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Ablauf Leasingvertrag

Läuft Ihr Leasingvertrag demnächst aus? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Wagen sorgenfrei zurückgeben können.

In jedem Fall empfiehlt der TCS, sich rund 3 Monate vor Ablauf des Leasingvertrags mit der Leasinggesellschaft in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Denn wer je nach Interesse und Kaufoption das Fahrzeug nicht übernehmen will oder kann, sollte sich und das Fahrzeug entsprechend auf die Rückgabe vorbereiten.

Leasingnehmer sind haftbar für Schäden, fehlendes Material und Mehrkilometer

Grundsätzlich hat sich der Leasingnehmer bei Unterzeichnung des Leasingvertrages dazu verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu fahren, gewissenhaft zu pflegen, einwandfrei zu unterhalten und die Vorgaben des Herstellers zu beachten. Bei der Rückgabe erstellt die Liefergarage ein Rücknahmeprotokoll, welches der Leasingnehmer zu unterschreiben hat. 

Allenfalls festgestellte Schäden oder Beeinträchtigungen werden mit dem Rücknahmekatalog der Leasinggesellschaft abgeglichen. Dieser kann bei der jeweiligen Leasingfirma eingesehen werden und definiert, welche Wertminderungen noch im Bereich des normalen Gebrauchs sind und welche vom Leasingnehmer abgegolten werden müssen.

Im Zweifelsfall eine Zweitmeinung einholen

Zur Schadenfeststellung erstellt die Liefergarage bei der Rückgabe ein Zustandsprotokoll des Fahrzeugs. Besonders bei Occasionen empfiehlt es sich, bereits bei der Übergabe ein solches Zustandsprotokoll machen zu lassen, so dass die Protokolle dann verglichen und ungerechtfertigte Beanstandungen zurückgewiesen werden können. Bevor man das Zustandsprotokoll unterzeichnet, sollte man das Dokument genau durchgelesen und sich allfällige Instandstellungskosten transparent darlegen lassen.

Zweifelt der Leasingnehmer am Rücknahmeprotokoll, empfiehlt der TCS, sich eine qualifizierte Zweitmeinung einzuholen. Eine solche bietet zum Beispiel die Expertise eines unabhängigen Fahrzeugsachverständigen, der ein kostenpflichtiges Schiedsgutachten erstellt. Man hat auch die Möglichkeit, das Fahrzeug von einer zweiten Garage schätzen zu lassen. Diese Offerte darf allerdings nicht zu einem Vertrag führen, solange der Leasingvertrag noch läuft.

TCS-Occasion-Test

Und schliesslich hat der Leasingnehmer auch die Möglichkeit, sein Fahrzeug bei einem Technischen Zentrum des TCS prüfen zu lassen, um so eine unabhängige Zustandsbewertung zu erhalten. So wird beim Occasionstest eine Übersicht über bevorstehende Services, Reparaturen und Karosserieschäden bis hin zum Fahrzeugwert erstellt.

Ablauf Leasingvertrag - die TCS-Tipps

  • Es ist wichtig, 3 Monate vor Ablauf des Leasingvertrags Verbindung mit der Leasinggesellschaft aufzunehmen, um das Vorgehen zu besprechen.
  • Im Zweifelsfall gibt Ihnen der TCS-Occasion-Test eine Gesamtübersicht über den Fahrzeugzustand, über bevorstehende Services und Reparaturen sowie über Karosserieschäden bis hin zum Wert des Wagens.
  • Nicht für jeden Schaden ist eine teure Reparatur notwendig. Manchmal genügt auch ein weniger teures «Smart Repair».
  • Das Fahrzeug ist in betriebssicherem Zustand zurückzugeben. Nötige mechanische und elektronische Reparaturen müssen rechtzeitig ausgeführt werden.
  • Bei der Rückgabe darauf achten, dass das Fahrzeug innen wie aussen sauber ist und das besonders im Innenraum keine Gerüche vorhanden sind.
  • Wenn Sie bereits bei der Übernahme des Fahrzeugs dessen Boden mit eigenen Fussmatten ausstatten, ersparen Sie sich die mühsame Reinigung des Wagenteppichs.
  • Jeder Schaden ist grundsätzlich sofort nach Feststellung der Versicherung anzuzeigen.
  • Sind Sie mit dem Leasing-Rücknahmeprotokoll nicht einverstanden, holen Sie eine Zweitmeinung ein beim TCS, bei einer anderen Garage oder bei einem unabhängigen Sachverständigen.
  • Beim Leasing eines Occasionsfahrzeugs verlangen Sie, dass schon bei der Fahrzeugübernahme ein Zustandsprotokoll erstellt wird. Bei Vertragsende wird es sonst für Sie unmöglich sein, einen bereits vorher bestehenden Mangel zu beweisen.
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