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Zusatzdeckungen der Autoversicherung

Wann lohnt sich was?

Wir empfehlen Ihnen, beim Abschluss einer Autoversicherung die Deckung auf ihre persönlichen Bedürfnisse zuzuschneiden. Denn nicht alle Zusatzdeckungen sind für alle Fahrzeughalter relevant.

Überlegen Sie sich bei jedem Zusatz, ob dieser für Ihr Auto und Ihr Lenkerprofil Sinn macht und nehmen Sie ihn genau unter der Lupe: Oft sind die unterschiedlichen Leistungen der Produkte im Kleingedruckten – den sogenannten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) – zu finden.




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Alle Zusatzleistungen der Autoversicherung auf einen Blick

Bonusschutz

Der Bonusschutz verhindert, dass Sie nach einem Schaden eine höhere Prämie bezahlen müssen. Je nach Versicherungsgesellschaft können Sie einen Schaden (oder selten auch zwei) pro Jahr melden, ohne dass die Prämie im Folgejahr steigt.

Wichtig für Sie: Die Produkte der verschiedenen Versicherungen unterscheiden sich hier stark. Generell gilt: Ohne Einschluss des Bonusschutzes riskieren Sie mittel- und langfristig eine höhere Prämie.

Unsere Empfehlung: Meistens schützt dieser Baustein nur für einen Schaden pro Versicherungsjahr. Begleichen Sie daher kleinere Schäden selbst, vor allem wenn diese den Selbstbehalt nur knapp übersteigen. So verfügen Sie, im Fall eines grösseren Schadens, noch über den Schutz und können den Schadenfall ohne Bonusverlust, und somit entsprechende Prämienerhöhung im Folgejahr, abwickeln.

Parkschaden

Diese Versicherungsdeckung ist ein Zusatz zur Kaskoversicherungen und kommt für Schäden auf, die unbekannte Dritte Ihrem parkierten Fahrzeug zufügen. Voraussetzung ist meist, dass das Auto zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einem einwandfreien Zustand ist.

Wichtig für Sie: Die Parkschadenversicherung können Sie meist nur für neuere Fahrzeuge und zeitlich beschränkt abschliessen. Angeboten wird meistens eine eingeschränkte Deckung. Suchen Sie in den AVB nach «Parkschaden », denn je nach Anzahl gedeckter Fälle und Versicherungssumme sind die Unterschiede von Anbieter zu Anbieter gross.

 
 

Unsere Empfehlung: Für neuere Fahrzeuge, ist dieser Zusatzbaustein empfehlenswert, vor allem wenn Sie Ihr Fahrzeug oft im Freien abstellen. Dank dieser Deckung wird im Schadenfall, im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung, kein Selbstbehalt fällig.

Grobfahrlässigkeitsschutz

Wenn jemand im Strassenverkehr grobfahrlässig handelt und dadurch einen Unfall verursacht, hat die Versicherungsgesellschaft das Recht, Regress geltend zu machen und somit die Schadensleistung zu reduzieren. Mit dieser Zusatzdeckung verzichten die Versicherungen im Schadenfall darauf, den Betrag ganz oder teilweise vom Versicherten zurückzufordern. Dieser Schutz gilt jedoch nicht für Schäden, die Sie durch Rasen oder durch Alkohol oder Drogen am Steuer verursacht haben.

Wichtig für Sie: Der Grobfahrlässigkeitsschutz ist kein Freifahrschein für eine gesetzwidrige Verhaltensweise im Strassenverkehr. Die Versicherung prüft jeden Fall einzeln, denn die Grenzen zwischen der nicht gedeckten Absicht und der gedeckten Grobfahrlässigkeit sind oftmals fliessend.

Unsere Empfehlung: Wir empfehlen den Grobfahrlässigkeitsschutz auch für gute Fahrer: Die Versicherung kann die Kostenübernahme bei Grobfahrlässigkeit für den Schaden kürzen oder sogar verweigern. Bei einem Schadenfall mit Personenunfall können die Kosten in die Millionen gehen.

Insassenunfall

Mit einer Insassenunfallversicherung können Sie Heilungskosten oder Leistungen bei Todesfall und Invalidität für Lenker, Beifahrer oder alle Insassen des Fahrzeugs versichern.

Wichtig für Sie: Wer in der Schweiz lebt und sich zu Ihnen in den Wagen setzt, ist bereits durch die obligatorische Unfallversicherung oder die Krankenkasse gegen die Folgen von Unfällen versichert. Der Unterschied zwischen einer Deckung über die Unfall- oder die Insassenversicherung ist, dass im Schadenfall, sollte die Insassenversicherung zur Anwendung kommen, die Versicherungssumme meist schneller ausbezahlt wird.

 
 

Unsere Empfehlung: 

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Insassenversicherung, wenn Sie oft ausländische Gäste im Auto mitführen.

Mitgeführte persönliche Sachen / Effekten

Diese Deckung ist ein Bestandteil der Kaskoversicherung und versichert die im Fahrzeug von Lenker und Beifahrern transportierten Gegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung. Voraussetzung für die Deckung ist, dass am Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, der durch die Kaskoversicherung gedeckt ist.

Wichtig für Sie: Die Höhe der Entschädigung liegt meist zwischen 2'000 und 5'000 Franken. Persönliche Gegenstände wie Bargeld, CDs, Smartphones, portable Navigationsgeräte, Fotoapparate oder Schmuck sind in der Regel nicht versichert.

Unsere Empfehlung: Ähnliche Leistungen sind meist auch durch die Hausratversicherung in Zusammenhang mit einem Diebstahlschaden versichert. Wir empfehlen somit erst zu prüfen, ob Sie die persönlichen Gegenstände bereits über Ihre Hausratsversicherung versichert haben bevor Sie eine zusätzliche Deckung in der Autoversicherung prüfen.

Scheinwerfer

Mit dieser Zusatzdeckung versichern Sie sich gegen Schäden an Scheinwerfern, Heck- und Blinkleuchten.

Wichtig für Sie: Die Scheinwerfer zu ersetzen, kann je nach Fahrzeug 1'000 Franken oder mehr kosten. Besonders kostspielig sind Xenon- oder LED-Scheinwerfer

Unsere Empfehlung: Wir empfehlen Ihnen diese Versicherung. Das Reparieren und Auswechseln von Scheinwerfern insbesondere bei neueren Autos kann sehr kostspielig sein.

Pannenhilfe / Fahrzeug-Assistance

Die Pannenhilfe sollte verschiedene Leistungen umfassen, wie etwa die Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Spesen für Bahnrückreise und Übernachtung, Rücktransport des fahruntüchtigen Fahrzeugs, Mietwagenkosten und ähnliches. Diese Leistungen sind bei manchen Versicherungen direkt in der Kaskoversicherung enthalten, bei anderen müssen sie zusätzlich versichert werden.

Wichtig für Sie: Wer Mitglied eines Mobilitätsclubs ist, verfügt zumeist über die Leistungen eines Pannendienstes.

Unsere Empfehlung: Achten Sie auf das Kleingedruckte! Selbst wenn in Ihrem Versicherungsvertrag eine Pannenhilfe angeboten wird, bedeutet dies bei weitem nicht, dass Sie dies als einzige Möglichkeit in Betracht ziehen sollten. Prüfen Sie die Leistungen der verschiedenen Anbieter im Detail. Wie oft pro Jahr werden Sie im Falle einer Panne abgeholt? Gilt die Hilfe auch, wenn Sie die Panne verschuldet haben oder auch dann, wenn das Fahrzeug in der Garage nicht mehr anspringt?

Zeitwertzusatz

Bei versichertem Zeitwertzusatz berechnet die Versicherung die Entschädigung bei einem versicherten Totalschaden nicht nach dem momentan geltenden Zeitwert, sondern es kommt ein erhöhter Prozentsatz zur Anwendung.

Wichtig für Sie: Mit dieser Zusatzdeckung wird der Wertverlust, den ein Fahrzeug in den ersten Jahren erleidet, abgefedert. Der Zeitwertzusatz liegt bei den meisten Versicherungsprodukten in den ersten Betriebsjahren etwa 20 Prozent höher als der Zeitwert. Einige Versicherungen bieten darüber hinaus die Option „Neuwertentschädigung“ oder „Kaufpreisschutz“ an, mit welcher sogar der bezahlte Kaufpreis rückerstattet wird.

Unsere Empfehlung: 

«Diesen Zusatzbaustein setzt mindestens eine Teilkasko voraus und ist, genau wie die Teilkaskoversicherung, bis ins siebte Betriebsjahr empfehlenswert. Dies weil der Wert eines neuen Autos in den ersten Jahren sehr schnell sinkt. Aber aufgepasst: Die Höhe der Entschädigung des Zeitwertzusatzes ist bei jeder Autoversicherung unterschiedlich. Vergleichen Sie die Zeitwertzusatztabellen der Versicherer sorgfältig. »

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Häufig gestellte Fragen zu den Zusatzdeckungen de Autoversicherung
Parkschaden: Wer zahlt bei Fahrerflucht?

Die grösste Sorge und brennendste Frage, die sich Opfer eines Parkschadens nach einer Fahrerflucht stellen, ist die der Kostenübernahme für die entstandenen Reparaturarbeiten. Um möglichst nicht auf ungedeckten Kosten sitzen zu bleiben, empfehlen wir Ihnen, unmittelbar die Polizei zu benachrichtigen. Nur so können Sie allenfalls notwendige Leistungen des Nationalen Garantiefonds Schweiz (NGF) in Anspruch nehmen. Nebst des NGF, können auch die Vollkasko- oder die Parkschadenversicherung, sofern vorhanden, eingreifen.

Zuerst Parkschaden
Als Zusatz zur Kaskoversicherung kann eine allfällig vorhandene Parkschadenversicherung eingreifen. Auf Ihre Bonusstufe hat dies keinen Einfluss. Falls Sie diese Deckung ohne Selbstbehalt abgeschlossen haben, deckt die Versicherung den Schaden vollumfänglich.

Dann Vollkasko
Bei Fahrzeugen die vollkaskoversichert sind, übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden, auch wenn der Unfallverursacher nicht gefunden wird. Sie zieht allerdings den vereinbarten Selbstbehalt und allenfalls den Bonus ab.

Und zum Schluss NGF
Für Schäden, welche keine Versicherung deckt, können Sie sich an den Nationalen Garantiefonds (NGF) wenden. Dieser ist von den Versicherten selbst finanziert durch eine Abgabe aus den Haftpflichtprämien. Der NGF kann den Schaden an sich übernehmen, allerdings gilt auch beim NGF für rein Sachschäden ein Selbstbehalt von 1'000 Franken.


Totalschaden: Was zahlt die Versicherung?
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Beim Totalschaden werden Sie sich als Autofahrer als erstes fragen, ob und was Sie noch von der Versicherung erhalten werden und was Sie für ein allfällig neues Auto selber bezahlen müssen.

Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Auto gestohlen wird oder die Reparaturkosten höher sind als der Wert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Eintritt des Totalschadens. Dieser so genannte Zeitwert ist ausschlaggebend für die Entschädigung, die Sie von Ihrer Kaskoversicherung bekommen. Der Zeitwert ist abhängig von Alter, Kilometerstand und Neupreis des Fahrzeuges. Ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich, denn: Die Versicherung kann, etwa bei teuren Fahrzeugen oder bei Diebstahl im Ausland, zusätzliche Selbstbehalte abziehen.

Bei Neuwagen empfehlen wir Ihnen, den Abschluss einer Zeitwertzusatz-Versicherung zu prüfen. Diese kostet in der Regel ca. 20 Franken pro Jahr mehr, dafür ist die Entschädigung bei Totalschaden um einige hundert Franken höher. Damit erhalten Sie eine über den Zeitwert Ihres Fahrzeuges hinausgehende Entschädigung, womit Sie den grossen Wertverlust eines Fahrzeuges in den ersten Jahren abfedern. Bei den meisten Versicherungsprodukten liegt der Zeitwertzusatz etwa 20 Prozent höher als der Zeitwert. Einige Versicherungen bieten zudem Neuwertdeckungen an, bei welchen sie den bezahlten Kaufpreis versichern können und so in den ersten Jahren gar keinen Wertverlust in Kauf nehmen müssen.

Welche sind die wichtigsten Spartipps?

Als allererstes gilt: Wenn Sie die Deckung auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zuschneiden lassen und bereit sind, auf für Sie nicht wichtige Leistungen zu verzichten, können Sie bereits einiges sparen. Wir verraten Ihnen weitere wichtige Spartipps hier!

Wo finde ich ein Glossar mit der Erklärung der wichtigsten Begriffe?

Wir lassen Sie auch mit den Fachbegriffen nicht alleine! Wir haben für Sie die wichtigste Begriffe rund um Ihre Fahrzeugversicherung zusammengestellt und mit verständlichen Worten erklärt.

Wie kann ich eine Autoversicherung abschliessen?

Um die für Sie passende Autoversicherung zu finden, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Aber wichtig ist als erstes: Informieren Sie sich im Voraus gut, notieren Sie sich unsere Tipps, vergleichen Sie Prämien auf verschiedenen Vergleichsportalen – so sind Sie mit der Versicherung auf Augenhöhe.

Nun können Sie mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Sie können aber auch unser Contact Center unter der Nummer 0800 100 100 anrufen – unsere Experten beraten Sie gerne. Unsere Autoversicherung können Sie auch online abschliessen – hier geht es zum Prämienrechner.

Wir empfehlen Ihnen, beim Einholen und Analysieren der verschiedenen Offerten und vor dem Abschluss der Versicherung zu prüfen, ob die Offerte spezifisch auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. 

Lohnt sich beim Neuwagenkauf eine Garantieverlängerung?

 Eine Garantieverlängerung, meistens Anschlussgarantie genannt, ist eine Sonderdienstleistung, die Sie für Neuwagen erwerben können. Diese verlängert die Werksgarantie um weitere Jahre bzw. Kilometer und wird nicht nur von Händlern und Herstellern, sondern wird auch von gewissen Versicherungen angeboten. Eine Garantieverlängerung ist meistens nur möglich, wenn Sie diese innerhalb der Werks- oder Importeurgarantiezeit abschliessen.

Um herauszufinden, ob sich der Aufpreis einer Garantieverlängerung lohnt, raten wir Ihnen, Ihr Auto vor Garantieablauf prüfen zu lassen. Ihr Auto wird auf Herz und Nieren geprüft und Sie erfahren, mit welchem Serviceaufwand in naher Zukunft zu rechnen ist. Ebenfalls hilfreich ist es, in spezialisierten Foren Informationen über ihr Fahrzeug einzuholen. Praktisch zu jedem Fahrzeug gibt es im Netz Gruppen, in denen die Schwachstellen, Defekte und bekannte Mängel eines Fahrzeugs besprochen werden. Dies ist oft eine sehr gute Informationsquelle.

Bei der Auswahl einer möglichen Garantieverlängerung überprüfen sie zudem, dass Garantielaufzeit und Deckungsumfang zum Zustand Ihres Fahrzeugs passen und informieren Sie sich im Detail über die Konditionen. Dabei sollten Sie hauptsächlich folgende Punkte prüfen:

  • Beinhaltet die Garantieverlängerung eine kompletten oder nur einen geringen Deckungsumfang? Gewisse Garantien übernehmen lediglich einen Teil der anfallenden Reparaturkosten, sodass Sie beispielsweise20 % oder sogar 40 % selbst bezahlen müssen. In einem solchen Fall ist es oft günstiger, auf die kostenpflichtige Anschlussgarantie zu verzichten und die Reparaturkosten selber zu tragen.
  • Sind Schäden an elektronischen Bauteile auch mit eingeschlossen? Hier lohnt sich ein sorgfältiger Blick auf die eingeschlossenen Leistungen und eine genaue Berechnung, um die Kosten im Blick zu behalten. Wenn Sie die allfällige, typische Defekte Ihres Fahrzeugs kennen, können Sie besser überprüfen, ob solche Schäden von der Garantieverlängerung überhaupt gedeckt sind.
  • Oft ist eine vom Hersteller angebotene Garantieverlängerung mit Bedingungen verbunden. Die Fahrzeughalter verpflichten sich beispielsweise dazu, alle Inspektionstermine einzuhalten und ausschliesslich Vertragswerkstätten zu nutzen. Oft ist auch vorgeschrieben, dass auch in der Vergangenheit alle Wartungsarbeiten ausschliesslich bei einer Vertragswerkstatt ausgeführt wurden. Das kann in gewissen Fällen auf Dauer teurer als die unregelmässige Inspektion und der Service in einer freien Autowerkstatt werden. Zudem kann die Garantie auch eingeschränkt werden oder erlöschen, wenn das Fahrzeug beispielsweise unsachgemäss behandelt wurde.
  • Im Allgemeinen beginnen die Probleme erst ab einem gewissen Alter des Fahrzeugs, sodass der Garantiezeitraum überschritten ist. Darum richtet sich die Garantiezeit teilweise nach der Kilometerleistung und nicht nach Monaten. Überprüfen Sie, ob die Garantiezeit in Monaten oder als Kilometerleistung angegeben ist. Abhängig von Ihrer Fahrzeugnutzung ist die eine oder andere Option besser für Sie. Oft steigt auch der Selbstbehalt für Reparaturen, je älter das Fahrzeug oder je höher der Kilometerstand ist. Auch da ist rechnen angesagt. Gibt es die häufigsten Ersatzteile auch gebraucht oder von anderen Herstellern in Werksqualität? Sie sollten sämtliche Faktoren in Ihrer Abwägung miteinbeziehen.
  • Planen Sie, das Fahrzeug zu verkaufen oder das Fahrzeug zu behalten? Kann die Garantie auf einen Käufer übertragen werden? Bei einem Verkauf eines Fahrzeugs bedeutet eine Garantieverlängerung zweifelsfrei auch einen Werterhalt. Der Käufer hat gewisse Garantien und dies darf sich auch im Verkaufspreis des Wagens wiederspiegeln.
 
 

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