Das Ziel des Abgastests ist die Verminderung der Abgasbelastungen durch den 
Strassenverkehr, indem Verschlechterungen im Abgasverhalten des 
einzelnen Fahrzeugs festgestellt und behoben werden.
Wann muss die Abgaswartung durchgeführt werden?
- Alle zwei Jahre: für Fahrzeuge mit älteren, nicht anerkannten OBD-Systemen.
- Alle zwei Jahre: für Benzinfahrzeuge mit Katalysator oder Fahrzeuge mit Dieselmotor ohne OBD.
- Jedes Jahr: für Benzinfahrzeuge ohne Katalysator.
Achtung: Das Abgaswartungsdokument muss gültig sein und sich immer in
 Ihrem Wagen befinden. Bei der Abgaskontrolle muss es vorgewiesen werden.
Diese Fahrzeuge sind von der Abgaswartungspflicht befreit:
- Personen- und 
Lieferwagen mit Benzin- oder Gasmotoren, wenn sie im Fahrzeugausweis 
unter Punkt 72 «Emissionscode» den Vermerk «B03», «B04» oder höher 
haben.
- Personen- und Lieferwagen mit Dieselmotoren, 
wenn sie im Fahrzeugausweis unter Punkt 72 «Emissionscode» den Vermerk 
«B04», «B5a», «B5b» oder höher haben.
Nach
 wie vor notwendig ist natürlich die Abgaskontrolle des Fahrzeuges durch die 
Garage gemäss Vorgaben des Herstellers. Das Auslesen des 
OBD-Fehlerspeichers ist im Abgastest inbegriffen. Werden die 
vorgegebenen Ölwechsel und Wartungsintervalle befolgt, läuft das 
Fahrzeug zuverlässiger und die OBD-Leuchte erlischt in der Regel nach 
dem Anlassvorgang. Leuchtet sie jedoch auf, während der Motor läuft, 
muss das Auto zur Reparatur in die Werkstatt.
Mit der neuen Regelung zur Abgaskontrolle werden die Fahrzeughalter verpflichtet, ihr 
Fahrzeug innerhalb eines Monats nach dem erstmaligen Aufleuchten der 
OBD-Kontrollleuchte reparieren zu lassen.
Die häufigsten Fragen zum Thema Abgaskontrolle bzw. Abgastest (PDF-Download)