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Politik & Verkehrssicherheit

12 verkehrspolitische Grundsätze der TCS Sektion Bern

  1. Die Mobilität ist ein Grundbedürfnis und zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz unverzichtbar. Die freie Wahl des Verkehrsmittels soll dabei nicht eingeschränkt werden.
  2. Die Strassenverbindungen sollen leistungsfähig und sicher sein. Die Umweltverträglichkeit ist dabei angemessen zu berücksichtigen.
  3. Der Verkehr von Quartier zu Quartier (Stadt) sowie von Ort zu Ort (Land) ist auf leistungsfähigen Hauptstrassenachsen zu bündeln.
  4. Die Regelung «generell 50 innerorts» soll weiterhin gelten. Die Einführung von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen auf Hauptstrassen wird grundsätzlich abgelehnt. Verkehrsberuhigende Massnahmen im Rahmen von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen in Wohnquartieren sollen möglich sein. Zonensignalisationen müssen zwingend den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  5. Die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs ist zu fördern. Das Ziel sind häufige, schnelle und bequeme Verbindungen zu optimalen Tarifen. Wichtige ÖV-Achsen sollen wenn möglich vom Individualverkehr getrennt geführt werden.
  6. An der Peripherie von Städten ist der Bau von «Park + Ride»-Anlagen anzustreben. Diese sollen bei attraktiven ÖV-Haltestellen und mit moderaten Parkgebühren geführt werden. Zu fördern sind auch Parkierungsanlagen am Rand der Innenstädte. Öffentliche Nutzungsbeschränkungen für Parkierungsanlagen sind aufzuheben. Mit Verkehrsleitsystemen wird der Umweg- und Suchverkehr minimiert.
  7. Den Motorrad- und Velofahrenden sollen in Städten und Dörfern genügend zentrale und gebührenfreie Parkplätze angeboten werden.
  8. Den Velofahrenden sollen innerhalb der Städte und Dörfer sichere und attraktive Routen zur Verfügung stehen. Sichere Verbindungen auch ausserorts sollen das Pendeln mit dem Velo attraktiv machen. Wo immer möglich befinden sich die Velospuren aus Sicherheitsgründen nicht auf den Hauptstrassen.
  9. Bei der Planung von Siedlungsprojekten ist der zweckmässige Anschluss ans öffentliche Verkehrsnetz einzubeziehen. Die Anzahl Parkplätze hat der Nutzung der Bauprojekte zu entsprechen.
  10. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden ist ein zentrales Anliegen und durch rechtliche und bauliche Massnahmen zu fördern. Parallel dazu unterstützt und fördert der TCS aufklärende Massnahmen im Bereich Verkehrssicherheit, namentlich an Schulen und mittels Kursen.
  11. Zur Lösung von städtischen Verkehrsproblemen ist die Zusammenarbeit mit umliegenden Gemeinden (Regionalkonferenz) unverzichtbar und entsprechend zu fördern.
  12. Die Einführung von Road-Pricing-Systemen wird grundsätzlich abgelehnt.
Sekretariat Sektion Bern
Thunstrasse 61 Postfach 310
3000 Bern 6
Telefon +41 31 356 34 56
Fax +41 31 356 34 60
Mo-Fr: 8:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

Vor einem Feiertag schliessen Kontaktstellen und Technische Zentren Bern/Ittigen und Thun-Allmendingen jeweils eine Stunde früher.  

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