Trotz der 2013 beschlossenen Lockerung der Abgaswartung bleiben die Abgaskontrollen für Privatfahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge obligatorisch. Allerdings müssen Personenwagen, welche bereits mit einem anerkannten On-Board-Diagnosesystem OBD ausgerüstet sind, nicht mehr alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung bzw. zum Abgastest in die Werkstatt.
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