Praktische und aktuelle Informationen zu Rechtsthemen aus Ihrem Alltag.






Hat der Bankkunde alle Sorgfaltspflichten beachtet, übernimmt die Bank allenfalls den Schaden nach einem Cyberangriff.
Der Bankkunde ist dafür verantwortlich, dass er seine Zugangsdaten nicht weitergibt beziehungsweise dass sich keine Drittperson einfach Zugriff auf seine Zugangsdaten verschaffen kann. Weist die Bank nach, dass sich die Hacker wegen eines Fehlers des Bankkunden Zugang auf das Konto haben verschaffen können, wird sie den Schaden nicht ersetzen.
Hat der Bankkunde die Sorgfaltspflichten jedoch eingehalten und kann er dies auch beweisen, sind in einem nächsten Schritt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank daraufhin zu überprüfen, ob die Bank ihre Haftung bei Cybergangriffen ausgeschlossen hat. Bei einem grobfahrlässigen Verstoss gegen ihre Sorgfaltspflichten wird sie damit vor Gericht aber keinen Erfolg haben. Dies etwa dann nicht, wenn eine Bank eine sehr ungewöhnliche Überweisung ausführt, ohne den Gegencheck beim Kunden gemacht zu haben.
Ist weder auf Seiten des Kunden noch auf Seiten der Bank eine Sorgfaltspflichtverletzung nachweisbar, ist es meist sinnvoll, mit der Bank einen Vergleich auszuhandeln.
Ein harmloser Klick – und schon sind Ihre Daten, Ihr Geld oder Ihre Identität in den falschen Händen. Mit der richtigen Vorsorge und einer passenden Cyber Versicherung. Erfahren Sie, wie der TCS Sie im Ernstfall unterstützt und welche Leistungen der Cyber-Schutzbrief bietet.
Schützen Sie sich »Dr. iur. Vera Beutler
Leiterin Info-Center Recht & Versicherung
