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Bei schlechtem Wetter und schlechter Sicht reicht das Tagfahrlicht nicht

Viele unvorsichtige Autofahrer sind bei Fahrten am Tag ausschliesslich mit Tagfahrlicht unterwegs. Sie sind sich nicht bewusst, dass sie damit, vor allem in dieser Jahreszeit, sich selbst und auch andere gefährden. Denn das Tagfahrlicht reicht bei schlechten Wetterbedingungen oder in Tunneln nicht aus.

21. November 2019

 Seit 2014 ist es in der Schweiz auch tagsüber obligatorisch, mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu fahren. Bei den meisten Autos gibt es keine eigens dafür vorgesehene Steuerung und die Tagfahrleuchten werden beim Ein- und Ausschalten des Motors automatisch ein- und ausgeschaltet.

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 Der TCS erinnert daran, dass Tagfahrlicht, eine rein präventive Funktion hat. Diese Lichter sind nur an der Vorderseite vorgeschrieben und schwächer als Abblendlichter. Sie dienen nicht zum Erhellen, sondern um unter guten Sichtverhältnissen, von voranfahrenden oder entgegenkommenden Fahrzeugen, besser gesehen zu werden.

 Bei widrigen Witterungsverhältnissen, eingeschränkter Sicht, Nebelbänken und im Tunnel - auch wenn er beleuchtet ist - ist es aber unerlässlich, das Abblendlicht auch tagsüber einzuschalten. Einerseits reicht das Tagfahrlicht nicht aus um die Fahrbahn zu erhellen, andererseits leuchten die Rückfahrlichter nicht und bieten daher keinen Anhaltspunkt für nachfahrende Verkehrsteilnehmer.

 Bei sehr schlechter Sicht, Schneestürmen oder starken Regenfällen ist es ausserdem ratsam, das Fernlicht oder das Nebellicht (vorne und hinten) einzuschalten. Sie dürfen nicht missbraucht werden und sind, wenn notwendig auszuschalten um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.

 Zudem erinnert der TCS daran, dass es bei schlechten Wetterbedingungen wichtig ist den eigenen Fahrstil anzupassen. Es sollte einen grösseren Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden und den Verkehrsteilnehmern auf zwei Rädern sowie Fussgängern besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

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