig. Aber längere Zeit mag ich nicht alleine sein, ich bin definitiv ein Rudeltier.
Und Hitze vertrage ich schon gar nicht. Wusstet ihr Menschen, dass wir Hunde nicht schwitzen können?
Ich möchte meinem Rudel oder den Campingfreunden wirklich keinen Ärger bereiten. Und sollte doch etwas kaputtgehen auf dem Campinglatz, ich meine, ich bin auch nur ein kleiner, armer Hund, müssen wir dies sofort melden.
Haften tun mein Herrchen oder Frauchen. Ich bin ja in der Regel eingeschlossen in der Haftpflichtversicherung, gehöre schliesslich zur Familie.
Bellen und Nachtruhe
Also ehrlich, habt ihr mich schon einmal bellen oder jaulen gehört? Ich würde bestimmt jeden Ton treffen. Keine Angst, das spare ich mir für zuhause auf, ich muss meine Stimmbänder schonen. Auf dem Campingplatz ist Ruhe angesagt, insbesondere in der Nacht.
Gegen ein kleines Schnarchkonzert hat aber bestimmt niemand etwas einzuwenden, oder?
Da ich beim TCS von einigen Vorteilen profitieren kann, bin ich nicht ganz gratis. Meine Kollegen von den Blinden- oder Assistenzhunden kosten jedoch nichts.
(ausgenommen Saisonniers)
Es ist schon super, dass wir unser Rudel mit auf den Campingplatz begleiten dürfen. Da wir aber manchmal etwas dominant wirken können, dürfen wir nur maximal zu zweit kommen. Gut so, da bleibt mehr Futter und Platz für mich.
Ob wir auch in die Mietunterkünfte dürfen, wird auf den TCS Campingplätzen unterschiedlich gehandhabt und ist jeweils auf Anfrage.
Aargau
1. April bis 31. Juli in Wäldern.
Appenzell Ausserrhoden
In Schulen, auf öffentlichen Plätzen, in Gebäuden und Verkehrsmitteln und beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere aufhalten.
Appenzell Innerrhoden
In Schulen und auf Sportplätzen sowie während der Alpzeit sind Hunde an der Leine zu führen.
Basel-Landschaft
In Wildruhegebieten und während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April – 31. Juli im Wald und an Waldsäumen.
Basel-Stadt
Hunde müssen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr an der kurzen Leine geführt werden; dasselbe gilt in Gaststätten, öffentlichen Verkehrsmitteln, stark frequentierten Strassen und Plätzen, auf Märkten sowie bei Hündinnen während der Läufigkeit.
Bern
In Schulen, auf öffentlichen Plätzen, in Gebäuden und Verkehrsmitteln und beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere aufhalten.
Fribourg
1. April – 15. Juli im Wald oder Waldnähe.
Genf
1. April bis 15. Juli in Wäldern sowie an befahrenen Strassen, auf öffentlichen Spazierwegen, am Flughafen, auf Spazierwegen auf der geschützten Seite des Moulin-de-Vert, in Vogelschutzgebieten und auf Campingplätzen.
Glarus
In Schulen, auf öffentlichen Plätzen, in Gebäuden und Verkehrsmitteln; im Wald und am Waldrand sind die Hunde an der Leine zu führen oder angebunden zu halten.
Graubünden
Keine allgemeine Leinenpflicht. Regelungen auf Gemeinde-Ebene beachten.
Jura
Im Wald.
Luzern
In öffentlich zugänglichen Lokalen, Verkehrsmitteln und auf verkehrsreichen Strassen, in den Naturschutzgebieten sowie vom 1. April – 31. Juli im Wald und am Waldrand. Verboten sind Hunde auf Pausenplätzen, Sportfeldern und Spitalanlagen.
Neuenburg
15. April bis 30. Juni in Wäldern; Hündinnen müssen während der Läufigkeit eingesperrt oder an der Leine geführt werden.
Nidwalden
Auf Sportplätzen und Schulhausanlagen, in Wildruhegebieten vom 15. Dezember – 30. April, in Wildruhegebieten von Laulenegg-Nätschen, Arven-Scheligsee und Scheidegg bis zum 15. Juni; verboten sind Hunde auf Friedhöfen, Spielplätzen und Strandbädern.
Obwalden
In Wildruhegebieten vom 1. Dezember – 30. April; auf dem Schlierengrat, Nüwenalpwald, Schattenberg, Rosalp/Gerlisalp/Gemsgrube, Bärengraben, Teufimatt und Ross-/Dälenboden bis zum 15. Juli.
Schaffhausen
Auf öffentlichen Kinderspielplätzen, Friedhöfen, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, verkehrsreichen Strassen, in unmittelbarer Nähe von bestossenden Tierweiden; im Wald und in unmittelbarer Nähe gilt während der Setz- und Brutzeit eine generelle Leinenpflicht.
Schwyz
Allgemeine Leinenpflicht.
Solothurn
Im Wald vom 1. April bis 31. Juli.
Leinenpflicht besteht für Hunde, die nicht ständig unter Kontrolle gehalten werden können. Bewilligungspflichtige Hunde (Listenhunde) sind immer an der Leine zu führen.
St. Gallen
Keine Leinenpflicht; Hunde sind auf Spiel- und Sportplätzen, in fremden Gärten, Gemüse- und Beerenkulturen sowie auf Wiesen und Äckern verboten.
Tessin
An öffentlichen Orten, die von Personen und/oder Tieren frequentiert werden, sind Hunde an der Leine – sofern angezeigt mit Maulkorb – zu führen.
Thurgau
In Park-, Schul-, Spiel oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen; verboten sind Hunde in Kirchen, auf Friedhöfen sowie in Spital- oder Badeanlagen.
Uri
In Naturschutz-, Wasser- und Ufer-schutz- und Umgebungszonen des Südufers des Urnersees, des Gebiets Willerschachen, des Gebiets Bäz in Andermatt sowie in der Region Maderanertal und Fellital.
Waadt
In allen Naturschutzgebieten. Wissenswert: Hunde müssen auch mit ihrem Namen sowie Namen und Adresse des Hundehalters gekennzeichnet sein.
Wallis
Innerorts, in der Umgebung von Schulen, öffentlichen Anlagen und Verkehrsmitteln, an verkehrsreichen Strassen, in der Nähe von Nutztieren, in Naturschutz gebieten; Listenhunde sind zulässig für eine Aufenthaltsdauer von 30 Tagen, es gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht.
Zug
Kein kantonales Hundegesetz. Regelungen auf Gemeinde-Ebene beachten.
Zürich
In Wäldern und an Waldrändern sowie bei Dunkelheit im Freien sind Hunde in Sichtweite auf kurzer Distanz zu halten. In öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen und an Haltestellen sowie an entsprechend signalisierten Orten. Verboten sind Hunde auf Friedhöfen, in Badeanstalten, auf Pausenplätzen von Schulhausanlagen, auf Spiel- oder Sportfeldern sowie an Orten, die von den zuständigen Behörden entsprechend signalisiert wurden.
Bemerkung
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinden zu den kantonalen Regelungen zusätzliche Regelungen erlassen können. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, erkundigen Sie sich am besten bei der jeweiligen Gemeinde.
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