VW Polo 1.0 TSI Highline
Wie seine Vorgänger findet auch die sechste Version des VW Polo Freude daran, das Kleinwagensegment aufzurütteln.
In Umweltzonen sind nur Fahrzeuge mit einer Umweltplakette (auch Feinstaubplakette genannt) fahrberechtigt. Diese Plakette gibt es in 3 Varianten und weist auf die Schadstoffemissionen des Fahrzeugs hin. Je nach Stufe der Umweltzone sind nur Plaketten einer bestimmten Farbe (rot, gelb und grün) zugelassen. In den meisten deutschen Städten, welche diese Massnahme eingeführt haben, ist nunmehr die grüne Plakette notwendig. Wer in einer Umweltzone ohne Feinstaubplakette unterwegs ist, muss mit einer Busse rechnen.
Heute haben in Deutschland bereits über 50 Städte (besonders in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen) eine solche Feinstaubverordnung durchgesetzt. Bekannte Städte wie München, Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Berlin, Hannover oder Köln können nur noch mit einer Umweltplakette befahren werden. Eine solche ist jeweils landesweit in allen Städten gleichermassen gültig. Eine umfassende Karte mit allen Umweltzonen Deutschlands gibt es unter www.adac.de.
Auch ausländische Fahrzeuge benötigen in Umweltzonen eine Feinstaubplakette. Dazu sind entsprechende Nachweise über die Einhaltung der europäischen Abgasnormen aus dem Heimatland vorzulegen. Ist dies nicht möglich, richtet man sich nach dem Jahr der Erstzulassung.
Für Autos mit schweizerischen Kennzeichen können die Feinstaub- bzw. Umweltplaketten bei den meisten Kontaktstellen des TCS oder per Mail an schadstoffplakette@tcs.ch bestellt werden. Benötigt wird zu diesem Zweck der Fahrzeugausweis. Der Betrag für die Umweltplakette muss im Voraus entrichtet werden (Preis für TCS- Mitglieder CHF 24.- / Nichtmitglieder CHF 28.-). Anschliessend bestellt der TCS die Plakette, respektive die Fahrberechtigung für deutsche Innenstädte in Deutschland. Dem Besteller wird die Plakette innert rund 10 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Es ist zu beachten, dass die Feinstaubplaketten nicht in allen TCS-Sektionen erhältlich sind. Wir empfehlen Ihnen deshalb, direkt mit Ihrer Sektion Kontakt aufzunehmen, um sicher zu sein, dass diese die Feinstaubplaketten im Sortiment führt.
Für Elektrofahrzeuge gelten die gleichen Vorschriften, wie für kraftstoffbetriebene Fahrzeuge: Um in den Umweltzonen fahrberechtigt zu sein, muss eine Umweltplakette beantragt werden.
Zusätzlich gibt es für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge die sogenannte «E-Plakette». Diese kann bei den Strassenverkehrsämtern beantragt werden. Die Plakette ist keine Pflicht und steht nicht im Zusammenhang mit den Umweltzonen. Sie ist aber für Elektrofahrzeuge praktisch, da mit dieser Plakette die Vorteile der Elektrofahrzeuge genutzt werden können: spezielle Parkplätze, Durchfahrmöglichkeiten etc.
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